Beiträge von apduc

    Also laut Importeur handelt es sich da um ein OEM Bremshebel, den nur Yamaha verkaufen darf, und auch nur Yamaha Papiere dazu ausstellen darf..

    Ich versuche es weiter in Sursee.


    Muss so ein Hebel denn dann überhaupt auch eingetragen werden? :face_with_monocle::?:

    OEM ist Brembo Yamaha und Gilles baut keine Bremspumpen.Yamaha last die teile bei Gilles fertigen.Farbe duch mal nach ECE zulassung von Krad und WP29 revision dort steht genau grin was ersatzteil!!

    Du brauchst dieses Schriftstück. Sonst geht nix. Egal von welchem Importeur/Händler.

    Auch wenn meins fürs Quad ist - für die Mopeds hab ich gerade nicht zur Hand.

    EDIT: die ABE wollen sie dazu aber auch sehen (Luzern) :face_with_rolling_eyes:

    was ist das abe ist keine unece regel louis auch nicht legal unterweg das ist auch doppelt betrug da keine brems kupplunghebel ece gibt ist nur in wp29 rev neu angepasst und gilt für bedienelemente da ist schweiz wohl nicht genau !!!!!!! da legt sich einer weit aus fenster mit E nummer und ECE usw die und e numer doppelt dies ja dreifach betrug wie geht so was zu dem die verordung 2002/24 wenn fahrzeug schon E zulassung hat ist nicht gütlig da sollte mal schweizer bohörde schwauen was das soll !! vor 1992 die schweiz wohl auch vergangenheit mam mia überall selbe betrüger unterwegs was ist da E Nummer wert ????

    und wenn nee yamaha R 6 oder R 1 mit brembo radial pumpe hab noch schone hebel mit logo gefundenin keller .ganz ohne irgend welche geschraubten einsteller usw.

    da hat und kann jemand in italien nicht nur fertigen sondern auch entwikeln bis zur fertigung usw.

    diese

    info made in italy und hebel position 4 einstellung weil das fläche wo kraft überträgt grösser ist

    und zu wackeln genial umlenkung und lagerung drehpunkt doppelt genutzt innen und aussen.

    mfg

    neutral mit qualität gibt es nicht um sonst :face_savoring_food:

    Guten Tag

    DA UNECE in Schweiz Sitz hat jemand INFO wo die revision von der WP 29 Rev 1 und Rev 2 zu finden ist offizielles dokument. da die UNECE seit Revision ja automatisch gesetzsetz kraft haben.(das hab gefungen)

    Also die EU Toff Krad zulassung WP 29 verordnung zweirad bauteile baugruppen anforderung.

    Ich fahr ja kein Motorrad von 1958 obwohl der Idionetn vom TÜV das ja nicht kapieren.:grinning_face_with_smiling_eyes:

    Danke für INFO link wenn geht auf deutsch da UNECE viel in France veroffetlicht :pouting_face:

    Gruß Tor

    Ich kann nur sagen, ich war persönlich beim Straßenverkehrsamt am Schalter für technische Auskünfte. Hatte den Hebel und die ABE dabei.

    Dort wurde mir gesagt, ist kann den damit eintragen lassen und muss das auch.

    Ich soll die neuste ABE besorgen und ein Termin machen, sobald ich den Termin habe kann ich auch direkt den Hebel montieren und in der Zwischenzeit sogar damit fahren.

    Ja aber vergleicht nicht Chinesische pampemusen mit Hollandischen Kartoffen oder italjenischen Zitronen.

    In schweiz wie EU gilt für alles Produkthaftung muss vorhanden sein !!!!! (sitz name staatbürger CH EU)

    Und DE ABE ist zu 95 % waren die aus China or Taiwan od Thailand od sonst wo her kommt.

    Und die übernemen keine Produkthafung in EU (ausser hat Niederlassung mit DE od EU oder Schweizer Staatsbürger der Haftung vor gesetzt übernimt !)

    Und die ABE ist täuschung da normal Hersteller mit Qualitäts nachweis eingetragen werden muss in gutachten usw z.b einzig wo gesehen habe ist YSS über Hollander.

    od Rizoma usw die meist in EU produzieren oder eben Haftung übernehmen.

    deswegen gilt trozdem EU verordnung 168/2013 die sagt das Herstellung und sogar normal Hersteller Qualität nachweis erbringen muss !!!.(und schweiz sagt wohl auch schweizer staatbürger)

    mit ABE wir vorgetäuscht das Hersteller ist was meist eben nicht ist !!!!! ausser steht Hersteller und G-Ihnaber nicht nur einfach Genehmigung Inhaber da geht es nur um Haftung. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :face_vomiting:

    zu dem wenn du egal was für nicht Orignal Hebel an Brembo Bremspumpe baust erlischt die Produkhaftung von Brembo.

