Beiträge von A.Basso

    Staedi

    Muss wohl am Kanton liegen.

    Aus welchem Kanton stammt dein bekannter Fall?


    Kann den A Lernfahrausweis garnicht beantragen da ich noch nicht 25 bin & logischerweise keine 2 Jahre gedrosselt gefahren bin.

    Laut Berner StVA zählt da jeder Lernfahrausweis der Kat. A dazu (A1, A35kW, A)

    Möglicherweise ist es in deinem Kanton anders. Genauso wie ich z.b in Zürich einfach mit einem Verkehrspsychologischem Gutschreiben an einen 3. der ‚selben‘ Kategorie gelangen könnte.


    Edit: Habe alles nachkontrolliert:

    Mein Lernfahrausweis der Kat. A1 war gültig vom 11.9.2017-12.9.2018

    Lernfahrausweis Kat A35kW war gültig vom 17.9.2019-18.1.2020.


    Der einzig andere Lernfahrausweis war der der Kat. B und spielt laut StVA keine Rolle.


    Bei beiden bin ich nie an eine Prüfung.

    A1 ist ausgelaufen, da ich mein 50ccm Motorrad als ‚Nutzfahrzeug‘ benötigte um zur Arbeit zu fahren & selbständig Arbeiten ausführen zu können.

    Wurde beim Ablaufen nicht mehr benötigt, da ich in der Zeit an der Autoprüfung dran war. Und später ein Firmenauto gekriegt habe.


    Frag mich nicht wie das Berner StVA auf die Idee kommt den A1 und A35kW Löli als die selbe Kategorie abzustempeln.


    Bitte korrigier mich wenn ich deinen Kommentar falsch interpretiert habe :smiling_face:

    Update:

    Sorry dass ich nicht geantwortet habe; war auf Geschäftsreise (jawoll trotz corona Risiko :winking_face: )

    Habe den Antrag nach euren Vorschlägen & auch nach Vorschlägen von bekannten angepasst und abgeschickt. Ist schon eine Weile her & habe bisher noch nichts erhalten. Habe bezüglich des ganzen Themas keine einzige Antwort des StVA erhalten.


    Habe auch am Montag einen eingeschriebenen Brief abgeschickt. Darin verlangte ich nach einer rechtlichen Verfügung.

    (Weil die Frist diesen Samstag abläuft wollte ich dies machen. Nicht dass ich es später bräuchte und nicht habe)

    Momentan kann ich nur auf Antwort warten und auf das Beste hoffen.


    Der momentane Plan sieht wie folgt aus:


    Abwarten bis die Verfügung kommt. Wenn sie da ist, ab in die Rechtsberatung und die Kosten & den Nutzen abwägen. Wenn ich eine Chance auf einen Rechtsspruch habe probier ich es nochmal mit dem StVA zu klären ohne dies vor Gericht zu ziehen.


    Nebenbei hoffen, dass mein Antrag angenommen wird.



    Habe in den letzten Tagen das Internet nach jeglichen Infos durchforstet. Leider ohne erfolg. Ich suchte spezifisch nach Präzedenzfällen oder Einträgen in anderen Foren. Falls jemand der das hier liest irgendwelche Infos hat, die hilfreich sein könnten: immer her damit!


    Danke für eure Vorschläge & hilfreichen Kommentare!


    Grüessli

    Nun ist die Frage ob eine Zyste im Kniegelenk als schwere Verletzung zählt🧐

    RebelFazer


    Am Telefon wurde mir erzählt, dass ich ohne Begründung praktisch keine Chance habe. Das ist der Grund wieso ich dies erwähnt habe. Hast du einen konkreten Vorschlag?

    RebelFazer

    Anbei findest du meinen aufgesetzten Brief. Das genaue Format wurde ziemlich sicher ein wenig verschoben also beachte bitte nur den Text selber.

    Würde mich über deine Meinung freuen.





    Antrag um 3. Lernfahrausweis der Kategorie A 35kW



    Sehr geehrte Damen und Herren



    Am Samstag 29.2.2020 erhielt ich ein Schreiben von Ihnen, welches mich darauf hinweist, dass mein Antrag dem 3. Lernfahrausweis entspricht. Im selben Schreiben wird eine Wartezeit von 2 Jahren erwähnt. Der Grund dieser Wartezeit wurde mir bereits erklärt und ist mit klar. Mir ist ebenfalls erklärt worden, dass es durch eine legitime Begründung möglich ist einen 3. Lernfahrausweis zu erlangen ohne 2-jährige Wartezeit. Dies ist auch der Grund für dieses Schreiben.


    In der Zeit, als mein Lernfahrausweis der Kategorie A1 gültig war (2018), befand ich mich in der Rekrutenschule. Während meines Dienstes in der Armee habe ich mich am Knie verletzt, was bei mir eine gewisse Unsicherheit und Angst auslöste, da ich auch ohne Belastung immer wieder Schmerzen erlitt. Durch diese Angst und Unsicherheit verzichtete ich darauf die Praktische Prüfung der Kategorie A1 zu absolvieren. Im folgenden Jahr befand ich mich wiederholt in Behandlung, da die Beschwerden immer noch präsent waren. Momentan befinde ich mich in der Endphase meiner Physiotherapeutischen Behandlung und fühle mich fähig und sicher ein Motorrad führen zu können. Jegliche Berichte der Untersuchungen finden Sie im Anhang.


