Beiträge von F3RN1

    Hatte vor ein par Jahren das gleiche Problem mit dem Bremshebel. Mit einer nachträglichen ABE beim Strassenverkehrsamt ohne Probleme gestattet. Übrigends: Den Kupplungshebel interessiert keinen das ABE.

    Weil: Bremshebel geht auf Sicherheit. (Bruch)

    Kupplungshebel nicht.

    gardy64

    Guten Morgen gardy64
    Genau dies ist ja, was die ganze Situation und vorgehen soo mühsam macht. Bei 50% geht garnichts & bei den anderen 50% klappte es ohne Probleme nur mit einer ABE.
    Ich hatte in der Zwischenzeit schon wieder E-Mail Kontakt mit dem Strassenverkehrsamt in Bern. Welchem ich diese genaue Sachlage nochmals geschildert habe und mein bisheriges vorgehen.
    Es war ja klar, dass dieser mir im Mail wiedersprach und darauf hinweiste was in den Richtlinien 2b steht. Das dies nur so funktioniert Schweizweit! Möchte dem Sachbearbeiter ja absolut nicht zu nahe treten, er macht ja schlicht seinen Job. Aber dies zeigt mal wieder wie die Sachen laufen. Er ist der Theoretiker im Büro, der nach Formular und geschriebenem Arbeitet. Die Praxis auf der "Baustelle" sieht halt dann sehr oft anders aus!!

    Er verwies mich dann zu DTC oder Fakt.

    DTC habe ich dann gestern mal angeschrieben. (Da der Tel. Dienst 2.-/min. zieht)
    Mail kam innert einer Stunde beantwortet zurück. Aber nur mit Dank zur Anfrage und ich solle doch anrufen, damit mir dies erklärt werden kann!!! (Ganz mein Humor *rofl* )


    F3RN1 In der ABE habe ich gesehen, dass Motea der HErsteller des Bremshebels sein soll. Verlangt wird ja eine Eignungserklärung vom Hersteller. Angehängt habe ich eine solche Eignungserklärung, die Motea nun auf ihrem Briefpapier ausstellen sollte und Dir das von ihnen unterschriebene Original zusenden sollten.

    Ich habe, allerdings schon vor vielen Jahren für Wave-Bremsscheiben so etwas benötigt. Ich habe damals von einem Händler in der Schweiz so etwas ähnliches erhalten. Die angehängte Vorlage habe ich von einem deutschen Verkäufer für ein anderes Teil erhalten, das ich aber noch nicht montierte.

    Hintergrund der Eignungserklärung ist, dass damit die HAftungsfrage, wenn das TEil nicht hält, geklärt sein sollte, so zumindest die Auskunft des damaligen Prüfexperten.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg.

    Gruss Lüku

    Guten Morgen Lüku

    Vielen Dank für deine Vorlage und die Schilderung. Dies ist auch sehr spannend. Da MOTEA bei mir absolut auf nichts eingehen wollte (konnte).

    Ich habe jetzt nochmals per Mail versucht die Sachlage bei MOTEA zu schildern. Mit deinen Angaben.
    Mal sehen was sie mir darauf antworten. Erwarte aber nicht viel davon zu erhalten.

    Vielen Dank für deine Bemühungen und deine Anfrage beim ASTRA.

    ....Nun, viel schlauer bin ICH jetzt auf jedenfall nicht wirklich geworden.
    Ausser das, dass Strassenverkehrsamt schlussendlich selber entscheidet. *think*

    Ich widerspreche Dir lieber LT. Lies mal auf Seite 14 den Satz vor 3.3. und dann schaue in der Tabelle 3.2 auf welcher Stufe die ABE und auf welcher Stufe die Herstellergarantie (a.k.a Eignungserklärung) stehen.

    Ich schreibe mal am ASTRA ein e-mail.

    Guten Morgen

    Sind hierzu in der Zwischenzeit schon Infos oder Neuigkeiten vorhanden?

    Danke und einen guten Wochenstart.

    Hi,

    Seit einigen Tagen muss ich mich mit dem leidigen Thema befassen --> Bremshebel, Abnahme/Eintragung, ABE

    Beim Internet durchforschen ergibt das eine reine Verwirrung ohne wirklichen einheitlichen funktionierenden Lösungsweg.

    Anfang Woche erhielt ich einen Brief vom Strassenverkehrsamt für die periodische Fahrzeugprüfung, Ende Oktober

    Da ich schon seit März auf die Aufforderung gewartet hatte, um die Eintragung des Bremshebels zu kombinieren, habe ich gleich ein Mail an das Strassenverkehrsamt in Bern gemacht. Mit der Anfrage um beide Sachen kombinieren zu können.
    Zur Anfrage habe ich gleich die ABE beigefügt, welche zu den Bremshebeln (wie auch Kupplungshebeln) verfügbar ist. (Lege diese auch hierbei)

    Da schon im Vorfeld im Freundeskreis verschiedene Meinungen zu diesem Thema vorhanden sind.

    Die Produkte hatte ich bei MOTEA in Deutschland bezogen.

    Vom Strassenverkehrsamt erhielt ich folgende Antwort:

    "Guten Tag

    Die ABE reicht für eine Prüfung des Bremshebels leider nicht aus.

    Gemäss ASA Richtlinie 2b muss für diese Prüfung eine Bauteileherstellergarantie beigebracht werden.

    Wenn der Hersteller diese ABE stempelt und der Unterzeichnungsberechtigte diese siegniert, kann man diese akzeptieren.

    Sie müssen sich mit einem Importeur dieser Bauteile in der Schweiz Kontakt aufnehmen, um diese Herstellergarantie zu erhalten.

    Ich sende Ihnen den Link zu der ASA Richtlinie zu, dann könne Sie sich selber in dieser Informieren.

    Abändern und Umbauen von Motorrädern (asa.ch)"


    Anschliessend kontaktierte ich direkt MOTEA. Da ich die Teile auch direkt beim Hersteller in Deutschland bezogen habe. Diese haben auch keine Zweigstelle in der Schweiz oder einen Importeur.

    Von denen erhalte ich folgende Antwort:

    "Hallo,

    für das angefragte Modell gibt es leider nicht die Möglichkeit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu liefern.

    Um die Vorraussetzungen für einen legalen Betrieb in der Schweiz bzw. Ihrem Kanton zu prüfen, empfehlen wir Ihnen das für Sie zuständige Strassenverkehrsamt zu kontaktieren. Bitte berücksichtigen Sie eventuelle Kosten vor der Bestellung.

    Hier gelangen Sie zu Ihrem Strassenverkehrsamt in der Schweiz: https://www.strassenverkehrsaemter.ch/

    Da wir selbst nicht als Impoteur in der Schweiz vetreten sind, können wir Ihnen keine grundsätzlich gültige Bescheinigung zur Verfügung stellen. Die mitgelieferte ABE ist nur innerhalb Deutschland gültig.

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!"


    Durch das Suchen im Internet bin ich auf verschiedene Forumsbeiträge hier auf dem Forum gestossen. Da einige schon einige Jahre her sind, würde mich interessieren ob es hierzu neuere Informationen oder Erkenntnisse gibt diesbezüglich.
    Oder jemand mit dem Strassenverkehrsamt in Bern genauere aktuelle Erfahrungen zum Vorgehen hat.

    Da die Meinungen und Erfahrungen doch komplett auseinander gehen. Auch direkt in Verbindung mit dem Strassenverkehrsamt in Bern.

    Für Infos & Hilfe bedanke ich mich schon mal.

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