Beiträge von Ernst
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die fokussieren sich eben manchmal doch mehr für sicherheitsrelevante Themen wie z.B. ob du Drogen oder Alkohol konsumiert hast…
Diesbezüglich habe ich dann überhaupt keine Probleme zu erwarten. Alkohol esse ich selten (z.B. in Form von Zuger Kirschtorte), trinken mag ich ihn nicht. Und mit Drogen hab ich's auch nicht ...
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Ich bedanke mich bei allen.
Ja, googeln hilft oft - da habe ich es mir etwas bequem gemacht.
Ich habe aber auch gefragt, ob die Polizei dies erfahrungsgemäss aktiv kontrolliert.
Ich bin in knapp 60'000km in genau eine Verkehrskontrolle (in der Schweiz) gekommen, und da wurde mein Navi nicht kontrolliert.
Bei meinem Garmin XT habe ich die entsprechende POI-Funktion jetzt aber einmal deaktiviert - bisher hatte ich sie aktiv.
Die Polizisten müssten sich mit den einzelnen Geräten aber wohl etwas auskennen, um eine entsprechende Kontrolle durchführen zu können. Die entsprechende Einstellung (mindestens bei meinem Gerät) findet sich ja eher etwas tiefer in den Einstellungen.
Wie sind eure Erfahrungen?
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Hallo zusammen
Mein Navi bietet mir an, mich vor bekannten Radarkontrollen zu warnen.
Soweit ich weiss, ist es in DE und CH verboten, Wie steht es diesbezüglich in IT, FR, AT?
Wird das kontrolliert von der Polizei?
Auf Sonne wartend mit Grüssen
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Ich war gestern das erste Mal in den Vogesen.
Langweilige Anfahrt, dann aber tolle Erfahrung.
Munster nach Gérardmer über den Col de Schlucht.
Auf dem Heimweg die Route des Crêtes genommen, die ich zufälligerweise entdeckte.
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Ah ja, in Österreich scheint dasselbe zu gelten wie in der Schweiz, wie ich informiert wurde:
"Laut Gesetz gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur für den Straßenzug, an dem das Verkehrszeichen angebracht ist, und endet daher nach dem Einbiegen in eine Querstraße. Das Landesverwaltungsgericht hat dies im Urteil LVwG 30.18-3404/2015 zuletzt verdeutlicht."
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Vielen Dank RebelFazer.
Ich bin erleichtert: In der Schweiz gilt also doch das, was ich in Erinnerung hatte.
Weil ich es für unwahrscheinlich hielt, dass in der Schweiz und in Deutschland diesbezüglich etwas Anderes gilt und ich ins Zweifeln kam, habe ich ChatGPT befragt. Ganz im Wissen, dass dort oft Hafenkäse rauskommt.
ChatGPT behauptete dann tatsächlich, die Gesetzgebung sei in der Schweiz diesbezüglich gleich wie in Deutschland.
Also, einmal mehr: Hafenkäse.
Habe ChatGPT dann den relevanten Abschnitt von Art. 16 SSV präsentiert, worauf sich ChatGPT - einmal mehr - bedankte und entschuldigte ...
(Dass das Tempolimit in den verschiedenen Arten von 'Zonen' auch über die Kreuzung hinaus gilt, war mir immer klar).
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Ich komme mir grad etwas dumm vor.
Aber ich bin mir nicht mehr sicher, was in der Schweiz gilt, bezüglich der Frage, bis wohin ein Tempolimit gilt.
Für DE habe ich das gefunden:
Ein Auszug daraus:
"Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zur Aufhebung
Streckenverbote wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung enden nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden.
Da Streckenverbote nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden, kann dem ortsunkundigen Kraftfahrer kein Tempo- oder Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden, wenn er nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert."
Was gilt in der Schweiz?
In Österreich?
In FR und IT?
Die Frage ist bei mir nicht aufgekommen, weil es um eine Überschreitung geht , sondern weil ich in OpenStreetMap Begrenzungen eintrage B) .
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Hallo allerseits
Ich wollte kurz mal über meine garantiert wasserdichte Handschuhlösung berichten.
Garantiert wasserdicht auch bei allergrösstem Regen, auch über Stunden. Alles schon damit 'gemacht'.
Ich benutze die 'Lösung' nun seit 2 Jahren erfolgreich.
Gekauft in der Landi, für ein paar Franken.