    Der Bremspumpen Hersteller ist ja nicht so doff und übernimt haftung für andere.

    Das ist fakt und ABE bla bla ist wie Abgass.. deutsche verarsche das billig ware in EU einführen kann.

    um sonst hat die EU nicht 168/2013 wie 165/2008 und 2006/114 erlassen. (was jeder eu staat zu überwachen hat ach ja Gas ist leer ohhhh :rolling_on_the_floor_laughing: )

    ersatzteil ersetz funktion OEM teil muss aber haftung übernehmen.

    ganz einfach billig billg gibt es weder in Schweiz und selten in EU.billig billig ist fernost ohne ordentliche Qualität kontrolle und ohne Haftung (ausser EU od Welt konzern steht für haftung) aber kein bla bla Internet shop . und erfundende einzel richtline ist fake und betrug wie gutachten nach merklatt od de zulassung verordnung von 1953.

    fahrzeuge ab 2000 sind EU ECE zulassungen wie auch zweirädrig is toff und nicht pkw usw verordnung

    und die schweiz sagt klar ece od unece was dann sont anerkennt und was nicht ist prüfer ermessen !!!

    ja bis euro 3 und da auch wider gibt zwei einzel richtliene OEM ausliefung meist mit kat. oder zubehör auspuff und zubehör auspuff E3 geht ohne kat .ab euro 4 kanst weder db killer wechseln muss gegen manipulation gesichert sein ab e4

    Die ABE hat mit der EU ganz und gar nichts zu tun. ABE ist eine innerdeutsche Geschichte und wird für Teile benötigt, die nicht den EU oder UNECE Vorschriften unterliegen. Die Schweiz anerkennt explizit die EU-Richtlinien (Art. 34 Abs. 1 VTS) und die UNECE Richtlinien (ebenda) in den entsprechenden Fassungen.

    Dass die Schweizer Behörden die Deutsche ABE annerkennen können, findest Du in Art. 30a Abs. 1 Lit. b, Ziff. 2 VTS. Dass sie gar die ABE für einen Bremshebel anerkennen müssen, habe ich in : RE: ABE Gültigkeit in CH schon ausführlich erklärt. D.h, solange das ASA 2b und Art. 30a Abs. 1 Lit. b, Ziff. 2 VTS in der jetzigen Form existieren, muss eine Bremshebel ABE akzeptiert werden.

    wo steht den in ABE Hersteller ??

    In der Regel auf der ersten Seite. Beispiel aus einer ABE für ein Teil, für das man bei uns gar kein Dokument braucht (Soll noch einer sagen, unsere Strassenverkehrsämter seien kompliziert)

    ja da steht auch inhaber und hersteller und deswegen kann die schweiz alle ABE ab lehnen da 95 % nicht 168/2013 konform sind mal genau lesen.und selbständige technische einheit und einzel Richtlien und nicht fixtive erfundene.Von unfähigem deutschem krimenellen TÜV kanst dymag fragen wo UNECE unrteil ab geblieben ist.Schweiz ist Schweiz ECE klar gutachten usw regelt schweiz selbst in ihrere zulassung prüfung

    Bauteil die ECE prüfung haben müssen kanst seit EU 168/2013 legal anbauen must normal nichts mitführen nur wegen montage funktion test können prüfen.Und weil schweizer schweizer sind und einfach so gereget haben steht muss haftung schweizer staatbürger sein nur UNECE und abkommen müssen auch einhalten.problem ist da EU zu doff ist datenbank an zu legen wo alle länder ECE numern abfragen können.wollen die wo ganz faul sind papier wisch haben obwohl da auch siegel fälschungssicher sein muss also nix einfach kopie.Und die Chinesen können fixtive ECE nummer usw auf alles an bringen und die wo am wenigsten können nachweisen was fake ist oder real.das ist wenn loby kriminele fordern schutzen und geld verdient wird.

