Beiträge von Talidour

    Wäre denn die neu kommende Honda NT1100 was für dich? Gibts mit und ohne DCT. Dazu die besseren Sitze in irgendeinem Paket (Travel, glaub ich), und du bleibst unter 20k. Die Seitenkoffer sind standardmässig dabei, daher recht schmal trotz der Koffer (ein Helm passt wegen Geometrie leider nicht rein, da wäre dann Topcase eh noch Pflicht). Anders als bei der alten Deuville lassen sich die Seitenkoffer aber auch abnehmen.


    Ist halt eine Stufe unter der AfricaTwin, aber entsprechend günstiger. Zuladung ist allerdings etwas knapp, ich glaube 195kg oder so…. Für mich würde es ausreichen.


    https://www.motorradonline.de/…nt-1100-2022-fahrbericht/

    Hast Du den auf Wish gefunden?

    Also, den muss ich an dieser Stelle echt in Schutz nehmen. Er hatte dieses Problem mit einem Fahrschület tatsächlich vor ein paar Jahren gehabt. Da gab es irgendein Übersetzungsfehler vom französischem Originalgesetztext. Hatte es nicht ganz verstanden auf die Schnelle. Und damals stand da "über 35 kW und mindestens 0.2 kW/kg".


    Jedenfalls gibt es tatsächlich Diskrepanzen, ich sehe gerade dass es auf der MFP Seite nur noch "über 35 kW" heisst, Leistungsgewicht egal. Aber auf der Seite der asa (fuehrerausweis.ch) noch das Leistungsgewicht optional herangezogen werden kann.


    Nene, nix wish, der Fahrlehrer war super, würde ich jederzeit wieder nehmen.

    Heute ist mir kurz das Herz in die Hose gerutscht.......

    Ich hatte ja extra ein Gefährt ausgesucht, ohne Kupplung & Fussschaltung, u.a. deswegen wurde es ja der Honda Forza 750. Ich mache ja Kategorie A, und der Honda hat 44 kW, somit über das Minimum von 35kW, passt also. Gekauft, und tippitoppi. Manöverprüfung habe ich in ca. 2 Wochen.


    Heute mache ich nochmal um sicherer zu werden einen Kurs bei einer Fahrschule. Fahrlehrer schaut sich den Fahrzeugausweis an, und erklärt mir mit zerknirschtem Gesicht: "Ist als Prüfungsfahrzeug für Kat. A nicht zugelassen", weil er zwar über 35kW hat, aber nur ein Leistungsgewicht von 0.18 kW/kg statt der verlangten mindestens 0.2 kW/kg. Ach du Sch.........


    Dann schauen wir nochmal auf eine Webseite, wo er mir das zeigen wollte. Und da steht dann "......über 35 kW oder mindestens 0.2 kW/kg....". Puh....., also doch für die Prüfung zugelassen, wegen des Wörtchens "oder".


    Meine Fresse hätte mich das genervt, wenn es wegen 0.02 kW/kg nicht geklappt hätte. Das heisst, dem Honda hätten lächerliche 4 kW gefehlt, bzw., er hätte 15kg zu viel auf den Rippen gehabt. Schwein gehabt....

    Hallo zusammen


    ich hatte am Montag beim Polizeiposten in Baselland das Kontrollschild und den Fahrzeugausweis abgegeben, um es annullieren zu lassen. Von dort wird es dann ja direkt an die MFK weitergeleitet, die melden es dann der Versicherung, und ich bekomme doch per Post den annullierten Fahrzeugausweis zurückgeschickt?


    Wie lange dauert so was normalerweise? Wie gesagt hatte ich das alles am Monag beim Polizeiposten abgegeben, und bis heute Donnertag noch nix erhalten. Auf Nachfrage bei meiner Versicherung wird mir gesagt, dass sie auch noch keine Abmelde-Bestätigung von der MFK erhalten hätten. Ich sitzt ein wenig auf heissen Kohlen, weil das entsprechende Fahrzeug bereits einen neuen Käufer gefunden hat, und der aber den Fahrzeugausweis benötigt, um das Ding abholen zu können.... Hat da jemand Erfahrungen?

    Jedoch kann ein nicht eingelöster Roller nicht einfach so Probe gefahren werden. Das ist der sehr grosse Unterschied.

    Ja, könnte halt auch ein "Bremser" sein für Kaufinteressenten....


    Hast Du wenigsten den Prüfbericht 13.20A bzw. den Fahrzeugausweis erhalten/mitgenommen, so dass Du schon mal das neue Fahrzeug nächste Woche einlösen kannst wenn das Amt wieder geöffnet ist?