Die Handschuhe haben innen zwar eine sehr feine 'Textilschicht', welche dazu führt, dass das Gummimaterial nicht an der Haut klebt. Um Transpiration zu absorbieren reichte das aber nicht.
Es war ein Spontankauf, einen Tag vor Tourbeginn in die Dolomiten. Eigentlich hätte ich für 'innen' gerne einen dünnen Baumwollhandschuh gekauft, eben um die 'Handtranspiration' absorbieren zu können. Weil es so was in der Landi nicht gab, habe ich die dünnen Garten-Handschuhe gekauft.
Was ich zuerst als Nachteil vermutete, nämlich die feinen Gummi-Noppen der Innenhandschuhe auf der Handinnenseite, erwies sich als Vorteil, indem diese dafür sorgen, dass sich Innen- und Aussenhandschuhe nicht verschieben. Dadurch kann der Gasgriff weiterhin sehr fein dosiert werden.
Auch aussen ist durch das Material der Grip des Handschuh am Gasgriff sogar besser gegeben als bei meinen herkömmlichen Handschuhen.
Eigentlich erwartete ich, dass wenn ich die Handschuhe so über längere Zeit tragen muss, es innen durch die Transpiration und den fehlenden Abtransport der Flüssigkeit nach aussen dann doch irgendwann nass wird. Das war bis jetzt erstaunlicherweise nicht der Fall, auch nach zwei Stunden Tragen nicht.
Im Juni bin ich über den Col St. Martin auf rund 1500 m in ein heftiges Gewitter ink. Hagelschlag geraten, ohne dass ich Schutz suchen konnte. Die Temperatur fiel kurzfristig auf rund 9 Grad, längerfristig auf ca. 14 Grad. Mit Unterstützung der Gasgriffheizung (die die Wärme wegen des Materials der Handschuhe gut überträgt) hatte ich wärmetechnisch keine Probleme.
Nachteile:
Etwas eng und damit nicht sonderlich bequem.
Navi nur schwierig zu bedienen.
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Heut hab ich ne kleine Runde um den Flughafen gedreht und dabei einen anderen Boxer getestet: die BMW R18. Gefällt mir, werd ich mir vielleicht anschaffen, wenn ich mal alt bin ;P
Also wenn ich mir die BMW R18 anschaue, wäre das doch eher ein Familien-Motorrad - und nicht eines für's Alter: Links und rechts auf dem Boxer-Motor liesse sich doch sicher ein beheizter Kindersitz einrichten ... oder? :emojiSmiley-130:
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Ich würde das eher als 'etwas mehr als eine Ausfahrt' bezeichnen. Mittwoch bis Sonntag letzte Woche ...
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Hat etwas gedauert, aber jetzt ha MOTORRAD doch noch etwas aus dem gelieferten Text gemacht ...
Natürlich auf einen Bruchteil Text reduziert.
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Ein anderer Bekannter hat nen Rentner gefunden der die Schuld für Geld auf sich genommen hat.
Wenn das so schon nicht ganz billige Hobby NOCH teurer wird .... $.$
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a. Die Filmen aber meist nach hinten. Wie z.B. dieser hier.
Ich wurde letzten August in Santa Maria, Ortsausfahrt Richtung Ofenpass geblitzt.
Ich hatte keine Ahnung warum, bis ich wenige Meter nach dem Blitzgerät die Aufhebung der 30-er Zone entdeckte. Brandneue Tafel - offensichtlich neu eingeführt und von mir vorher nicht gesehen.
Ich hatte das Gefühl, dass ich auf dem Tacho so 54 drauf hatte, als es blitzte.
Blitzgerät war offensichtlich mobil, grau, unten mit einer breiten Basis, mit einer relativ langen schmäleren Stange und oben der Blitz.
Ich habe bisher keine Busse bekommen, deshalb meine Frage ...
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So wie ich es beim Überfliegen verstanden habe, war es so geschrieben, dass es permanent so wäre. Sprich, Stilfserjoch nur noch hochfahren, Umbrail nur noch runterfahren.
Wie es sich bezüglich Bormio-Umbrailpass verhält, wäre dann aber noch nicht geklärt gewesen ...
"...sieht im Wesentlichen eine Einbahnregelung von Trafoi bis zur Passhöhe vor "
"... die Befahrung des Umbrailpasses ebenfalls nur noch in eine Richtung, also von der Passhöhe talwärts nach Sta. Maria Val Müstair, zu erlauben."