Beiträge von burnedout

    @RebelFazer


    JA, genau das meinte ich doch.....
    Kollege, wir haben die Abkommen 1999 ganz genau analysiert.
    Wie du richtig festgestellt hast, ist das "Transitverkehrsabkommen" so nicht einmal mehr mit Titel vorhanden...


    Und ich garantiere dir: seit den Bilateralen 2 ist auch der Inhatl des Abkommens nicht mehr der Gleiche! Da fehlt - nebst dem Nummernschild - auch die Kostenbeiteiligung der EU an der NEAT, welche seinerzeit als "Teil des europäischen Hochgeschwindigkeitseisenbahnnetz" galt.


    Kann ich's belegen? Leider nein - ich hab den DAMALIGEN Text des TRANSITVERKEHRSABKOMMENS (Bilaterale 1) nicht vorliegen... Denkst du ich hätte den Text nicht via Foto oder sowas hier online gestellt?
    Genau das meinte ich nämlich! Was heute gilt, ist etwas anderes, als wir damals per Abstimmung angenommen haben!! Selbst der TITEL des Vertrags ist ein anderer! => da wurde ganz schön gemogelt! (nicht nur bei jenem Abkommen, aber das ist OT)


    Das HEUTIGE Abkommen (ob du nun den Güterverkehr oder Landverkehr zitierst ist egal) ist mir durchaus bekannt. Auch das die von mir erwähnten Stellen HEUTE nicht mehr da sind...


    Weist du was? Ich versuch mal die Abstimmungsunterlagen von 1999 zu finden; ob ich Erfolg haben werde kann ich dir nicht garantieren...

    Das Traurige ist an dieser Angelegenheit ja:
    als das Landverkehrsabkommen der Bilateralen noch "Transitverkehrsabkommen" hies (also vor den Bil-2), gabs darin einen Abschnitt, der die gegenseitige Anerkennung der Nummernschilder OHNE "Aufkleber nach Wiener Abkommen"... (Edit: war übrigens jene Zeit, als man ohne CH-Aufkleber in die EU konnte, und keine Busse bekam)


    DENN wenn EU-Bürger in's Nicht-EU Ausland fahren, und es dort keine Abkommen zur Anerkennung der EU-Schilder gibt, müssen die weiterhin die üblichen Landesaufkleber aufpappen... Das Sternenbanner mit Landeskürzel auf der Nummer entspricht nämlichnicht dem Wiener Abkommen, das auch hier schon öfters zitiert wurde...


    Damit die Schweiz damals die EU-Schilder akzeptierte, wollte die EU das Schweizerkreuz (welches ja nun wirklich einmalig ist) als Herkunftszeichen anerkennen...


    ...dann kamen die Bilateralen 2, aus dem Transitverkehrsabk. wurde das Landverkehrsabkommen, und von nun an stand nur noch drin, das die CH die EU-Schilder akzeptierte...


    Wünschte nur ich hätte den damaligen Vertragstext ausgedruckt - schätze ein alter Kanti-Aufsatz über die Vorteile des Transitverkehrsabkommens (...mein VWL-Lehrer war einer mit EU-Pin am Revert) gilt nicht als verifizierte Quelle...


    ZUR INITIATIVE:


    auch wenn ich (noch) nur auf 4 Reifen unterwegs bin - einerseits bin ich dafür.
    ANDERERSEITS gibt es einen wichtigen Punkt: das neue Nummernschild würde auch nicht dem Wiener-Abkommen entsprechen, immerhin wird dort eindeutig von einem Aufkleber gesprochen...


    Zudem hätten wir dann zwar ein neues Nummernschild, könnten aber wieder nur hoffen, das die EU ohne erneute Milliarden-Schmieru....ehem: Zahlungen oder Zugeständnissen die neue Nummer akzeptiert...


    Spitzfindigerweise könnte man ja auch formulieren, das die EU ein Staatenbund ist; die Herkunft auf deren Nummernschildern wird durch das blaue Sternenbanner als Symbol für die EU und durch das int. Kürzel für den Mitgliedstaat konstruiert...
    ...die Schweiz ist eine Föderation. Wir haben das Landeswappen (Schweizerkreuz) auf dem Nummernschild, und durch die Buchstaben wird die Zugehörigkeit des Kantons (Föderations-Mitglied) symbolisiert...
    ...mit der gleichen Logik, mit der EU-Schilder akzeptiert werden, müssten man bei wirklich BI-lateralen Abkommen das Problem ganz schnell sehr einfach aus dem Weg schaffen können:
    die EU-Staaten akzeptieren (wie 1999 zugesichert) die CH-Schilder, oder wir verlangen künftig bei fehlendem Aufkleber die gleichen Bussgelder wie Italien...


