Hallo Leute.
Erstmal Danke für eure schnellen Antworten.
Eine Drosselung der Maschine wär technisch durchaus machbar. Dazu müssten die Vergaserschieber gewechselt werden und Kawasaki Schweiz müsste die Modifikation überprüfen und abnehmen. Kostenpunkt: 1100.- ... dafür dass ich dann ein 200kg schweres, grünses Fahrrad habe.
Fahren mit Drosselung kommt für mich nicht in Frage. Da läuft meine RS 125 besser.
Aufmachen ist illegal und hat bei einem Unfall die Konsequenz, dass die Versicherung nicht zahlt ... zumindest soviel ich weiss. Könnt ihr das bestätigen?
Ausserdem müsste ich dann die BOS-Anlage runternehem. Nur hätt ich mir dann genausogut ne Schweizer ZX7-R original kaufen können.
Mein Plan geht im Moment in die Richtung, dass ich mit der Maschine einen Lärmtest mache. Kostet zwar n bisschen was, aber wenns klappt sollte ich die Maschine eigentlich fahren können.
Muss nur noch einen Weg finden, die Seatpipes leiser zu kriegen.
Das Bike wure übrigens in Zürich durch meinen Mechaniker vorgeführt.
Kennt jemand die Jungs von Streefighters Interlaken?
Die bauen in ihrem Laden ja genau solche Maschinen auf.
Der Witz an dem ganzen Theater ist ja eigentlich, dass laut Aussage des STVA ich die Maschine so fahren dürfte, wenn ich ein Deutscher wäre, der in die Schweiz gezogen ist und die Maschine als Zügelgut eingeführt hätte.
Bin ich der einzige der das Gefühl hat, dass wir Schweizer uns mit unseren Gesetzten manchmal selbst verarschen?
Naja.