Also einer Seite welcher "Führerschein" anstelle "Führerausweis" schreibt, der traue ich nicht. Dazu gibt es in der Schweiz auch keine Führerausweiskategorie AM. 50erli (auch die mit max 45 km/h) wie 125er sind alles Kategorie A1.
125er darfst Du am 26.10.2021 um 00:00 Fahren. Keine Sekunde früher!
Auf dem Löli (L-Fahrausweis) wie auch auf dem eigentlichen Führerausweis steht nur A1.
Siehe
ASTRA Weissung betreffend den Erwerb von Motorrad–Kategorien vom 25.05.2020
Dass heisst man kann und darf direkt und ohne ohne bürokratischen Aufwand am Tag des Geburtstags mit 125er losfahren (sofern man den einen gültigen A1-Löli oder den A1-Ausweis hat).
Wichtig: Nachdem man die Theorieprüfung bestanden hat und der Löli ausgestellt wurde, muss man innerhalb von 4 Monate den Grundkurs machen! Vergisst man dies, dann verfällt der Ausweis und man muss einen neuen, zweiten Löli beantragen. Einen dritten gibt es nicht! Den Grundkurs kann man mit einem 50erli wie auch mit einem 125er machen. Grundkurs ist Grundkurs.
Im etwa gleichen Zeitraum wie der Grundkurs sollte man auch den VKU machen.
Die bestandene Theorieprüfung gilt neu ein Leben lang. Auch VKU und Grundkurs gelten ein Leben lang. Bzw. bis das Gesetz wieder geändert wird. Ob ein 40 Jähriger die aktuelle Theorie und Verkehrsregeln kennt, wenn er diese mit 15 gelernt aber dann nie in der Praxis verwendet hat, bezweifle ich.