    (ein wenig Sarkasmus darf bei einem Grenzkantoner erlaubt sein, oder?)


    ...in der Hoffnung das in Bundesbern endlich Bewegung rein kommt, ist meine Unterschrift sicher; da es eine Anregung sein soll, hoffe ich auf eine schlaue Umsetzung (war ja mal nur ein Schweizerwappen mit CH-"fortlaufende Nr" im Gespräch... DAS wär dann nicht optimal)...

    Für mich als Kurzsichtiger liest sich das eher so, das man - ist man mit den Sehwerten nahe an der zulässigen Obergrenze - nun auch mit dem normalen Optiker-Bericht zur Sehschärfe auf's Strassenverkehrsamt kann, ohne das man zum Augenarzt muss um ein Zeugnis zu kriegen...


    Das mit den Automaten - da hoffe ich auf die Vernunft der Fahrlehrer; wer auf einem Geschalteten lernt, kann Automat fahren. Umgekehrt? Eher weniger... Hier wäre jetzt eine Zusatzregelung vonwegen "xy Fahrstunden beim Fahrlehrer, wovon die Hälfte auf manueller Schaltung zu absolvieren ist" vernünftiger gewesen als die "mind. ein Jahr Lernfahrausweis"...


    ...sagen wir mal: ich bin wirklich nicht positiv eingestellt zu dieser FS-Richtlinienänderung. Etwas, das die Sicherheit erhöhen würde, hab ich noch nicht gesehen...

    Ich seh kein Datum für die A- und A-Neuregelungen...


    Im Absatz "Inkrafttreten" (https://www.admin.ch/gov/de/st…ilungen.msg-id-73387.html) stehen folgende Daten:


    1.2.2019 Verzicht auf Automateneintrag
    1.1.2020 WAB für B (nur noch einen Tag)
    1.1.2021 Mindestalter 17 Jahre für B-Lernfahrausweis
    1.1.2021 tiefere Mindestalter für Töff-Kat A1
    1.1.2021 Ausbildungen & Prüfungen bleiben unbefristet gültig
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    Edit:
    31.1.2024 Umtausch blauer Schein auf den Fakel
    - - -


    ...für die neue Prüfungsregelung der A-Klassen (inkl. Prüfung für jede Kat) sehe ich weder im obigen Link noch in den Erläuterungen ein spezifisches Datum; d.h. das kommt dann, UVEK-gewohnt, wohl nach Inkrafttreten des Entscheides... Sprich: ab jetzt...


    Edit 2:
    A- wird ja offiziel A2. ...bis ich den CE machte, hatte ich den Blauen, darin war A2. Währenddem jene mit C1 (im Blauen: PKW beruflich) bekamen die C1 (12Tönner), weil man die Kat nicht durch die Revision verlieren durfte (Besitzstandwahrung).
    ...d.h wär jetzt im Prinzip interessant zu erfahren, wie das mit den "Umtauschern" aussieht; ohne CE hätte ich heute noch den Blauen inkl. A2... Stichwort Übergangsregelungen: die können ja nicht einfach eine Kategorie, die es wieder gibt, rauslöschen (auch wenn's was anderes ist; wer im Blauen den Trolleybus hatte, bekam den CZV geschenkt, auch wenn C od. D fehlten)

    Das mit Leuthard ok. Nur merkte man bald die Richtungsänderung als sie das UVEK übernahm. Für mich ist der "oberste Chef" eben verantwortlich für das, was die Abteilung macht...


    Denoch:
    ich habs mir nochmal durchgelesen... Ich seh's immer noch wie heute Nacht:
    151 Abs.1 (der Teil mit dem 1. Januar 2021) betrifft Kat B, weil dies die Übergangsregelungen sind...