    Im September 2019, als die Beschwerden nur noch minimal waren, beschloss ich meinem Traum des Motorradfahrens nachzugehen und stellte den Antrag für einen Lernfahrausweis der Kategorie A35kW. Da das Problem der Grundkurse im Herbst/Winter bekannt ist suchte ich nach Rat und habe beim Strassenverkehrsamt angerufen. Auf meine Frage, was ich tun kann wurde mir gesagt, dass ich im Frühling wieder einen beantragen soll, damit ich die Kurse ohne Probleme durchführen kann. Leider aber hat die Dame wahrscheinlich nicht gesehen, dass ich im 2018 schon einen Lernfahrausweis besessen habe, da dieser auch auf eine alte Wohnadresse beantragt wurde.


    Da ich beabsichtige die Prüfung zur Führung eines Motorrads der Kategorie A35kW endgültig ab zu schliessen, bin ich bereit, falls Sie dies als nötig empfinden, einen Verkehrspsychologischen Eignungstest zu absolvieren. Ich bin auch bereit allfällige Forderungen von Ihrer Seite entgegen zu nehmen.


    Ich hoffe, dass Sie meine Situation verstehen können und dass Sie mir einen 3. Lernfahrausweis genehmigen. Ich bedanke mich für die Kenntnisnahme meines Anliegens. Für eine rasche Antwort bedanke ich mich ebenfalls.



    Freundliche Grüsse



    NAME


    -Kopie MRI Befundbericht


    -Kopie Untersuchungsbericht Orthopäde


    -Gesuch Lernfahrausweis A35kW

    Hallo erstmal.


    Hoffe du bist immer noch im Forum.

    Befinde mich momentan in der exakt selben situation. Habe einige Fragen an dich:


    Wurde dir die Lösung mit dem Verkehrspsychologen vom StVa vorgeschlagen? Bei mir wurde diese Möglichkeit garnicht aufgezeigt.


    Musstest du noch einen schriftlichen Antrag beim StVA stellen?


    Würde mich über deine Antwort sehr freuen!


    Grüessli

    Sachsi

    Jawoll. Mach ich aber viel lieber als 2 Jahre zu warten :winking_face:

    Falls ich den Test machen müsste und er negativ ausgehen würde wäre das Aussage genug, dass ich auf der Strasse nix verloren habe. Jedenfalls ist das meine Meinung.

    Update:


    War Telefonisch in Kontakt mit einem Verkehrspsychologen. Er meinte ich müsste dies mit dem StVA abklären ob dies gültig wäre.

    Das StVA wies mich darauf hin, dass ich mich schriftlich bei ihnen melden kann und so einen 3. LFA beantragen. ‚Glücklicherweise‘ habe ich mich in der zeit meines ersten LFA (A1) am Knie verletzt und kann dies so als Grund für die unkomplettierte Prüfung angeben.

    Momentan setze ich den Antrag auf und erwähne dort auch, dass ich, falls es das StVA wünscht, gewillt wäre mich einem Verkehrspsychologischen Eignungstest zu fügen.


    Grüessli

    RebelFazer

    Leider nicht. Bin deswegen auch garnicht näher darauf eingegangen. Habe weder Datum, noch Name oder irgendetwas.


    Angaben zu meiner Person habe ich gemacht. Kann mir auch gut vorstellen, wieso die Dame es nicht auf den ersten Blick gesehen hat, dass es der 3. wäre.

    Habe nämlich den A1 beantragt, als ich noch bei den Eltern wohnte. Sprich: Da sie nur meine aktuelle Adresse kannte, hat sie wahrscheinlich nicht gesehen, dass ich unter einer anderen bereits einen beantragt habe.


    Momentan sehe ich die Sache mit dem Verkehrspsychologen als einzige Möglichkeit mit verkraftbaren Wartezeiten & Kosten.


    Ein weiterer interessanter Fakt ist:

    Als ich Montags beim StVA angerufen habe, wurde ich nach einer Referenz Nummer des Schreibens gefragt.

    Komischerweise gibt es auf dem Schreiben keine.

    Bedeutet für mich höchstens, dass das Schreiben offiziell garnicht gültig ist.

    Sehe da aber keine Möglichkeit, da sie mir höchstwahrscheinlich einfach ein neues zukommen lassen würden.

    Kleines Update:


    Habe durch einen Mitarbeiter erfahren, dass seine Tochter die Möglichkeit hatte an einen 3. Lernfahrausweis zu gelangen (Kategorie B, Kanton Bern).

    Genau so wie es im ZH StVA geschrieben ist, nämlich durch eine Verkehrspsychologische Abklärung.

    Habe nun Kontakt mit einem Verkehrspsychologen in Bern aufgenommen und ihn gefragt ob er mir die Möglichkeit bei meinem Fall bestätigen kann.

    Bin bewusst nicht direkt zum SVA da ich bei ihnen immer noch auf Antwort warte.


    Grüessli

    RebelFazer

    Habe Kat. B soweit abgeschlossen. Fehlen nur noch die WAB kürse.

    Für den A1 dazumal habe ich die beiden Grundkurse gemacht. Ob da wirklich 2 Jahre dazwischen sind werde ich am Abend nachforschen. Ich weiss, dass ich den A1 Löli noch zuhause rumliegen habe.

    michiSV

    Klar. Das dies rein durch meine Faulheit/Dummheit entstanden ist ist Fakt.

    Rechtlich dagegen vor zu gehen will ich möglichst meiden. Wegen dem Kostenrisiko usw. Dazu kommt noch das der ganze Prozess womöglich genauso lange wie die Wartezeit dauert.

    Im Moment warte ich auf Antwort des Amtes und erhoffe mir Kontakt zur zuständigen Person aufnehmen zu können.

    Genau weil der A1 Lernfahrausweis ca. 2 Jahre her ist (weiss nicht genau wann der abgelaufen ist, hab den nich zuhause und werde dies am Abend überprüfen)

    verstehe ich nicht wieso der noch gezählt wird.