Beiträge von Wilson

    Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 verweist im Artikel 4 und Anhang I explizit auf das entsprechenden UNECE Reglement.

    Sind somit f. und b. in Art. 72 VTS also die selben? Nein. Denn die VTS Verweist auf die neuere Änderungsserie 02, Ergänzung 1 (auch bekannt als Revision 4 – Amendment 1) des UNECE Reglement Nr. 53

    Okey, kompliziert.. Wie soll ich das als nicht jurist denn verstehen wenn das so komplizioert gehalten wird haha :smiling_face:

    Aber... dass Ganze ändert ja nichts an der Sache im Grundsatz, dass die seitlichen Rückstrahler in der CH nicht pflicht sind und man diese abmachen kann.

    Ich denke da stimmst du mir zu, right?

    EDIT: Hab mal nun mal der Prüfstelle Mfk der Stadt Zürich angerufen. Klare Aussage: Seitliche Reflektoren sind in der Schweiz NICHT pflicht. Habs sogar noch schriftlich erhalten. Zusatz: Seitliche Reflektoren erachtet man in der CH nicht umbedingt als erhöhung der Sicherheit, da man ja das abblend Licht hat was man zu 99% immer zuerst sieht als Reflektoren an der Gabel etc.

    Bingo. Da hast Du es nun schwarz auf weiss. Oder. Es genügt wenn man die VTS einhält. Die Dinger kann man, wenn man dann will, abmachen (Gesetzesänderungen vorbehalten. Stand 27.7.2021).

    Genau und somit ist das nun ja relativ klar.. entweder VTS oder die UNECE-Reglement Nr. 53 einhalten.

    Without_speed Deine Antwort (Zitat) deckt sich eben nicht mit der VTS Verordnung (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/44…425/de#art_72_a) welche klar sagt:

    die müssen drann sein da das fahrtezg naxch der Ezro 4 norm zugelassen wurde und diese diese reflektoren vorschreibt.

    Es ist eben nicht teil der Euro4 Norm sondern des UNECE Reglements Nr. 53.

    Das Wort "entweder" und "oder" bedeutet nicht, dass es beides sein muss. Sondern nur eines von beiden :smiling_face:

    Die setilichen Rückstrahler kann man in der CH abmachen ohne geben die Vorschriften zu verstossen!

    EDIT: Am besten einfach ein paar Reflektoren dabei haben um diese im Falle eines unwissenden Polizisten ankleben und weiterfahren zu können. :smiling_face:

    Art. 4 VTS.

    Danke! Du meinst vermutlich das hier.. "Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen."

    Also evtl. steh ich auf dem Schlauch.. ich hab versucht das Ganze zu versteh und bin immer wie verwirrter da ich das ganze nicht so gut verstehe wie du vermutlich.. haha :smiling_face:

    Kann ich die Dinger also in der CH abnehmen da es gemäss Art. 141 diese nicht braucht und da das Bike 2017 eingelöst wurde dieses Gesetzt inkraft war? oder zählt nun doch die Euro 4 bzw. EU/ECE da dies ja irgendwie ein Teil davon ist gemäss deinem früheren Beitrag.

    EDIT:

    Hab nun auch diesen Art. 72a noch gefunden was die UNECE Regelung betrifft.: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4425_4425_4425/de#a72a

    Da steht nun folgendes:

    Zitat

    Lichter und Rückstrahler müssen entweder den technischen Anforderungen nach dieser Verordnung oder den technischen Anforderungen der folgenden, für die Fahrzeugart massgebenden Regelungen entsprechen:

    Also einerseits steht gemäss Verordnung, dass es in der CH fakultativ sei. Jedoch wird ebenfalls auf die UNECE-Reglement Nr. 53 verwiesen.

    Ja was denn nun? ... Für mich heisst das folgendes:

    1.) Ich kann die vorderen Reflektoren an der Gabel weg machen und bin gemäss CH Verordnung im grünen Bereich.

    2.) Das Motorrad entspreich nach wie vor der CH Euro4 Norm

    3.) Das Motorrad entspricht jedoch der UNECE-Reglement Nr. 53

    4.) Das Motorrad muss entweder der CH Verordnung oder dieser UNECE-Regelung entsprechen. (Egal wann dieses eingelöst wurde.. würde also auch für 2021 Modelle zählen)

    Fazit: Man kann auf die vorderen seitlichen Reflektoren entfernen, wenn diese bei Auslieferung dran waren.