    - - -EDIT 3: (sry) d.h. das Datum 1.1.2021 betrifft nur Kat B, nicht die A's wie in Beitrag 180 erwähnt...
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    151 Abs. 3 betrifft die A-Klassen:


    Zitat von REvision der Führerausweisvorschriften

    Bewerber um die Kategorie A, die eine zweijährige Fahrpraxis mit der Kategorie A 35kW nachweisen müssen, erhalten den Ausweis heute prüfungsfrei. (Anm. "so ist's jetzt") Bewerber, die den Führerausweis der Kategorie A 35kW beim Inkrafttreten des neuen Rechts bereits besitzen, erhalten den Führerausweis der Kategorie A nach dem Nachweis der zweijährigen klaglosen Fahrpraxis weiterhin prüfungsfrei.

    D.h. doch wer JETZT A- hat und seine zwei Jahre abfährt, kriegt in zwei Jahren die A prüfungsfrei. Der Rest INKLUSIVE JENEN, die erst noch die A- machen müssen, hat bereits die neue Regelung


    Auch lese ich nicht, was aus der "A1 (45km/h)" (die geschentke A1) wird, jetzt wo AM die 45km/h-Zweiradlizenz wird.
    UND lese ich nichts, was aus der alten (blauen) A2 und F wird - kriegen die "Zwangsumtauscher" AM (der genau so gut aus dem Mofa-Schein gemacht werden kann, simmer ehrli) oder ne A1-Mix wie bisher etc...


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    Edit: Bez. "geschenkter A1": bis jetzt war's ja noch so, das man nach Absitzen der Grundschulung die A1 voll hatte. Aber das ist ja, so wie ich die Erläuterungen verstanden habe, jetzt makulatur, da a) volle Schulung und b) die Kat nur noch naach Prüfung erteilt werden...
    D.h. ich gehör jetzt zu den Kategorie-Verlierern - darf (noch) weniger fahren als jetzt, kann nicht auf die Volle einsteigen (geht ja nur um Prüfung, ich hab genug Fahrerfahrung auf 4 Rädern um zu wissen, das die ersten Ausflüge nicht mit "Maximalmotorisierung" absolviert werden), und selbst die aus A2 und F erteilte A1 geht flöten weil nicht mehr "ohne Prüfung komplettierbar" - und mit Prüfung kann man gleich auf die nächst höhere (so erlaubt, ist ja erst der erste Teil der Revision) Kat gehen, also A- oder A35kw...
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    (oder sehe ich das so dermassen falsch?)


    Bez. FS mit 17 - wenn man das so gelöst hätte wie das "begleitete Fahren" in Deutschland ja. Wozu die 1 Jahre Lernfahrausweis gut sein sollen, weis ich nicht. Einige sind nach 10 Fahrstunden schon bereit, die anderen brauchen mehr. Pauschal ein Jahr abverlangen ist doch nur Schickane, DAS macht das Fahren nicht sicherer - jene die's im Griff haben werden einfach die Zeit zw. Fahrstunden und Prüfung ausdehnen, aber sicher nicht mehr fahren...


    Aber joah, ev. gibts wieder mehr Anwärter auf Verkehrssoldaten und/oder Doppelfunktionen Fahrer & xy, weil DANN muss man nicht mehr auf den Schein warten, dubiose Weiterbildungen (gehört ein Antischleuder-Kurs eig. zum WAB oder lernen's da nur Dinge, die man früher in der Fahrschule lernte?) und Wartezeiten abhocken muss... (oder gar für jede Kat-Erhöhung nochmals zur Prüfung)

    Und alle die bis am 1.1.2021 die 35 kw Prüfung bestehen kriegen die A-unbeschränkt sowieso noch geschenkt -> guckst du 2. Link Art. 151l Abs. 3:

    ...151 Abs. 1 betrifft doch nur die Kat.B, oder wurde ich vom halbjuristendeutsch übertölpelt?


    Alles in Allem ein absolut unnötiges Geschenk für "Charter-Doris" (ich erinnere an ihre Ansprüche zwecks Chauffeurservice und Charterflügen). Ich seh in KEINER der Änderungen einen Beitrag zur Verkehrssicherheit.


