Versteh mich nicht falsch, ich finde die Abschaffung des Direkteinstiegs sogar sehr sinnvoll! Ich habe mich schon immer gefragt warum man genau mit 25 bereit sein soll direkt auf ein grosses Bike zu steigen.
Ich finde aber auch nach zwei Jahren Praxis ist es doch sinnlos die gleiche Prüfung, welche man bereits bestanden hat, nochmals zu machen. Ich fände z.B. einen zwingenden Schräglagenkurs o.ä. für den Aufstieg in A-Unbeschränkt viel sinnvoller. Aber eine unüberwindbare Hürde sollte eine zweite Prüfung nicht sein das stimmt schon.
Zu den Übergangsregelungen (da hast du recht die sind in dem Sinne nur für ein paar wenige Leute wichtig... ) :
Ich kann die Argumentation mit den Kategorien nicht ganz nachvollziehen. Man macht doch die "Kategorie A beschränkt" sprich die Kategorie A mit zusätzlichen Beschränkungen welche nach aktueller Verordnung nach 2 Jahren aufgehoben werden.
Der Text aus der aktuellen Fassung:
Zitat
Die Leistungsbeschränkung der Kategorie A wird auf Gesuch des Ausweisinhabersfrühestens zwei Jahre nach der Erteilung aufgehoben, wenn die Zulassungsbehördefeststellt, dass er in den letzten zwei Jahren vor der Einreichung des Gesuches keineWiderhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes begangen hat,die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.
Darum finde ich man könnte diese Übergangsregelung ruhig wie von einigen Kantonen gefordert in die Verordnung reinnehmen. Hier zu der Text welcher als Antwort im OPERA-3 Fragebogen von einigen Kantonen zu finden war:
Zitat
Separate Übergangsregelung für den Besitz deraltrechtlichen Kat. A beschränkt: Gewährung derMöglichkeit, unter den altrechtlichen Voraussetzun-gen in die neurechtliche Kat. A umzutauschen undzwar während zwei Jahren nach Inkrafttreten desneuen Rechts.
Ich persönlich fände das die fairere Lösung. (Wurde in Deutschland bei der Einführung des Stufeneinstiegs übrigens genauso gehandhabt) Ist aber natürlich auch kein Weltuntergang wenns nicht so kommt.