Es ist ein Fahrzeug mit CoC, also EU-Typengenehmigung, für das es aber keine entsprechended Schweizer Typengenehmigungsnummer gibt.
Das stimmt so nicht ganz - der Teil mit EU-Typengenehmigung ist richtig - der 2te Teil nicht.
Ich habe auch nur das X drin stehen - meine Maschine entspricht aber einer schweizer Typengenehmigung - deswegen waren die umbauten auch möglich.
Mein Auto was ich vor Ewigkeiten mit in die Schweiz gebracht habe, hatte logischer weise auch TYP X - entsprach aber einer schweizer Typengenehmigung - umbauten daher in der Schweiz auch möglich gewesen.
Unser momentanes Auto - in der Schweiz gekauft - ist ein paralell-import TYP X - Auflage hier CoC am Fahrzeugausweis mitführen, da gewerblich eingeführt. Umbauten auch hier möglich da das Fahrzeug auch einer Schweizer Typengenehmigung entspricht.
Wenn die Fahrzeuge nicht einer Typengenehmigung entsprechen würden - wie sollten dann die Versicherungen und das Strava ihren Tribut fordern können? 2x gleiches Motorrad, 1 mit Typ X und eins mit Schweizer Typengenehmigung - von daher kann ich das sehr gut vergleichen.