    Jede/r kippt mal um - ich besonders oft :face_with_tears_of_joy: - gibt nur Narben auf dem Ego, sonst kein Drama. Der Experte wird deinen Töff vor dem Prüfungsstart gründlich inspizieren. Vieles an der Prüfung hängt von seinem Eindruck von dir ab. Tipp: So seriös wie möglich daherkommen, zeig, dass du es ernst nimmst und dich super vorbereitet hast. Reparier, was du kannst, Blinker & Co. muss alles top funktionieren, keine abgebrochenen Hebel, Töff putzen. Wenn du vorher noch eine Fahrstunde nimmst, bist du schon aufgewärmt und kannst mit dem Fahrlehrer aufkreuzen, macht einen super Eindruck, Experte u. Fahrlehrer kennen sich i.d.R. Viel Erfolg & willkommen hier im Forum! :welcome:

    Edit: Hier noch die schönste Bremsnudel des Töffforums. Danach gab's Sturzpads und Handprotektoren. :grinning_squinting_face:

    in anforderung für ECE WP.29 Bedienelement steht sogar das bauteile die bei umfaller usw leicht zu wechlen sein sollen also Klapphebel sogar besser.Und nim EU und EU zulassung (ECE) verodungung und die wo das alles normal wissen sollten solen dich aufklähren was ersatzteil und was UNECE und ECE und WP.29 und nicht Internet bla bla .und der kann die auch sagen was eine techische einheit ist (ein Bremshebel ist keine selbständige technische einheit) und das extra so in EU zulassung so steht hat grund .und selbständig und DE ABE BLA BLA ist dummheit bla bla

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    Ja und gibt auch UNECE regeln frag doch mal was da gilt (amt ode asa wo ECE usw kent.die Deutche ABE kanst vergessen alles 99% China ware.Und Yamaha OEM gefräste teile sind von Gilles Holland und erfüllen voll Haftung wie UNECE usw normal ohne eintrag da keine änderung sonder ersatzteil.IN WP.29 wie zulassung EU was ECE ist geht nur Baugruppe (z.bremspume) nicht ersatzteile.EU und Schweiz hat abkommen nur hat CH in zulassung stehen hafung über schweizer Staatbürger also Importer für hafung haben ausser ist ECE die müssen anerkennen abkommen.und die UNECE also EU WP.29 sollte ja Schweiz kennen da in Genf zu dem OEM und Hebel gibt keine einzelrichline sonder nur ECE gesamt fahrzeug mit daten die Reifen Bremsscheibe d usw.das ABE bla bla würde schnell vergessen da ABE Dokument nicht EU konform und auch nicht CH konform.im anhang aktelle UNECE WP .. für Bedienelemente. gibt kein Bauteil Bremshebel einzel in zulassung die EU begutachtet ja nicht jedes teil an Töff so doft sind die nicht nur Baugruppen und sicherheit.Und bei Bremse ist eben anhang sicherheit nur haftung muss EU od sollte schweizer sein.

    mfg

    Ich frag mich was denn die Muttersprache ist von abduc - Deutsch kann es nicht sein. Französisch oder Englisch würde mich auch erstaunen, da Satz Stellung dem auch widerspricht. Da Grammatik schwer verständlich und offenbar etwas willkürlich übersetzt (das bekommt erfahrungsgemäss ein Internet Translater besser hin) ist das etwas gar schwierig den Texten was sinnvolles zu entnehmen (heisst ja nicht, dass man die Meinung teilen müsste).

    Kurz: bitte etwas mehr Zeit nehmen beim Texte erstellen und im Zweifel bei Heimat Sprache oder wenigstens guten Übersetzung Programmen bleiben, sonst wird das so wild, dass es einfach keiner mehr versteht und eventuell was rein interpretiert was so gar nicht gemeint war.

    apduc ist deutsch .ap und duc sind beide aus Italien :smiling_face_with_halo: übersetzer zu viele Cookies und Forum alles ernst und kein Spass :upside_down_face:

    Sprich nicht Rätseln, mein Freund.

    die schweiz ist nicht in eu. unece internationale technische regeln werden anerkannt.unece .abe ist nicht in unece gelistet.Zu dem gilt immer dokument muss rechtskonform sein in ausführung und form.wo steht den in ABE Hersteller ?? inhaber Die Schweiz will Hersteller nachweis und kann selbst entscheiden was anerkennt.UNECE ist Schweiz mitglied !! wie eu gründungs lander.

    Die Schweiz muß keine ABE anerkennen schon gar nicht wenn nicht UNECE wie EU wie 168/2013 usw konform sind.E und UNECE ist International dass erkennt schweiz an kann aber haftung durch schweizer verlangen !! Die DE erfindung ABE die zu dem Rechtswidrig UNECE wie EU zulassungs verordnung diverser fehler falsche anwendung zu dem nicht mal nachweis general Importeure und hersteller sind das meist alle nicht fake bla bla .So viel lug und trug ist DE TÜV masche wie KBA und VW und Co KG