Beiträge von Triops

    Hallo zusammen

    Was mich interessieren würde, wären folgende Fragen:

    1. Was passiert beim Fahren mit leicht verändertem DB Killer, falls man zufällig in eine Kontrolle kommt ?
    Was für Strafen kommen da auf einem zu ?
    Was mit Lernfahr und was mit richtigem Ausweis ?

    2. Was passiert, wenn man in eine Tuningkontrolle kommt ? Also nicht einfach bei irgendwelchen Führerausweis und Führerschein Polizisten ?

    Auspuff: SCORPION ALU auf Yamaha FZ6.

    Greez

    Nicolas

    Hallo zusammen

    Bin neu in eurem Forum und habe gerade eine Frage:

    Was muss ich alles erfüllen um ein Motorrad mit mehr als 25kw lenken zu dürfen ?

    Habe folgendes auf stva.zh.ch gefunden:

    Zitat

    Wie gelange ich als Ausweisinhaber der bisherigen Kategorie A1 zur neuen Kategorie A?

    Die bisherige Kategorie A1 berechtigt nach Ausstellung des neuen Führerausweises zum Führen von Motorrädern der neuen Kategorie A mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW (ca. 34 PS) und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
    Diese Beschränkung wird auf Gesuch des Ausweisinhabers aufgehoben, wenn dieser eine zweijährige Fahrpraxis auf Motorrädern der bisherigen Kategorie A1 nachweist oder das 25. Altersjahr vollendet hat, und die praktische Führerprüfung mit einem Motorrad mit einer Leistung von mindestens 35 kW (ca. 47 PS) bestanden hat. Die Zulassungsbehörde stellt den entsprechenden Lernfahrausweis aus.
    VZV Art. 151d, Abs. 7

    Heisst das jetzt, dass ich nachdem ich jetzt 2 Jahre mit A1 rumgefahren bin einen Antrag auf A offen stellen kann ? Komme da leider nicht so draus.

    Ich danke euch schonmal

    Nicolas