Das Motorrad und Töff-Forum der Schweiz
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Wird blöd, schreib die Anbieter an, evt. machen sie einen Privatkurs gegen eine erhöhte Gebühr.
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Ja wir Berner... im Februar mache ich den Kurs mit dem Auto, dann hat sich die Sache eh geklärt. Aber Typisch Berner würde ich nicht Autofahren hätte ich echt nicht daran gedacht/gwusst dass man auch beim Motorrad den Kurs erledigen muss
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Ja ebenso, noch nie davon gehört, habe es eben meine Kollegen erzählt die haben auch noch nie davon gehört.
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Solange die Führerausweis nicht widerrufen ist, ist er gültig - und der Widerruf müsste eigentlich per Verfügung erfolgen. Dagegen wäre dann wohl ein ordentliches oder ausserordentliches Rechtsmittel zu ergreifen. Oder vorgängig ein Fristerstreckungsgesuch?
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