Beiträge von siggi

    Päuli, gerade Du, in deinem Beruf, weisst Doch ganz genau das Leute Fehler am Laufmeter machen und man sie korigeren muss. Da hättest Du doch den Duden das ASA 2b hervorkramen können und denen dann zeigen was da bezüglich ABE und Bremshebel steht. Das hat auch schon in St. Gallen geklappt.

    Wo genau steht denn in der ASA 2b, dass die ABE aus DE akzeptiert werden muss? Ich finde dazu nur, dass die Prüfung gleichwertig und dem CH Recht entsprechen muss.

    Auf der Produktseite schreibt der Händler beim Lieferumfang "wird mit ABE geliefert" bei den FAQ direkt bei dem Produkt im unteren Bereich schreibt er "ABE nur in DE gültig, für Schweizer Kunden kann die Eignungserklärung erstellt werden"

    Da steht ja nicht, dass sie gratis ist aber auch nicht, dass sie Geld kostet.

    Also vor Ort konnte man nun den Sachverhalt klären, es wurde auch explizit erwähnt, dass sich Schweizer normal nicht beschweren, sondern einfach zahlen.

    Habe ihm dann gesagt, dass genau das der Grund für meinen Unmut ist und habe dann das Gutachten mit der Bedingung die Google Bewertung zu ändern bekommen.

    Nach Rücksprache mit dem MFK Solothurn akzeptieren diese die ABE, wenn nur eine Eignungserklärung gefordert ist.

    Also gut, dann fahre ich morgen mal zum MFK So und BL und frag die und schicke dem Händler ein Schreiben mit der bitte um Mängelbeseitigung.

    Ich werde nachberichten.

    PS.: Die Griffe scheinen, so in der Box liegend, von guter Qualität zu sein. Gem. den Bewertungen macht der Versand dem Händler aber wohl öfters Probleme.

    Zitat

    Was soll denn die Verbraucherzentrale machen?

    Kann doch keiner einen Händler/Lieferanten dazu zwingen irgendwelche Papiere (schon gar nicht ausländische) abzugeben oder auch nur darauf zu verwesen, dass die bei ihm (für die in seinem Land wohnhaften Kunden) vorliegenden Dokumente allenfalls nicht für Ausländer gelten.

    Die Verbraucherzentrale soll mich beraten, dafür ist sie da.

    Ich sehe es sorum, es gibt die Preisangabenverordnung und seit dem 01.08.2012 die "Button-Lösung". Gem. diesen Verordnungen sind EU Online-Händler dazu verpflichtet auf der finalen Bestellseite alle anfallenden Kosten anzugeben. Wenn diese nicht berechenbar sind (zb Zollgebühren) ist dort ein Hinweis zu hinterlegen, wenn der Kunde diese begleichen soll.

    Wenn man nun schaut, gibt es EU Händler bei denen neben dem Kauf Button steht "Es fallen zollgebühren an, diese sind vom Kunden zu tragen", Amazon aber zb. gibt keinen Hinweis hat dafür höhere Versandkosten oder bietet bei bestimmten Produkten kein Versand in die Schweiz an. Sinn und Zweck der Verordnungen ist es nicht unbedingt den Kunden zu Schützen sondern hier entsteht anderen Händler durch nicht Angabe ein Nachteil.

    Eine Möglichkeit wäre die Schweizer Gesetze anzupassen, allerdings halten sich Schweizer Händler nunmal an die Schweizer Gesetze und wenn ein EU Händler in der Schweiz Geschäfte machen möchte, hat dieser sich nunmal auch an die Gesetze zu halten, wäre ja sonst nicht ganz fair.

    Wenn ich jetzt zwei Händler vergleiche, der eine bietet mir das Produkt inkl. Versand für 170 Euro an und der andere für 200 Euro oder schreibt hin, Achtung es kommt noch Zoll dazu, bei wem bestelle ich dann?

    Bei dem Gutachten bin ich aktuell der Meinung dass dort wie von LongTrip geschrieben das BGB greift. Der Händler bietet Versand in die Schweit an und erwähnt in der Produktbeschreibung, dass den Schweizer Kunden eine Eignungserklärung ausgestellt werden kann. Das mit kann gemeint ist, dass man diese für 50 Euro plus Versand extra erwerben muss wird verschwiegen.

    Um die Frage zu beantworten, die Verbraucherzentrale soll mir jetzt sagen ob ich mit meiner Einschätzung richtig oder falsch liege . Bin ja kein Jurist.