    Was mich gerade etwas verwundert:
    man muss innerhalb 5 Jahre den alten blauen Schein umtauschen.
    ...was passiert im Übergangsrecht mit der "geschenkten" Kat. A1, jetzt wo AM dem entspricht, was aus "F alt", "B1 alt" wurde? Und was ist mit jenen, die den Blauen schon umgetauscht (bekommen) haben und jetzt ne A1 45km/h drin haben, was ja jetzt auch AM ist? Werden "Wir" gedowngraded?


    (wobei wirklich Sinn macht Vorbesitzt nach den neuen Regelungen ja auch nicht mehr - man muss ja eh alles immer wieder von Vorne mit Prüfung machen...)


    Danke Doris, geh bald und mit dem Zurückkommen brauchst du dich nicht beeilen!! (und sowas kriegt noch Bundesratsrente auf Lebzeit)

    Wichtige Frage, @boomer - weis man etwas zu den Übergangsregelungen? (bsp. Vorbesitz inkl. geschenkter Kats)


    Gerade der Stufeneinstieg (mit Prüfungen für jede Klasse) ist doch einer der "springenden Punkte" der ganzen Revision... Der Rest, also der sogenannte "grosse Teil" ist ja nur noch Peanuts...
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    EDIT: wenn natürlich nach den 2 Jahren 35kw der "offene" automatisch erteilt wird, ohne zusätzliche Prüfung, ist das etwas anderes. Schlimm wirds, wenn man für jede Kat eine Prüfung ablegen muss (besondes für Menschen wie mich, die unter Prüfungsangst leiden)
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    Auch gerade, wie schon angeschnitten: jeder 18 jährige mit frischer B kann sich einen Ferrari anmieten und sich damit gepflegt in die Botanik verwickeln, da käm' keiner auf die Idee die Prüfungskategorien "B100", nach zwei Jahren "B150" und nach weiteren Jahren "B offen" einzuführen (wobei Zahl = max. erlaubte PS)... Oder wie mit C1/C: kommt auch keiner auf die Idee zu sagen "erst 12to-Schein machen (C1), nach zwei Jahren darfste die C-Prüfung machen"... Bis man die letzte Prüfung gemacht hat, wär doch jedem das Fahren längst vergangen?


    Sieht man mal wieder: in Bern fährt keiner selber, also sind's von den Neuregelungen nicht betroffen (oder können von den Parlamentarier-"Diäten" sich alles per sofort erkaufen ohne überlegen zu müssen)


    (hätte ich doch nur die Kohle gehabt dieses Jahr den Schein zu machen ey.)

    @lender


    ...das Problem ist Opera3, welches die CH-Klassen jenen der EU angleichen soll.


    D.h. blickt man in die EU, welche diese seit 2006 existierende Norm umgesetzt haben, wird klar wohin die Reise in der Schweiz - bis auf ein paar Ausnahmen - gehen wird.


    Und gerade die Trikes kamen in der EU überhaupt nicht gut weg:
    vereinfacht gesagt: B1 gestrichen, Trikes neu unter A(2). M neu AM, A1 komplett neu umgekrempelt (Stichwort "wie wirkt sich das in der CH auf die geschenkte Kat aus"), Anforderungen für A und A2 ...verkompliziert...


    Was ich - hier im Thema - bezüglich der Opera3-Vernehmlassung las, das eig. Hauptsächlich an den Anforderungen gedreht wird, führt jetzt eben zu meiner Sorge:


    A2 wird, wenn Trikes da rein kommen (was sie wohl wg. der EU-Regelung müssen (Edit: oder war's A??)), kaum "geschenkt"; ausser die erinnern sich "im blauen FS gabs die A2, und erteilen eine ausserordentliche "Umtausch-Besitzstandwahrung" und machen die A2 auf Antrag mit FS-Prüfungsdatum wieder rein (B und G alt = A2 alt)... Was ja sehr unwahrscheinlich ist.


    Wahrscheinlicher ist ein "erleichteter Zugang" zu den neuen Kategorien für Vorbesitz...


    Und hier dann meine Situation: A1 "geschenkt" mit 45km/h, ehemals A2 (blau) und B1, mit der Frage "wie stelle ich sicher, das ich nach Opera 3 nicht als "Kategorie-Verlierer" dastehe"...


    Denk dran: UVEK und Leuthard sind dran...Die sind (sry) nicht gerade bekannt für "fertig gedachte Lösungen"...

