Das mit Leuthard ok. Nur merkte man bald die Richtungsänderung als sie das UVEK übernahm. Für mich ist der "oberste Chef" eben verantwortlich für das, was die Abteilung macht...
Denoch:
ich habs mir nochmal durchgelesen... Ich seh's immer noch wie heute Nacht:
151 Abs.1 (der Teil mit dem 1. Januar 2021) betrifft Kat B, weil dies die Übergangsregelungen sind...
- - -EDIT 3: (sry) d.h. das Datum 1.1.2021 betrifft nur Kat B, nicht die A's wie in Beitrag 180 erwähnt...
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151 Abs. 3 betrifft die A-Klassen:
Zitat von REvision der Führerausweisvorschriften
Bewerber um die Kategorie A, die eine zweijährige Fahrpraxis mit der Kategorie A 35kW nachweisen müssen, erhalten den Ausweis heute prüfungsfrei. (Anm. "so ist's jetzt") Bewerber, die den Führerausweis der Kategorie A 35kW beim Inkrafttreten des neuen Rechts bereits besitzen, erhalten den Führerausweis der Kategorie A nach dem Nachweis der zweijährigen klaglosen Fahrpraxis weiterhin prüfungsfrei.
D.h. doch wer JETZT A- hat und seine zwei Jahre abfährt, kriegt in zwei Jahren die A prüfungsfrei. Der Rest INKLUSIVE JENEN, die erst noch die A- machen müssen, hat bereits die neue Regelung
Auch lese ich nicht, was aus der "A1 (45km/h)" (die geschentke A1) wird, jetzt wo AM die 45km/h-Zweiradlizenz wird.
UND lese ich nichts, was aus der alten (blauen) A2 und F wird - kriegen die "Zwangsumtauscher" AM (der genau so gut aus dem Mofa-Schein gemacht werden kann, simmer ehrli) oder ne A1-Mix wie bisher etc...
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Edit: Bez. "geschenkter A1": bis jetzt war's ja noch so, das man nach Absitzen der Grundschulung die A1 voll hatte. Aber das ist ja, so wie ich die Erläuterungen verstanden habe, jetzt makulatur, da a) volle Schulung und b) die Kat nur noch naach Prüfung erteilt werden...
D.h. ich gehör jetzt zu den Kategorie-Verlierern - darf (noch) weniger fahren als jetzt, kann nicht auf die Volle einsteigen (geht ja nur um Prüfung, ich hab genug Fahrerfahrung auf 4 Rädern um zu wissen, das die ersten Ausflüge nicht mit "Maximalmotorisierung" absolviert werden), und selbst die aus A2 und F erteilte A1 geht flöten weil nicht mehr "ohne Prüfung komplettierbar" - und mit Prüfung kann man gleich auf die nächst höhere (so erlaubt, ist ja erst der erste Teil der Revision) Kat gehen, also A- oder A35kw...
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(oder sehe ich das so dermassen falsch?)
Bez. FS mit 17 - wenn man das so gelöst hätte wie das "begleitete Fahren" in Deutschland ja. Wozu die 1 Jahre Lernfahrausweis gut sein sollen, weis ich nicht. