Beiträge von urbvn_

    Hallo nochmals an alle die mir geholfen haben, hat etwas gedauert aber auch cycletech hat kein Gutachten für 35kW.

    Muss ich mich halt noch etwas gedulden denn Auspuff zu fahren, halb so schlimm ändert am Motorradfahren an sich ja nichts.

    Und was ist mit der Auspuffanlage?

    Hab erst ein Mail von cycle tech zurück bekommen, da haben die geschrieben ich soll mich bei Grossrieder melden da es bei Ihnen "eine Menge Geld" kosten würde, was für mich bedeutet das die ein Gutachten besorgen können für 35kW. Mal schauen wie was ich noch zurück geschrieben bekomme.

    Kurz als Info falls jemand doch auch mal in meine Lage kommt (bzw. Bekannte wie auch immer.) Jedenfalls hat mir das Strassenverkehrsamt gesagt dass das Importdatum vollkommen zu vernachlässigen sei, solang die Typennr. eine Drosselung zulässt was bei mir der Fall ist. Was mich jedoch verwirrt da das doch irgenwie dem Gesetz wiederspricht?

    Janu wie auch immer hauptsache doch ein Happy End :smiling_face:

    Wieso lässtDu das dann nicht einfach machen?

    Werde ich auch falls es eben keine schnelle einfach Möglichkeit gibt ein CH-Beiblatt zu erhalten.Ich hab das Motorrad erst am Freitag gekauft und zudem ist noch Winter von dem her habe ich da keinen Stress und wollte mich zu erst etwas informieren bevor ich etwas machen lasse.

    dass der Töff mit Originalauspuff gedrosselt und zugelassen werden kann.

    Wurde mir so gesagt habe denen den Fahrzeugausweis gesendet. Aber ich schreib mal noch ne Mail in der ich ausdrücklich darauf eingehe das ich A beschränkt fahren werde und ich erwähne dass mit dem Importdatum falls das von deren Seite übersehen wurde..

    Ich mach morgen mal ein paar Telefonate und würde euch ansonsten Bescheid geben falls es euch interssiert wieso im Gesetz A2 und Eu harmonie erwähnt wird es aber doch nicht dieselben Gesetze wie in der Eu gelten.

    Bin nun doch etwas verwirrt...

    Hab geschrieben blöd gelaufen da es ja anscheinend nach neuem Gesetz egal ist bei A2 gilt, nicht mehr als max. 70kW offene Leistung.

    DDas Motorrad war ursprünglich von der Emil Weber Garage an den Vorbesitzer bzw. an meinen jetzigen Verkäufer verkauft worden. Dieser hat für mich vor dem Kauf bei denen nachgefragt und es wurde gesagt dass die Z900 auf 35kW gedrosselt werden kann. (Habe bei der Garage jedoch nicht erwähnt das ich nur A beschränkt fahren darf da ich davon ausging das es kein anderen Grund geben würde ein Motorrad auf diese spezifische Leistung zu drosseln.)

    Bin früher mal Motorrad gefahren aber habe damals dann meine Interessen auf das Autofahren verlagert und lies meinen Lernfahrausweiss damals blöderweise auslaufen ohne jemals die Prüfung dafür gemacht zu haben. Daher würde ich erneut als Lernfahrer einsteigen..

    Drosselung möglich, aber nur mit Originalauspuff.

    Genau, wurde mir so gesagt und der Orginalauspuff wäre auch schon vorhanden daher auch keine grosse Sache diesen wieder zu montieren.

    - Ich frage morgen mal beim Strassenverkehrsamt nach um mich mal da mal aufklären zu lassen.

    Und A2 heisst: Motorrad hat gedrosselt 35KW oder weniger, und offen maximal die doppelte Leistung also 70KW. Darum war last Year auch so ein Run auf Motorräder, weil nach EU recht gibt es kein Direkteinstieg für Motorräder und Drosseln kann man auch nicht alle Fahrzeuge

    Ja war auch auf der website.. hab da anscheinend komplett übersehen dass das nicht nur auf das Alter bezogen ist sondern auf das ganze Gesetz der A2 Klasse, da es in unserem schweizerischen Gesetz nicht namentlich erwähnt wird bzw. ausgeschrieben wird.

    Da wir seit dem 1.1.2021 auch EU-recht A1 A2 A haben.

    Das wusste ich, jedoch dachte ich dies gilt einfach ab dem Datum der neueren Fahrzeuge.. Da auf der offizielen Kawasaki seite auch noch steht dass das Modeljahr 2017 auf 35kW drosselbar ist. Bei dem Modeljahr 2017 gab es die Variante A und A2 ja noch nicht. Da jedoch jetzt jedes Bike in diesem Fall nicht mehr gefahren werden darf welches mehr als 70kW hat finde ich es komisch das ich von der Garage nicht darauf hingewiesen wurde. Andersweitig macht es ja keinen Sinn solch ein Motorrad zu drosslen..

    Vielen Dank für deine rasche Antwort und dein tolles feetback ich bin hier definitiv im richtigen Forum gelandet!

    Ups.. hab den Jahrgang völlig vergessen zu erwähnen, jedenfalls ist das Motorrad Modeljahr 2017, die Typengenehmigung ist 6KA3 19 und die erstzulassung war 06.2018.

    Bevor ich das Motorrad kaufte, liess ich mir natürlich von der Garage (Emil Weber) bestätigen es auch wirklich der 2017 Jahrgang ist da nicht auf die 70kW Variante ausweichen wollte.

    -Der nette Herr welcher mir gesagt hat das sein Motorrad ein Beiblatt hat für 35kW hat mir gesagt er schaut für mich nach ob er etwas organisieren kann, dass ich auch ein Gutachten erhalte er sagte mir jedoch es sieht nicht gut aus... Daher wollte ich mich andersweitig mal etwas informieren was für Möglichkeiten ich habe oder ob jemand einen Kontakt hat der sich mit so etwas auskennt oder selber mal solch eine Erfahrung gemacht hat.

    -Demfall wäre wie ich richtig angenommen habe die Einzelabnahme die einzige Möglichkeit den Auspuff zu homoligieren. Eine Einzelabnahme würde ich natürlich aus Kostengründen nicht machen wollen da es sich schlicht und einfach nicht lohnt..

    Guten Tag

    Ich habe ein kleines Problem und zwar habe ich mir eine Z900 gekauft und die hat die Komplettauspuffanlage Ixil Sx1 verbaut. Da das Motorrad noch nicht gedrosselt ist (Muss noch mit 35kW fahren) wollte ich beim Mech ein Termin abmachen um diese Drossel einzubauen und das Beiblatt für den Auspuff neu anzufordern für 35kW.

    Mir wurde dann jedoch von der Garage gesagt als Sie beim Grossrieder importeur angefragt haben dass es nur ein CH-Beiblatt gibt für die volle Leistung, somit beudet dies ich kann diese nicht legal fahren in der Schweiz.

    Da ich jedoch ungern zum Orginal Auspuff wechslen möchte suche ich nach einer Lösung.

    Ich habe bereits mit jemandem geschrieben (Motoscout Inserat) der den selben Auspuff eingebaut hat (auch Z900) und dieser hat ein CH-Beiblatt für 35kW, diese wurde ihm aber schon vom Vorgänger mitgegeben. Somit ist es ja theoretisch möglich die Anlage legal zu fahren in der Schweiz.

    Ich hoffe es kann mir jemand helfen wie ich an ein solches Beiblatt komme bzw. was ich machen kann um diese zu homoligieren.

    Vielen Dank schon im Voraus.