Hallo zusammen,
Ich habe leider den Durchblick verloren. Evt könnt ihr mir helfen im Gesetzeschaos CH / EU.
Ich plane mit meiner Partnerin nach Griechenland zu reisen für 1,5Monate und da unter anderem auf Mietwagen und Mietroller (Inseln) zurückzugreifen. Folgende "CH-Ausweise" haben wir:
Ich: A, B
Frau: B
So, gemäss Griechischer Gesetzeslage ist die Ausgangssituation so (Quelle leider nur für DE was gefunden)
Ab 50 ccm ist wie in Deutschland entweder der Autoführerschein der Klasse B oder der Klasse A1 erforderlich.
Soweit so gut. Sowohl ich als auch meine Frau dürfen Roller fahren. Jetzt aber:
Wichtig zu beachten ist, dass die griechischen Vorgaben bestimmen, welche Fahrerlaubnis vorliegen muss. Allerdings gelten die Beschränkungen des deutschen Führerscheins ebenfalls. Dürfen Fahrer in Deutschland mit ihrem Führerschein nur einen kleinen Roller fahren, ist in Griechenland eine höhere Leistung unzulässig.
Das ist nun seit neuestem, also seit der Revision, sollten die CH Regeln adoptiert werden ein grosses Problem. Das würde heissen, das kein Schweizer mit B in Griechenland einen Roller, egal wie stark, mieten darf, weil er diese auch nicht in der CH fahren darf.
Ist das so?
Für mich ist das kein Problem (KAT A), für meine Partnerin allerdings schon. Sie darf "hinten sitzen", laufen oder ein Auto fahren. Sollte das tatsächlich so sein. Kennt sich da jemand von euch aus? Im Paragraphenland Schweiz findet man alles zur CH in 50 verschiedene Versionen, aber nichts zum Ausland. CH und EU scheinen nicht mehr gleich zu sein.
Mir ist bewusst das es die Griechen nicht gross kümmern wird, wir hatten in den letzten 10 Jahren nie Probleme bei der Miete von Rollern, aber im Falle eines Falles neu die Versicherung wahrscheinlich schon.....
Habt ihr evt Erfahrungen?
Edit: Die weitaus gefährlicheren Quads könnten wir aber beide wieder ohne Auflagen fahren....
Danke