    Nee, ich war physisch gar nicht beim Händler. Alles online/telefonisch erledigt. Er war halt der einzige, der den blauen Roller vorrätig hatte, ansonsten hätte ich bis mindestens Juni/Juli warten müssen. Ist eine Fahrstunde von mir entfernt, daher dachte ich mache das telefonisch. Ich "kenne" den 750 Forza ja schon, weil ich ihn vor kurzem übers Wochenende mal gemietet hatte. Also keine Probefahrt oder ähnliches nötig. Sondern danach der glasklare "haben-will!"-Mlodus. :grinning_squinting_face:

    Falls Du noch zu Hause und noch nicht bei deinem Traum Töff bist:

    Einfach jetziges Nummerschild, Fahrzeugausweiss des 125er, Couvert, Briefmarke, und zwei Ausdrucke des Formulars mitnehemn.
    So bist Du für alles gerüstet und kannst ja immer noch mit der Nummer des Mechs heimfahren.


    Tja, in der Tat hat das gestern leider nicht geklappt. Der Roller ist zwar parat, aber das Zubehör ist leider doch nicht angekommen. Wird also eh nächste Woche.


    Eine Frage noch: den alten 125er möchte ich ja privat verkaufen. Da wäre es doch besser, ich lasse den solange ganz normal angemeldet weiter laufen? Ich denke mal, ein potentieller Käufer hat einen höheren Aufwand, wenn er einen komplett still gelegten Roller kaufen möchte (neu einlösen/prüfen lassen, statt einfachen Halterwechsel)? Oder nicht?

    Wenn es ein nigel-nagel neues Fahrzeug ist dann gibt es natürlich noch keinen Fahrzeugausweis.


    Es ist ein Neufahrzeug, das ich bei einem Händler kaufe. Da er mir ja angeboten hat, dass ich sein (Händler?-)Kontrollschild für die Fahrt zu mir nach Hause benutzen kann, nehme ich an, dass der Roller bereits eingelöst ist, und es einen Fahrzeugausweis gibt? In diesem Fall müsste ich dann am Dienstag (wegen Ostermontag >w< ) zum Amt, dort den Fahrzeugausweis annullieren lassen, und gleichzeitig löse ich nun auf meinen Namen neu ein. Danach schicke ich das Händlerkontrollschild per Post an den Händler zurück.


    PS: wobei mir einfällt: der Händler befindet sich in einem anderen Kanton, von daher könnte ich den Fahrzeugausweis gar nicht hier in Basel-Land annullieren lassen...? Meine Güte, wird ja immer komplizierter....


    Ich denke mal, spätestens beim Händler weiss ich mehr, der macht das ja nicht zum ersten mal... Und sowieso ist es noch nicht 100% sicher, dass ich den neuen Roller morgen schon bekomme.



    ich will und kann nichts garantieren.


    Das ist schon klar. Aber vielen Dank für deine vielen Informationen, das hat mir schon sehr weitergeholfen! :smiling_face:


    GRüsse!

    Montag ist Ostermontag, ist da bei euch die Verwaltung offen?

    Daran hatte ich gar nicht gedacht... :ugly: Nee, die haben Ostermontag zu.... :bad:



    Wenn Du die Nummer per e-Mail mitgeteilt hast dann solltest Du ein Bestätigung bekommen haben, dass es erledigt wurde.


    Jupp, das ist alles bereits in Ordnung. Sprich, der neue ist definitiv versichert.




    Das Kontrollschild von einem Fahrzeug das ausser Verkehr gesetzt wird order schon ausser verkher gesetz wurde kann man auf unkompliziert und einfach mittels einer vorläufigen Verkehrsberechtigung (gilt nur in der Schweiz!) auf ein neues Fahrzeug übertragen.


    Okay, jetzt wird es ein wenig detailierter. Ich möchte kein Wechselschild, sondern möchte den bisherigen Roller stilllegen (will den ja dann sowieso verkaufen). sprich, ausser Verkehr setzen. Im Moment ist er wie gesagt ganz normal in Verkehr gesetzt und versichert.


    Das heisst, ich könnte die Geschichte mit der vorläufigen Verkehrsberechtigung angehen. Frage hierzu: Gemäss Formular soll ich per Post u.a. mitsenden:


    "Annullierter Fahrzeugausweis für das in Verkehr zu setzende Fahrzeug..."


    Sprich, der Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeuges. Wie "annuliere" ich den vorher, um ihn mitzuschicken?

    Sali!


