Beiträge von boomer

    Vielen Dank für deine Gedanken dazu! :smiling_face:

    Ja so richtig DAS was ich will ist die 600FA auch nicht. Die würde ich ev. nehmen wenn ich den Preis nochmals drücken kann.. einfach um was zum fahren für den Saisonstart zu haben. Meine GS mit welcher ich die Prüfung gemacht habe, habe ich nämlich sofort danach verkauft :winking_face:

    Irgend einem nicht-racer Bike bin ich gar nicht abgeneigt eigentlich, auch wenn mein Ziel auch mal die Rennstrecke ist. (wird aber wohl eher nächstes Jahr soweit sein..)

    Tuten Gag,

    Ich habe die Möglichkeit eine gebrauchte CBR 900 (SC44) aus dem Jahre 2001 zu kaufen...

    MFK wurde im Mai 2018 gemacht, sie hat bereits 24500 km drauf. Der Service wurde anscheinend bei 20'000 gemacht. Sie hat neue Micheline Power Rs drauf sowie ein neues Kettenkit.

    Die Verhandlungsbasis ist 3200.-

    Was denk ihr zum Angebot? Kann man so ne CBR mit sovielen km noch ne Weile fahren? Was wäre ein fairer Preis? Auf was muss man bei dem Motorrad als Occasione achten?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Cheers
    boomer

    genau, lesen der VZV-Änderungsentwurf zusammen mit der aktuell gültigen VZV schafft Klarheit. Das mit den Einführungsdaten war mir nach dem Lesen der Erläuterungen auch nicht ganz klar. (liegt aber in der Natur der Sache, dass beim zusammenfassen Informationen wegfallen)

    Betr. den Übergangsbestimmungen und dem von mir erwähnten Abs. 3 des Art. 151l (teil der neuen Verfassungsänderung) heisst dies konkret:

    Zitat

    Für Personen, die den Führerausweis der Kategorie A, beschränkt auf eine Motor-leistung von 35 kW und ein Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht vonnicht mehr als 0,20 kW/kg vor dem 1. Januar 2021 erworben haben, gilt Artikel 24Absatz 5 des bisherigen Rechts weiterhin.


    Wobei hier auf die aktuelle VZV verwiesen wird -> hier der Art. 24 Abs. 5

    Zitat

    Die Leistungsbeschränkung der Kategorie A wird auf Gesuch des Ausweisinhabersfrühestens zwei Jahre nach der Erteilung aufgehoben, wenn die Zulassungsbehördefeststellt, dass er in den letzten zwei Jahren vor der Einreichung des Gesuches keineWiderhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes begangen hat,die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.


    So jetzt muss ich aber aufhören, hier stinkts schon regelrecht vom ganzen klugscheissen :geek::face_with_tongue:

    Neee da haste wohl um 2:30 in der Früh einfach die Falsche zahl gelesen ;-P Abs. 1 betrifft Kat. B , Abs. 3 ist die von mir beschriebene Besitzstandwahrung...

    Doch beim Wegfall des Direkteinstiegs sehe ich sehr wohl eine Beitrag zur Verkehrssicherheit. Auch die längere Lernphase bei Autofahrschüler unter 20 finde ich sehr sinnvoll.

    So ne Revision wird nicht von einer Person realisiert. Zudem hatten letzten Herbst alle Leute die Möglichkeit sich zu den Plänen zu äussern. Finde das darum ziemlich schwach jetzt auf Doris Leuthard rumzuhacken nur weil man mit der Revision nicht ganz einverstanden ist.

    @ilikebananas

    2 Jahre 35kw werden verlangt... aber zugegeben eine zweite Prüfung finde ich auch mässig sinnvoll. Aber sollte doch auch keine grosse Sache sein wenn du bereits 2 Jahre Motorrad fährst.

    Und alle die bis am 1.1.2021 die 35 kw Prüfung bestehen kriegen die A-unbeschränkt sowieso noch geschenkt -> guckst du 2. Link Art. 151l Abs. 3:


    Zitat

    Bewerber um die Kategorie A, die eine zweijährige Fahrpraxis mit der Kategorie A 35kW nachweisenmüssen, erhalten den Ausweis heute prüfungsfrei. Bewerber, die den Führerausweis derKategorie A 35kW beim Inkrafttreten des neuen Rechts bereits besitzen, erhalten den Führerausweisder Kategorie A nach dem Nachweis der zweijährigen klaglosen Fahrpraxis weiterhin prüfungsfrei.

