Beiträge von Gianni_74

    Hallo Without_speed und black_AT


    Danke für eure Antworten. Also, für eine Eintragung im Straßenverkehrsamt brauch es auch eine schweizer Homologationsbescheinigung und eine EU-Konformitätserklärung reicht dem Straßenverkehrsamt nicht… Gilt das auch für einen kurzen Kennzeichenhalter oder nur für den Slip on Auspuff?

    Hallo zusammen


    Ich habe an meiner Ducati Monster Plus 937 (2022) noch den originalen Auspuff dran und möchte das Endrohr durch einen Slip-on Auspuff wechseln.


    Ich könnte diesen bei einem schweizer Händler bestellen und einbauen lassen.

    Den Einbau möchte ich aber selber mal versuchen und wenn ich die Preise in der Schweiz mit dem selben Produkt im Ausland vergleiche gibt es eine Preisdifferenz von 300-1000 Euro für den Swiss finish…


    Ich frage mich also:

    1. Klar, wenn ich in der Schweiz beziehe gibt es eine schweizer Homologationsdokument dazu was ich nicht bekommen wenn ich in der EU beziehe sondern nur eine EU Prüfbescheinigung mit E Nummer. Aber sind nicht durch die Bilateralen Abkommen auch EU Auspuffanlagen mit geprüfter E Nummer nach Euro 5 Norm nicht auch zugelassen? Wer weiss das mit Sicherheit (keine Vermutungen)

    2. Muss ich den Slip-on Auspuff aus dem EU Land beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen und gestaltet sich das schwierig weil ich keine schweizer Homologation habe sondern nur eine EU Prüfung?


    Gruss

    Gianni