Ergänzung, habe gerade nachgesehen heute wäre es der Führerschein AM in Deutschland. Zu meiner Zeit nur M. Für das Mofa gab es da noch keinen Führerschein da hab es damals nur ne Bestätigung dass man ne Theorie Prüfung gemacht hat.
Beiträge von Mike8719
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Also zur Frage von Yam660. Das ist ganz einfach der M Führerschein war zu der Zeit als ich in gemacht habe der Führerschein für Fahrzeuge bis 50ccm in Deutschland, ich denke das ist immer noch so. Diesen gibt es so aber hier nicht deshalb wird er vermutlich mit a1 bis 45km/h umgeschrieben. Der Vorteil nur den A1 Führerschein zu machen liegt für mich klar da drin dass ich keine Prüfung mehr machen muss weil ich ja den B Schein habe. Nur noch die drei Teile Grundkurs und dann kann ich den A1 eintragen lassen ohne Prüfung und Theorie usw. Ich bin Jahrgang 1987 und mir reichen die 125ccm wenn dann den A1 habe. Da es nur für den Arbeitsweg oder mal ne kurze Strecke sein soll, wenn das Auto mal grad nicht da ist. Das liegt einfach dran dass ich das aufgrund persönlicher Schicksale meine Frau nicht als Hobby ausbauen kann und möchte.
Die ursprünglich Frage war aber ja wie es sich mit einem 45ccm Gefährt verhält mit Kennzeichen und MFK da es das in D dafür nicht gibt und so lange ich die Grundkurse noch nicht geplant habe kann ich ja keinen anderen fahren. Bei der Schwalbe ist es z.b. in D so dass man diese trotz der höheren Geschwindigkeit auch mit dem 45 km/h Schein fahren darf weil das dennoch 50ccm sind und es einfach Bauart/ alter Bedingt so ist. Deshalb war die Frage ob das hier auch so wäre.
Danke für die bisherigen Antworten schonmal. 😊
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Hallo zusammen,
ich habe mich hier angemeldet da ich neu bzw. wieder in die Welt der Zweiräder einsteigen möchte.
Hierzu habe ich aber ein paar Fragen wo ich keine Zufriedenstellenden Antworten im Netz gefunden habe und um Hilfe Dankbar bin.
Ich habe meinen Führerschein aus D in die Schweiz umschreiben lassen. In D hatte ich die die Kategorie M mit 16 gemacht dieser wurde mir hier als A1 - 45km/h eingetragen.
Soweit so gut, nun möchte ich mir übergangsweise für den Weg zur Arbeit einen Roller mit 50ccm 45 km/h kaufen im weiteren Verlauf möchte ich dann noch den Grundkurs machen dass ich den A1 eintragen lassen kann.
Nun zu meinen Fragen, muss ein 45 km/h Roller zur MFK und ganz normal angemeldet/ Versichert werden wie ein Auto? Hier habe ich verschieden Angaben gelesen von gelben Moped Kennzeichen bis hin zum weissen Kennzeichen und MFK. In Deutschland gab es dafür ein Versicherungskennzeichen das jährlich gewechselt hat und man musste nicht zum MFK.
Die zweite Frage ist darf der Roller tatsächlich nur die 45 km/h Fahren? Ich frage hier da es Bauart Bedingt in älteren Baujahren ja bis 50 km/h ging oder gar ältere Modelle z.B. die Schwalbe ja doch schneller unterwegs war.
Vielen Dank für die Unterstützung.