    In meinem Fall wurden aus 170 Euro mittlerweile 210 Euro und jetzt würden nochmals 60 Euro (inkl. Versand) für die Eignungserklärung hinzukommen. Also wären aus 170 Euro 270 Euro geworden.

    Mir geht es hier auch nicht mal unbedingt um das Geld, da der Preis an sich im Vergleich ja noch im Rahmen liegt. Allerdings finde ich die Lösungsfindung des Unternehmens und die Antworten des Supports relativ bescheiden.

    Update:

    Der Händler meinte er ist ein deutscher Händler also sind CH Gutachten extra zu erwerben. Ich habe den Sachverhalt an die Verbraucherzentrale geschickt, mal schauen was die Antworten.

    Ich habe das Gefühl, dass hier versucht wird mit Schweizern Geld zu verdienen. Die Griffe werde ich jedenfalls zurückgeben.

    Nun aber zum Thema, da ich noch noch immer keine Griffe habe, ich habe das Problem, dass mir der Kupplungsgriff zu weit vom Lenker meiner Aprilia entfernt ist und mir nach kurzer Zeit das Handgelenk weh tut, hat jemand eine Empfehlung für verstellbare Griffe und vlt. einen passenden CH Händler dazu?

    Danke für den Hinweis, der Versand erfolgte in die Schweiz - bei der Produktbeschreibung steht:

    ABE - Allgemein Betriebserlaubnis für Motorradteile

    Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteil den nationalen Vorschriften entspricht. Sie wird für Serienfahrzeuge und Serienteile vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt nur in Deutschland. Für unsere Kunden in der Schweiz können wir eine „Eignungserklärung für DTC MFK Gutachten“ erstellen. Die ABE muss mitgeführt werden, um sie bei einer Verkehrskontrolle vorlegen zu können.

    Damit meint er aber nach seiner ersten Antwort (Für 50 Euro stellen wir sie aus).

    Aber hat ja nun nichts mehr mit dem Forum zu tun. Falls jemanden das Ergebnis interessiert kann er mir ja schreiben.

    Danke euch allen.

    Ich habe gerade gesehen, dass der Hersteller die Eignungserklärung hat - Will aber 50 Euro extra... Jedenfalls vielen Dank für die Hilfe dann streite ich ein bisschen mit dem Händler warum er mir die DE Gutachten schickt wenn er CH Gutachten hat.

    Jedenfalls kaufe ich nichts mehr in DE / EU....

    Naja ich hänge an dem Punkt der asa Richtlinie Nr. 2b auf Seite 23 Punkt 4.1.5.2. Da steht beim Bremshebel die Bemerkungsziffer E: Eignungserklärung Bauteilehersteller - Wie bekommt man denn die?

    Unter Bemerkungen steht nur:

    Die Vorrichtungen müssen einfach zu bedienen sein. RL 6 Ziff. 956.

    In der asa Richtlinie steht weiter, das ABE anerkannt werden, wenn Sie Vorschrift im schweizerischen Recht aufgeführt sind (Anhang 2 VTS) oder gleichwertig sind. Nur finde ich diesen Anhang 2 nirgends.

    Das KBA Gutachten bestätigt die Erfüllung der EU Nr. 168/2013. Und diese Verordnung wird z.B. von der Schweiz akzeptiert für Abgasanlagen.

    -> Der MFK verlangt aber, dass der Nachweis durch den "Kunden" gebracht wird, hierzu benötigt man das KBA Gutachten. -> War bei meiner Abgasanlage am BMW ebenso und dann hat mir der BMW Händler die KBA Zettel gegeben und dann war der MFK glücklich ohne DTC / Fakt

    Allerdings war der BMW ebenfalls importiert und hatte garkeine Typengenehmigung im Fahrzeugausweis.

    Nur bei den Bremshebeln finde ich nichts.

    Totaler krampf...

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe mir einen neuen Kupplungs-/ Bremshebel gekauft.

    Auf diesen Hebeln ist die KBA Nummer drauf und es liegt eine ABE bei. In dieser ABE ist das Gutachten des KBA mit dabei und die Prüfung beim Tüv Austria. Ferner ist bei dem Gutachten auch mein Fahrzeug aufgeführt und in einer weiteren Spalte die EG-Bescheinigungsnummer aufgeführt.

    Reicht dieses Gutachten um die Hebel beim MFK einzutragen? Und müssen diese zwingend eingetragen werden?

    Grüsse

    Siggi