Beiträge von Sunshadow8

    Ja um da mal ein bisschen Licht reinzubringen;

    Die kleineren Dinger mit 500W gehen noch als E-Velo durch, die "echten" 1000er benötigen die kleine gelbe Nummer und dann ist da eben noch die "vermeintliche" 1000er Variante.

    Der "echte" 1000er verfügt über einen Bürstenmotor und das Output des Steuergerätes ist in "" fix. Somit sind die 1000W sozusagen Garant.
    Bei dem 1000er mit Nabenmotor ist die maximale Geschwindigkeit zwar auf 45KMH begrenzt, doch regelt das Steuergerät im Bedarfsfall (Steigung/erhöhter Drehmomentsbedarf) automatisch nach, was einen vorübergehenden Leistungsanstieg über die 1000W hinaus zur Folge hat.

    Apropo 45KMH;
    Bei den Mopeds gibt es ja auch noch eine Klausel bzgl. alteingelöste Mofas (bis 45KMH), was Viele wahrscheinlich nicht mal wissen.


    Wenn es dich interessiert, kann ich dir gerne mal Kopien der Beiblätter der Elektrodinger zeigen. :winking_face:

    @RebelFazer

    Besten Dank. Das war doch mal wirklich ausführlich.
    U.A. bestand die Schwierigkeit eben auch darin, dass Anfang 2019 die Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften in Bezug auf diese relativ neuartigen Fahrzeuge veröffentlicht wurde, es kurz darauf aber mehrere Neuzulassungen mit anderen Regelungen gab, die noch gar nicht in der Zusammenfassung enthalten waren. Dazu kam eben, dass 1000W in diesem Sinne keinem realen Wert entsprachen, da beim Anfahren und auch bei starken Steigungen durchaus auch mal 1,4KW gemessen werden können. Daher fiel die Klasse darunter rechtlich gesehen weg.
    Überhaupt scheinen derzeit einige Instanzen etwas ratlos zu sein und auch im Strassenverkehr spürt man deutlich eine gewisse Unsicherheit seitens anderer Verkehrsteilnehmer.
    Die Meisten unterschätzen die Fahrzeuge massiv in Bezug auf die Geschwindigkeit und dazu kommt die eher schlechte Sichtbarkeit aufgrund der minimalen Baugrösse.

    Besten Dank nochmal für die äusserst ausführliche Antwort. :winking_face:

    Ein freundliches Hallo in die Runde,

    Anscheinend werden immer einige Unsicherheiten bzgl. der Ausstattungen/Pflichten unserer Öfen existieren.
    Mir geht es momentan ähnlich.

    Das von mir gefahrene Model wurde 2019 für den schweizerischen Strassenverkehr zugelassen und ganz offensichtlich handelt es sich auch für die Fahrzeugkontrollen um Neuland. Offensichtlich müssen seit 2013 neu zugelassene Fahrzeuge mit Blinker ausgerüstet sein und dennoch kam es bei mir zu einer Neuzulassung ohne die entsprechende Anlage. Das verwirrt mich nun doch gerade etwas.
    Kann es sein, dass bei bestimmten Fahrzeugtypen Ausnahmeregelungen existieren?

    Der Clou ist, dass es sich eigentlich um ein E-Trotti handelt, aber aufgrund der Leistung usw. rutschte es in die Kategorie A-. Da habe ich auch erstmal etwas komisch aus der Wäsche geschaut. Eigentlich rechnete ich mit einer Zulassung, die sich mit den stärkeren E-Bikes oder Mopeds gleichsetzen lässt.
    Hatte schon jemand mit solchen Neuzulassungen und insbesondere mit den geforderten Ausstattungen zu tun?

    Besten Dank schon mal.
    Die Suche gestaltet sich leider als äusserst zäh und anscheinend hat sogar das Astra zeitweise ein Kuddelmuddel.