    Danke für die Aufklärung!

    Soweit ich weiss (und ich weiss dies bezügglich echt nicht viel :-D) befindet sich die Gehirnregion für die Koordination, Gleichgewicht etc. im Kleinhirn. Diese Fähigkeiten brauchst du ja aber sowieso auch auf einem 35 kw Motorrad.

    Sachen wie:

    • Selbstkontrolle und Impulsivität
    • Handlungsplanung
    • genügende Regelbeachtung sowie Vermeidung von Regelverstöße

    wusste ich nicht und finde ich tatsächlich eine legitime Argumentation.

    Ich persönliche befürworte den Stufeneinstig trotzdem um genau die von dir genannten Ausnahmen halt zusätzlich einzuschränken bzw. vom fahrlässigen fahren abzuhalten. Man müsste mit diese Argumenation halt allerdings auch beim Autofahren auf die ausgewachsenen Frontallappen warten... :grinning_squinting_face:

    Versteh mich nicht falsch, ich finde die Abschaffung des Direkteinstiegs sogar sehr sinnvoll! Ich habe mich schon immer gefragt warum man genau mit 25 bereit sein soll direkt auf ein grosses Bike zu steigen.

    Ich finde aber auch nach zwei Jahren Praxis ist es doch sinnlos die gleiche Prüfung, welche man bereits bestanden hat, nochmals zu machen. Ich fände z.B. einen zwingenden Schräglagenkurs o.ä. für den Aufstieg in A-Unbeschränkt viel sinnvoller. Aber eine unüberwindbare Hürde sollte eine zweite Prüfung nicht sein das stimmt schon.

    Zu den Übergangsregelungen (da hast du recht die sind in dem Sinne nur für ein paar wenige Leute wichtig... ) :

    Ich kann die Argumentation mit den Kategorien nicht ganz nachvollziehen. Man macht doch die "Kategorie A beschränkt" sprich die Kategorie A mit zusätzlichen Beschränkungen welche nach aktueller Verordnung nach 2 Jahren aufgehoben werden.

    Der Text aus der aktuellen Fassung:

    Zitat

    Die Leistungsbeschränkung der Kategorie A wird auf Gesuch des Ausweisinhabersfrühestens zwei Jahre nach der Erteilung aufgehoben, wenn die Zulassungsbehördefeststellt, dass er in den letzten zwei Jahren vor der Einreichung des Gesuches keineWiderhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes begangen hat,die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.


    Darum finde ich man könnte diese Übergangsregelung ruhig wie von einigen Kantonen gefordert in die Verordnung reinnehmen. Hier zu der Text welcher als Antwort im OPERA-3 Fragebogen von einigen Kantonen zu finden war:

    Zitat

    Separate Übergangsregelung für den Besitz deraltrechtlichen Kat. A beschränkt: Gewährung derMöglichkeit, unter den altrechtlichen Voraussetzun-gen in die neurechtliche Kat. A umzutauschen undzwar während zwei Jahren nach Inkrafttreten desneuen Rechts.

    Ich persönlich fände das die fairere Lösung. (Wurde in Deutschland bei der Einführung des Stufeneinstiegs übrigens genauso gehandhabt) Ist aber natürlich auch kein Weltuntergang wenns nicht so kommt.

    Vielen Dank für die Info!

    Allerdings noch eine Frage:

    Zwingender Stufeneinstieg für alle: A unbeschränkt nur noch nach 2 Jahren 35 kW.

    Heisst das jetzt man bekommt die Prüfung trotzdem nach 2 Jahren geschenkt oder muss man dann trotzdem nochmals die Prüfung machen?

    Wie siehts mit den Übergangsregelungen aus? Da hatten bei der Vernehmlassung ja doch einige Kantone eine Gnadenfrist von 2 Jahren für den Prüfungsfreien aufstieg für Inhaber der 35 kw Prüfung nach altem Recht gefordert...