    Hab ich das so richtig verstanden?

    Danke für ein klares Ja oder nein.. würde mir sehr helfen :smiling_face:

    Cheers

    Triumph kommt aus Grossbritannien, Grossbritannien ist nicht EU - warum soll also Triumph diese seitlichen Reflektoren draufpappen, wenn sie nicht notwendig wären? Das als Einstieg.

    Richtig, Triumph ist aus Grossbritannien und mein Bike ist von 2017.. da waren sie ja noch in der EU :winking_face:

    Und ja, ich möchte diese weg machen und möchte einfach sicher gehen, dass das in der CH kein Problem bei einer Kontrolle oder Mfk darstellt.

    RebelFazer hat dazu ja folgendes geschrieben:

    Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4,

    Strenggenommen schon. Denn EURO 4, bzw. Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 verweist im Artikel 4 und Anhang I explizit auf die entsprechenden UNECE Regeln in der entsprechenden Fassung und machen diese somit Teil von EURO 4.


    Und im post hier (RE: Komme ich so durch den MFK??(Kanton Kuzern)) folgendes:

    Art. 140 und 141 VTS widersprechen dem https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19950165/index.html#a140. Seitliche Rückstrahler sind in der Schweiz ganz klar fakultativ

    Und jetzt stelle ich mir die Frage.. gehört es nun zur Euro 4 und sind somit pflicht in der Schweiz oder ist es eben trotz allem fakultativ gemäss Art. 141? :smiling_face:

    lg

    Hallo Zusammen,

    Bin aktuell gerade an diesem Thema "Seitenreflektoren" dran und bin total verwirrt. Meine Triumph Bonneville T100 von 2017 hat diese hässlichen Seitenreflektoren an der Gabel. Würde diese gerne legal abmachen um in der CH zu fahren. Nun.. wir wissen gemäss Euro 4 bzw. UN/ECE sind diese jedoch Pflicht. Im Gesetzt (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/44…_3/tit_3/chap_4) gemäss Art 141 lese ich das anders.

    Wurde hier bereits einmal Thematisiert und weis nun nicht mehr was ist und was nicht... *Verwirrt hoch 10*

    macncheese
    28. Februar 2018 12:03

    Nun, klebt Triumph die einfach in der Schweiz drauf da die keinen Bock haben die extra für die Schweiz zu entfernen? Da wir ja nicht "teil" der EU sind ist mir nicht ganz klar in wie fern das in der CH wirklich legal ist.

    Danke für eure Antwort ob ich diese abmachen kann & darf :smiling_face:

    Lg

    Hallo RebelFazer

    Doch, da ist eine Abdeckung drauf. Normalerweise ist das nähmlich nicht schwarz sondern Chrom farbig. Siehe zb. hier https://www.classicbike-raisch.de/triumph-lc-ab-…er=CB00079&c=91

    Aber ich glaub es verstanden zu haben.. die haben da einfach ein das cover rohr rangemacht und dann die neue Halterung auf dieses neue Rohr gemacht. Muss da vermutlich gut auf den Durchmesser schauen.. aber dass sollte somit "easy" sein. :smiling_face:

    Danke für den Tipp mit dem Hangar. Kannte ich so nicht.. ist cool... da geh ich mal hin! :))

    Hallo Zusammen,

    Bin gerade dabei mir die Teile für den Umbau Scheinwerfers inkl. Blinker zu bestellen. Gerne möchte ich an meine Triumph Bonneville T100 Black (LC 2017) eine neue Scheinwerfer Aufhängung sovie neue Blinker montieren. Es geht speziell um diese LSL Aufhängung (https://www.classicbike-raisch.de/triumph-ac-bis…umber=CB00180.1).

    Hab dazu paar Fragen:

    1.) Auf diesem Bild ist diese Aufhängung inkl. Gabelcovers abgebildet. Jedoch finde ich diese covers nirgends und hab bis jetzt auch noch kein Feedback vom Verkäufer erhalten wo man diese kriegen kann. Kennt ihr solche covers zu dieser LSL Aufhängung? https://www.classicbike-raisch.de/media/image/e4/50/06/223-050-i.jpg

    2.) Bin kein Schrauber... und da man ja das Rad etc. abmachen habe ich sehr viel Respekt damit danach alles wieder gut verschraubt ist. Daher würde ich das vermutlich durch einen Mech machen lassen. Könnt ihr mir eine Idee geben was das so ca. so kosten könnte?

