Linienrichter
Beiträge von phunder
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Also, was würde im unwahrscheinlichen Fall passieren, dass wir erwischt werden?
Also, wie meine Vorschreiber schon gesagt haben, empfinde ich das nicht als all zu unwahrscheinlich. Vor allem jetzt im Sommer sind einige Polizeipratrouillen unterwegs.
Da werden auch regelmässig Kontrollen durchgeführt, vor allem in viel befahrenen Gebieten. Und mit dem L-Schild bist du sowieso ein "beliebtes" Ziel, auch für Patrouillen.
Wenn du dann noch eine Sozia oder einen Sozius hinten drauf hast, steigt die Chance, kontrolliert zu werden.
Kenne selber einige Kollegen, welche sowohl mit dem Motorrad, wie auch dem Auto und dem L-Schild von der Polizei kontrolliert wurden. Ergebnis: 2 davon wurden gebüsst:
- 1x Auto: Hatte keine Zugelassene Handbremse (nur Elektrische Parkbremse, sowie Feststellbremse als Pedal) --> Busse für Fahrer und Beifahrer
- 1x Motorrad: Wollte für Prüfung auf AB üben und hatte keine Vignette (ok, kann man sagen, selber Schuld)
Da wir nun das mit der Wahrscheinlichkeit der Kontrolle geklärt haben, kommen wir zu den möglichen rechtlichen Folgen.
Für den Sozius / die Sozia denke ich, dass die Risiken nicht all zu gross sind. Die Polizei müsste ja nachweisen, dass die Person
die Gesetze gekannt hat und wissentlich bei dir mitgefahren ist, ohne dass dies erlaubt gewesen wäre. Bzw. müsste der
Beifahrer einen wesentlichen Beitrag an der Straftat oder Übertretung haben.
Für dich sieht die Situation jedoch anders aus. Du musst über die Regeln und Gesetze bescheid wissen.
Die Verkehrsregelnverordnung VRV besagt in Art. 27 Abs. 3: "Der Inhaber eines Lernfahrausweises darf auf Motorrädern [...], mit welchen er Lernfahrten ohne Begleitperson ausführen darf, keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führerausweis verfügen."
Art. 96 (basierend auf Art. 103 SVG) beschreibt die Strafbestimmungen: "Wer Vorschriften dieser Verordnung verletzt, wird, wenn keine andere Strafbestimmung anwendbar ist, mit Busste bestraft."
Im Bussenkatalog fand ich keine Entsprechende Busse. Dementsprechend gelangen wir in den Bereich der Administrativmassnahmen.
Da du durch dein Missachten der Regeln eine andere Person gefährdest (Sozius), würde dies vermutlich bereits als "mittelschwere" Wiederhandlung gewertet werden (Art 16b Abs 1a).
Dementsprechend bestünde die Gefahr, dass du den Lernfahrausweis für mindestens 1 Monat abgeben müsstest.
Die Betonung liegt auf "MINDESTENS. Da du ja noch den Lernfahrausweis hast, könnten die Folgen noch wesentlich schlimmer sein, vermutlich bis hin zum Entzug des Ausweises.Was du ebenfalls nicht vergessen solltest, ist die Versicherungsfrage. Wenn du einen Unfall hättest und die Person verletzt wird, könnte es sein, dass die Versicherung Regress auf dich nimmt,
da du für den Schaden verantwortlich bist und ausserhalb des Gesetzes gehandelt hast.
==> Also: Lass es lieber! Fahre bis zur Prüfung entsprechend den Regeln, übe fleissig und dann hast du den Ausweis bald im Sack und darfst auch andere mitnehmen.
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Gabelflug
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Mit im Boot der SMG ist die Mobiliar Versicherung, ein Brand was ich bisher positiv eingeordnet hatte. Scheinbar geht es auch denen mehr und mehr nur noch um Gewinne ohne dabei den Anwendenden noch kleine kostenlose Dienste zu ermöglichen. What ever...
Die Frage die man sich hier jedoch stellen muss ist, inwieweit die Mobiliar Versicherung als "Mitbesitzerin" der SMG zu 29,5% tatsächlich mit in das operative Geschäft eingreift,
oder dies einfach eines von vielen Investments ist, welches die Mobiliar - wie jede andere Versicherung auch - tätigt.
Ich gehe mal schwer davon aus, dass das operative Geschäft von SGM nicht direkt durch die Stakeholder beeinflusst wird, mehr dadurch, dass diese - wie bei allen
Firmen - höhere Dividenden, bessere Aktienkurse, ... erwarten.However, das die Qualität von Angeboten immer schlechter werden, ist mir ebenfalls schon aufgefallen. Aber ich denke, dass ist leider ein gesamtgesellschaftliches Problem,
dass heute die Gewinnoptimierung immer über den Nutzerinteressen steht. Das sieht man auch an der Qualität der Produkte, welche man im "alten" stationären Handel erwerben
kann.
