Erst mal mein Mitgefühl.
Wenn ich recht zusammen fasse hast Du keine Aussichten mehr auf's Gratisgschänkli via 2 Jahre gute Führung und bekommst auch keinen L für die nächstgrössere Klasse mehr solange Du nicht 2 Jahre ohne Ausweisentzug ... unterwegs warst.
Du schreibst "nach neuem aber nur noch ein Jahr, muss jedoch eine Prüfung machen (auch ohne Entzug)." - Da hast Du kein Link. Worauf bezieht sich das?
"Alt wie Neu: Art. 8 Abs. 6 VZV https://www.admin.ch/opc/de/cl…on/19760247/index.html#a8"
Abs. 8 bezieht sich scheinbar nur auf die Fahrpraxis die im Rahmen der Ausbildung nachgewiesen werden muss damit ein LFA beantragt werden kann. Mindetens 1 Jahr Fahrpraxis ohne Entzug. Betrifft meiner Meinung nicht die minimalen Fristen zum Aufstieg in die nächste höhere Klasse ohne Ausweisentzug ...
Dies meine Interpretation. Keine Fachauskunft.