    P.s: Nach mir verfügen alle Teile über die E-Prüfung. Somit wäre eine Mfk somit nicht nötig, right?

    Gruss

    Hallo Zusammen,

    Hab nun die qual der Wahl!

    Suzuki Bandit

    - ABS

    - 15'000 km

    Honda CB 600 F Hornet

    - ABS

    - 17'000 km

    Die Honda ist etwas teurer als die Suzuki. Jedoch sollte ich die nach der Prüfung auch wirder +/- fürs selbe wegkriegen. Wird spannend. Ich tendiere zur Hornet, da ich diese auch wieder gut weiterverkaufen kann nach der Prüfung.

    Danke an alle für die vielen Antworten!

    Ich hab mich nun bereits für die Grundkurse 1, 2 und 3 ende März angemeldet um das Fristgerecht erledigt zu haben. Somit brauche ich bis dahin ein Bike. Denke dass ich dann so ende Februar bzw. anfangs März anfangen werde die erstens Fahrversuche zu machen damit ich das Bike an den Kurstagen bereits etwas kenne und fahren kann.

    Nach all dem geschriebenen, werde ich mir ein billiges erstes Bike kaufen. Welches hab ich nich absolut keinen Ahnung :winking_face:

    LG

    Hello,

    Danke!

    Ja, dass die Japaner billiger sind ist mir bewust. Jedoch sind guzzi und triumph im Wert ja auch beständiger. Somit kann man diese auch gut weiter verkaufen. Oder stell ich mir das zu simpel vor? :smiling_face:

    Was meinst du mit „entdrosseln“? Ich darf bei Kat. A unbegränzt fahren. Somit würde ich meine Maschiene nicht drosseln denn wozu? Evtl. sehe ich dies alles etwas simpel an daher entschuldige meine unkentnisse :smiling_face:

    Lg

    Hallo Zusammen,

    Wie Ihr sicher alle wisst, gibt es auf nächstes Jahr eine Änderung im Gesetzt was die Kat. A betrifft. Um noch vom aktuellen Gesetzt zu profitieren, habe ich mich entschlossen nun endlich den Schein für Kat. A zu machen. Gestern habe ich den Antrag für denn Lehrfahrausweis für die Kat. A nun eingereicht. :emojiSmiley-02:

    Ich freu mich tierisch auf die Bestätigung, dass ich losfahren darf. Natürlich ist es nicht die optimale Jahreszeit zum fahren als Anfänger. Dies ist jedoch auch nicht das Ziel. ich denke das man so im Februar dann evtl. fahren kann denn ich muss ja in denn ersten 4 Monaten denn Grundkurs erledigen um dann den Lehrfahrausweis für weitere 12 Monate zu erhalten und die Prüfung zu absolvieren.

    Nun bin ich auf der Suche nach einem guten Anfänger Bike!

    Zu meiner Person: 29, in der Stadt wohnhaft, eher gemütlicher Fahrer, budget: max. 6000.-

    Um die Prüfung für Kat. A zu machen muss mein Bike mind. 35Kw haben + ein Leergewicht von mind. 0.2 (Soweit mein Verständnis)

    Nun, gerne möchte ich ein Bike, welches sich für einen Anfänger sehr gut eignet und ich auch noch nach der Prüfung Spass haben kann.


    Ich hab schon mein lebenslang immer die Triumph Maschinen bewundert. Ich hatte jedoch noch nicht die Möglichkeit so ein Bike zu testenl. Ich hab mich bis jetzt einfach rein im Internet informiert, das gute Anfänger bikes wären, welche im Optischen in diese Richtung gehen.

    Ich habe mir mal folgende Bikes auf die shortlist gesetzt:

    • Triumph Bonneville T100 / Bonneville Bobber
    • Triumph Scrambler / Speedmaster / Street Twin
    • Moto Guzzi V7 III
    • Yamaha MT07
    • Honda CB650
    • Kawasaki Z700

    Vom optischen sind Triumph und Guzzi meine Favoriten in dieser Liste.

    Wie findet Ihr diese Liste? Gibt es ein Bike in dieser Liste, welches Ihr nicht empfehlen würdet? Oder gibt es sonst noch Bikes, welche als Anfänger gut fahrbar sind? :smiling_face:

    Danke!