Jeder Töff in CH hat einen Typenschein. Wenn alles übereinstimmt, sollte es klappen.
Mit Bj 1661 sowieso.
Falls Bj1961, dann gelten die Richtlinien, die dazumal angewendet wurden. Also modernes Zeugs wie Katzenauge, Blinker, 2 Rückspiegel braucht sie nicht, darf aber nachgerüstet werden.
Ob es 1961 bereits Vorschriften betreffend Lenker gab, bezweifle ich.
Am besten du gehst mal zum Amt und fragst interessiert. In der Regel geben sie mit Freude auskunft.
Vielen Dank für die Antwort!
Ja das 'Problem' ist, dass bei meinem Typenschein ein 'X' steht..
Heisst das im Umkehrschluss ich kann jeden Lenker draufpacken den ich will und es ist okay?
Aber ja alles klar, ich frag mal beim Amt nach.