Beiträge von Tobiker

    Wenn er ein falsches MFK Datum erfindet würde ich das als Anlass nehmen den Töff aussergerichtlich zurück zu geben oder besser gar nicht erst abzuholen. Ob das jetzt Schwerwiegend oder nicht ist sollte bei dem Wert keinen Unterscheid machen.


    Bist Du denn mit dem VK zur Rücknahme in Kontakt oder wird hier in aller Tiefe Theorie betrachtet?

    Biete 50.- :smiling_face:

    Nee eigentlich hatte ich was Sinnvolles, Druck machen über Ricardo, dann aber den Text nicht abgesendet und jetzt isses vorbei. Wenn der Töff noch beim Verkäufer steht könnte ein "Rückgängig machen" einfacher möglich sein als den Töff wieder zurück zu bringen. Zur Not kannste dich ja mit 50.-. am Problem beteiligen und den Verkäufer so etwas aufweichen. Spätestens wenn der das Gefühl hat das Moped sei eigentlich mehr wert wird es schnell mal drauf einsteigen.

    Mist, aber nimms wie ein Mopedfahrer. Hast Dich wenig vorbereitet und das ist hald ne Prüfungssituation und nicht das wahre Leben. Doch noch par FL Stunden und sich die Tipps geben lassen? Bei meiner Prüfung um 2015 war das total langweilig auf Fehlerfrei ausgerichtet.

    Wie finde ich das Strässli und prüfe ob ich in Frankreich das/die gewünschten Strässli befahren darf?
    Wo findet man Hilfestellungen für solche Planungen?

    Oder ist das in Frankreich viel einfacher?

    Gibt es spezielle Bestimmungen oder unerwartet teure Bussgelder, Fehler die man besser wirklich nicht macht?


    Anlass ist das Ende Juli WE an dem ich nun versuche selber ein Türli für mich und den KTM auf die Räder zu stellen.


    Hab (noch) keine Ahnung wie ich da bei den Franzosen vorgehen muss ausser einfach mal hinfahren und vor Ort xxxx aus der Wäsche gucken.

    Hab zB daran gedacht Komoot MTB Touren rauszusuchen und prüfen ob ich da mit dem Motorrad auch fahren darf. So als Beispiel.


    HIER bitte beim Thema bleiben.

    Da wirbt doch MCW mit den 700 oder ähnlich Lagerfahrzeugen...

    Mir ging dabei unweigerlich durch den Kopf, dass die mehroderweniger mit dem Gewinn aus dem Geschäft finanziert sein müssen, was wiederum deutlich aufzeigt, das MCW gute Gewinne einfahren muss. Ja klar, billigst beschaffen maximal teuer verkaufen. Hauptargument dürfte schon sein, "das Fahrzeug ist Lager" statt so Hondalike, es kommt dann mal, verschieb-verschieb...

    Titel angepasst... besser?

    X Typengenehmigung kenne ich, wobei das was Anderes ist. MCW lässt eine eigene Typengenehmigung herstellen, parallel zur "Offiziellen" und baut sich so scheinbar eine eigene Instanz auf die gegen Geld angeben kann welche Bauteile an dem Moped verbaut werden können/dürfen.

    Ich habe beim KTM Fachmann gestern etwas übers den grossen, omnipräsenten Händler gelernt. Mein Töff wurde aus DE parallel vom Motocenter in die Schweiz importiert. Das ist ein Fakt, der mir erst einmal egal wäre wenn nicht...

    Bei meinem KTM ist irgendwann mitte 2022 die Werksgarantie abgelaufen, während der Motocenter-Kaufbeleg vom Erstbesitzer per 5.2021 2 Jahre Garantie nennt. In dem Fall müsste mögliche Garantieleistung in der Zwischenzeit durch den Reseller erbracht worden sein. OK, da war nix. Die Werksgarantie ist seit der Transportfreischaltung am laufen, als der Deutsche Händler die KTM an Motocenter Winterthur geliefert hat. Irgendwann mitte 2020. Da meine garantie eh abgelaufen ist betrifft mich das so auch nicht.


    Dann hat der (mein Töff) KTM eine eigene Typenscheingenehmigung (6XA5 66) welche nicht vom üblichen Generalimporteur ist sondern ebenfalls vom Motocenter ...
    Wenn ich einen Auspuff kaufen wollte der auf die übliche Typengenehmigung freigegeben ist, hätte ich wirklich Pech und müsste irgendein Freigabepapier beim Motocenter zusätzlich kaufen.

    Ob das den Kunden so bewusst ist? Ich habe Glück, weil ich nicht vor habe solches Zubehör zu verbauen.

    Ist das so bekannt oder sind da auch andere Leute drüber gestoplpert, hatten ev. zusätzlichen Aufwand desswegen?

    Ah, so. Das ist dann florierender Papierehandel, offizieller CH-Nachweis mit DTC Test und/oder so. Alles klar. Dann kann ich grad beim KTM Fachmann nach seiner Riser-Standardlösung fragen und dem etwas Umsatz bescheren.

    Ich denke auch an Riser, Sattel aufpolstern habe ich auch schon mehrfach selber gemacht. Hier geht es mir darum, zu lernen wie sich das mit Fussrasten und der Zulassung beim Amt verhält.


    Wenn schon, dann könnte man Riser/Lenkererhöhungen ebenso abklären, resp. was ist nötig um Riser legal zu verwenden.


    Klammer auf zum Riser: 4.2.2 sagt E also Eignungserklärung Bauteilehersteller. Da frage ich mich in welcher Form die vorliegen muss. Reicht es wenn der Hesreller auf der Webseite angibt, das Teil sei für meinen Töff gemacht oder brauchte es spezielle CH-Papiere?