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Problemerkennung
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Musikalisch lässt sich ja über Geschmack streiten. Aber immerhin kommt im Musikvideo
ein Motorrad vor - warum auch immer.
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Beinprothese
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Zeitverzögerung
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im Forum und viel Spass mit dem neuen Motorrad!
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Ich habe mir letzten Freitag eine ganz neue Yamaha MT-07 (2022, Euro5) gekauft. Ich bin super glücklich mit dem Motorrad an sich, jedoch könnte der Sound etwas besser sein. (Aber glaube das sind halt die Folgen von Euro 5).
Herzliche Gratulation erstmals zum neuen Bike!
Mit dem Ton hast du Recht. Die Euro-5 Motorräder sind klangtechnisch deutlich von den Euro 3/4 Motorrädern zu unterscheiden.
Ich bin jetzt schon seit Tagen das ganze Internet am durchstöbern was es gibt, was erlaubt ist etc.
Ich bin dankbar für alle Tipps und Vorschläge die ihr mir geben könnt. Ich möchte halt eine Anlage die sich gut anhört aber auch legal ist (und wenn sie dazu noch gut aussieht ist das natürlich auch nicht verkehrt). Was ausserdem auch sehr wichtig ist, ist das alles legal ist.
Hierzu findest du in den asa 2b Richtlinien wichtige Hinweise. Dabei vor allem das Kapitel 4.8 - genauer 4.8.2.6 und 4.8.3.
Sowie im Merkblatt MB KT 11.
Und ist es wirklich so das der Auspuff nur eine E-Nummer haben muss damit er legal ist, oder muss man auch ein Schweizer Beiblatt dafür kriegen können?
In der Schweiz benötigst du das Beiblatt vom Hersteller / Importeur, welches dir bestätigt, dass der Auspuff (genauer Typ) für genau dein Motorrad (Typ wie im Fz-Ausweis) den schweizerischen Vorschriften entspricht und dementsprechend legal betrieben werden darf. Anmerkung: Ich habe gerade in deiner Vorstellung gesehen, dass dein Motorrad noch auf 35kW gedrosselt ist. Achte beim Kauf darauf, dass auf dem Beiblatt beide Typen, also die offene und die gedrosselte Variante mitdrauf sind. Andernfalls darfst du den Auspuff nicht legal mit dem gedrosselten Motorrad fahren. Der Typ muss exakt (!) mit dem Fz-Ausweis übereinstimmen, sonst kannst du bei einer Kontrolle Probleme bekommen.
Damit beantwortet sich eigentlich auch schon deine nächste Frage:
Jetzt stellt sich mir die Frage ob sogar Auspuffanlagen erlaubt sind die z.B eigentlich für Euro 3 oder 4 gemacht wurden, man aber selber einen Euro 5 Kat reinmacht?
Die Antwort darauf ist (leider) NEIN. Du wirst von keinem Hersteller ein Beiblatt für einen Euro 3/4 Auspuff zu deinem Motorrad erhalten, da das ja nicht legal betrieben werden kann.
Theoretisch könntest du dir solch ein System zusammenbauen, das müsste dann jedoch eine Einzelabnahme durchmachen, was mit einem enormen Kostenaufwand verbunden ist.
Dementsprechend würde ich davon absehen, ausser du hast einen Tuner, welcher das für dich übernimmt und Erfahrung damit hat, dass dann bei der Abnahme auch wirklich alles korrekt ist.
Ist nur etwas fehlerhaft, so musst du nochmals antanzen und darfst auch die entsprechenden Kosten nochmals berappen...
Dies ist unter anderem der asa 2b Richtlinie 4.8.4 / 4.8.5 und 4.8.6 zu entnehmen.
Wenn du auf Nummer Sicher gehen möchtest, lässt du den Auspuff am Besten durch einen Mech wechseln. Er kann dir auch aufzeigen, welche Optionen es dafür gibt bzw. welche er über den Importeur in der Schweiz erhält. Andernfalls solltest du darauf achten, dass du den Auspuff in einem schweizerischen Shop bestellst, da andernfalls das Beiblatt nicht dabei ist, welches in der Schweiz zwingend notwendig ist, und dann musst du dieses separat organisieren. Ebenfalls haben wir vor kurzem hier in einem Thread herausgefunden, dass eine Einbauanleitung ebenfalls beinhaltet sein muss, evtl. darauf beim Kauf ebenfalls achten, ob es solch eine gibt.
Beispiele für zulässige Anlagen wären:
- Ixil
- LeoVince
- GPR
(Links ohne Gewähr)
Lg phunder