Sorry für meine Naive fragen RebelFazer, Pilarius, phunder und danke für eure Geduld! Ich habe soeben erst gerade den Lehrfahrausweis für Kat A erhalten...
Das Motorrad wurde bereits mehrmals erfolgreich in St. Gallen von der Garage und ohne Unbedenklichkeitserklärung vorgeführt und wurde seit mehreren Jahren so gefahren. Da ich aber in Umgebung Basel wohne wäre es wünschenswert, wenn ich das Motorrad in Zukunft hier vorführen könnte. Auch falls mich die Polizei anhalten würde, wäre es hilfreich, wenn der Heckumbau im Fahrzeugausweis eingetragen wäre. Bevor das Motorrad nach dem Kauf an mich übergeben wird in ein paar Wochen wird es nochmals vorgeführt. Deshalb habe ich diesen Thread eröffnet um zu erfahren ob es realistisch ist, der Garage vorzuschlagen, den Heckumbau für mich eintragen zu lassen (war nicht geplant und momentan würden sie das nicht machen) und was ich tun oder wie ich helfen kann, damit die Garage das für mich macht. Die Unbedenklichkeitserklärung wäre meiner Meinung nach ein Schritt in diese Richtung gewesen und sowieso nützlich.
Vorführen MFK: Benötige ich den Eintrag in Fahrzeugausweis überhaupt? Benötige ich die Unbedenklichkeitserklärung überhaupt?
Polizeikontrolle: Dieselben Fragen wie für Vorführen MFK.