    Hoffe, ihr hattet Glück bei der Ostereier-Suche.... :winking_face:


    Folgende Situation: morgen am Samstag kann ich eventuell mein neues Fahrzeug abholen, ein 750er für Kategorie A (offen). Ich habe meiner Versicherung bereits die Stammnummer mitgeteilt, und sie wird entsprechend einen Nachweis ausstellen. Der Händler wird mir sein eigenes Kontrollschild anbringen, damit ich damit nach Hause fahren kann. Danach schicke ich sein Kontrollschild per Post an ihn wieder zurück.


    Im Moment habe ich noch einen 125er - also Kat. A1 - der noch ganz normal angemeldet ist. Ich würde gerne das dortige Kontrollschild für den neuen Roller übernehmen. Geht das überhaupt, oder darf man das nur innerhalb der gleichen Kategorie (A1 zu A1 usw)? Falls das geht: kann ich einfach schon mal selbständig das Kontrollschild wechseln und mit den neuen Roller damit rumfahren? Versicherung läuft ja schon? Oder muss ich erstmal die ganze Administration beim Verkehrsamt abwarten (Basel-Land in meinem Fall), und somit bis mindestens Montag warten? Kenne das genaue Prozedere nicht....


    Merci & Grüsse!

    Bei der Manöverprüfung (Bremsen am Hang Berg ab) - mussten wir der Motor aus machen (Kill Switch), Zündung aber anlassen. Mein ABS vom T-Max hat trotzdem geregelt.

    Okay, also definitiv kein Gerücht, sondern Fakt. Aber:



    Das eine Schliesst das andere ja nicht aus


    Genau: es ist ja nur vorgeschrieben, dass ein vorhandenes ABS auch genutzt werden soll, nicht dass der Motor laufen soll. Hat was Spitzfindiges an sich. :winking_face:

    Es geht wohl eher darum, dass die Leute kein gas geben und alle +- die selbe Geschwindigkeit für das Bremsmanöver am Berg haben.


    Könnte Sinn machen, aber andererseits: ein Prüfer würde ja sofort hören, falls jemand Gas geben würde. Sprich, das würde man auch in den Griff bekommen, wenn man anweisen würde: Leerlauf, kein Gas geben, und die Bremsung durchführen. Man hört ja sofort ob der Motor ruhig vor sich hin brubbelt oder ob Gas gegeben würde.


    Ich könnte mir eher vorstellen, dass die Prüfer so besser hören können, wie gebremst wird? Ob man wirklich bis zum Auslösen des ABS bremst (bzw. bis zum Schleifen des Hinterrades) oder nicht. Keine Ahnung....


    Auf jeden Fall müsste ich also vorher mal rausfinden, unter welchen Umständen bei der Forza das ABS ohne Motor noch funktioniert. KillSwitch könnte von der Logik her Sinn machen (warum sollte man ein Fahrassistenz-System deaktivieren, wenn man auf einen Not-Aus-Schalter drückt?).


    Und man sollte vielleicht auf dieser der Info-Seitedie Information präzisieren: Es ist kein Gerücht, sondern der Motor soll tatsächlich ausgeschaltet sein, aber ein vorhandenes ABS trotzdem aktiviert gelassen sein.

    Zwei Beispiele:

    1. https://goo.gl/maps/avGHaXdHt4SzZLSJ9

    Warum nur Binningen aber nicht auch Therwil?, dem Ziel der Hauptstrasse 311 ??


    Ganz ehrlich: solche Dinge sind mir schon so oft aufgefallen, wenn ich mal mit unserem Hund einige uns unbekannte Wanderwege ausprobieren wollte. Da googelt man im Netz, findet einen Wanderweg der als sehr schön oder sowas bewertet wurde, packt Frau und Hund ein und fährt dahin. Und die am meisten gemachte Erfahrung: entweder man kennt sich dann dort verdammt nochmal selber aus, oder man ist aufgeschmissen. Da läufste los in den Wald, und irgendwann biste komplett verloren. Keine Informationen mehr welcher Weg wohin genau führt, usw. Eine komplett andere Erfahrung sind Wanderwege hier im grenznahen Deutschland. Zum Beispiel um Burg Rötteln herum: absolut klare und eindeutige Beschriftungen, da würden sich nicht mal Hänsel und Gretel verlaufen wenn sie stockbesoffen wären...


    Insofern passt das dann halt echt hervorragend zu deinen Beispielen im Strassenverkehr. Keine Ahnung, warum das teilweise so bescheuert gemacht ist. Ich weiss schon, warum ich sogar an meinem 125er Roller ein kleines Navi dran hab... :emojiSmiley-06:

    Apropos: darf man bei der Fahrprüfung überhaupt ein Navi einschalten, wenns am Motorrad dran ist...?