Ich bin seit Jahren passiver Mitleser. Doch nun habe ich eine Frage die ich im Freundeskreis schon ein Paar mal diskutiert habe, aber ohne dass wirklich einer Bescheid wusste.
Nehmen wir an, unser FZ ist komplett legal und entspricht der Schweizer Gesetzgebung. Nun fährt man zum Beispiel nach Deutschland und kommt in eine Kontrolle. Nun stellt der deutsche Polizist fest, dass das FZ so in DE nicht legal ist und verweigert einem die Weiterfahrt.
Wie ist das geregelt? Dürfen die einem die Weiterfahrt verweigern, wenn das FZ in fahrsicherem Zustand ist (ist es ja wenn es komplett legal in der CH ist)? Als Vergleich nenne ich einmal die in GB zugelassenen fahrenden Sofas die ja auch in anderen EU Staaten fahren dürfen.
Als Beispiel was bei uns zulässig ist und in DE nicht, wäre folgendes: Seitliches Katzenauge (Orange).
Art 140 741.41 VTS sagt:
Folgende Lichter und Rückstrahler müssen fest angebracht sein:
a.1 vorn: ein Fernlicht, ein Abblendlicht und ein Standlicht;
b. hinten: ein Schlusslicht, ein Bremslicht, eine Kontrollschildbeleuchtung und ein nicht dreieckiger Rückstrahler;
c.2 Richtungsblinker.
Art. 141 Fakultative Beleuchtungsvorrichtungen
1 Neben den obligatorischen Beleuchtungsvorrichtungen sind weitere Vorrichtungen erlaubt. Es dürfen jedoch, einschliesslich der obligatorischen Vorrichtungen, höchstens vorhanden sein:
(...)
j. links und rechts je zwei seitwärts wirkende, nicht dreieckige Rückstrahler, die sich nicht an den Rädern befinden dürfen;
(...)
Wenn nun ein Polizist meint, dass das seitliche Katzenauge dran sein muss in DE aber in der CH ist es fakultativ.... wer hat nun recht?
Danke schon einmal für Antworten