    Die Frage ist ja nicht was ich JETZT (noch) darf (und ja, mit BE/CE ist die B1 inklusive), sondern eben:


    was darf ich nach Opera3...
    In Deutschland kannten's auch eine B1 für Trikes, die danach in A2 aufgegangen ist, OHNE wesentliche Besitzstandwahrung...


    Und da ich HEUTE nicht wirklich die Mittel dazu habe, möchte ich dafür sorgen, das ich soviel "Besitzstand" mitbringe wie möglich, um dann SPÄTER kein böses Erwachen zu haben...


    Stichwort: alter FS mit A2 für die Fälle, die die EU 2006 als A2 einführte (!); beim Umtausch zum FAK fiel die A2 ERSATZLOS weg, die A1 gabs wegen der alten F, die B1 gabs durch B... Ich wage ernsthaft zu bezweifeln, das "Madame ich geh nicht durch den Metalldetektor und bestehe auf Chauffeur" sich a) daran erinnert b) den "alten Umtauschern" die A2 prüfungsfrei zurück geben wird, wenn bei uns das wiedereingeführt wird, was bis zur EU-Angleichung galt... (ernsthaft - guckt mal die alten, blauen Kat's an und vergleicht das mit dem, was in der EU gilt!)

    Hallo Zhuri


    c) Stimmt. Daher auch "keine eigene Maschine" - die Mehrkosten würden übelst zusetzen...
    Wahrscheinlich ist "abwarten und hoffen" die schlaueste Variante...
    b) aha, dann wär das Thema auch durch... :-/ (ich liebe korrekte Infos, vor ein paar Jahren sagte mir einer der die A1 machte "Helm reicht"... joah soviel dazu, nicht wahr)
    a) tja... Ev. denkens im Departement Leuthard an "Besitzstandwahrung", dann würde ich wenigstens nichts verlieren...


    Danke für die "wachrüttelnden" Worte... :smiling_face:

    Hoi zäme


    Ich (neu hier) häng mich einfach mal hier ran:


    Ich möchte mir - in ein paar Jahren - den Traum einer Trike-Tour entlang dem Mittelmeer (ev. noch mehr Touren - man weis ja nie) erfüllen können.


    Problem: meinen FS ziert nach Umtausch des blauen Scheins (FS-JG97, BE/CE) noch immer die A1 mit der 45km/h-Limite, und meine 2Rad-Erfahrung beschränkt sich auf Fahrräder und einen "Schnuppertag" eines Motorrad-Shops (war gar nicht übel - aber leider gabs bei mir kurz danach wg. (anhaltenden) Jobverlust einen ausserplanmässigen "Prioritätenwechsel")... ***


    Da ich aber nicht davon ausgehe, das nach Opera3 die alte A2 aus dem blauen FS im Sinne des Bestandschutzes wieder erteilt wird, und eine "A2 Schlüsselzahl 80" wie in Deutschland durch B1-Umschreibung wohl in der Schweiz nicht kommen wird:


    Was ist - im Hinblick auf oben erwähnten "Nichtbudget" ** - die schlaue Variante, um nach Opera 3 nicht als grosser Verlierer dazustehen und trotzdem (wenn das Schicksal gnädig ist) noch Triken zu können?


    a) Abwarten und hoffen das die Einschränkungen bei "Neulenkern" der Kats nicht zu übel werden?
    b) volle A1 machen als Ausgangsbasis (braucht man wohl nur 8h Schulung absitzen - für A brauchts nmK auch nur einen Helm (= bezahlbar)?)
    c) sparen und hoffen das Budget ** und Prüfung für A noch vor der Einführung der Opera3-Änderungen zustande kommen
    ..?


    Danke für eure Ratschläge!


    ** Leider habe ich keine Maschine zum Ausleihen (sind alle auf Kinderwagen gewechselt worden), und in Ermangelung eines Jobs habe ich auch nicht gerade das Budget für Ausrüstung (und Maschine/Fahrstunden) um der Weisheit "besser jetzt als später" nachzukommen...


    *** Edit:
    Vor gefühlten Aeonen konnte ich im letzten Jahrtausend mit dem damals vorhandenen Trike meines Bruders ein paar (kleine, nationale) "Runden" drehen - weis nicht ob das schon als 2Rad-Erfahrung durchgeht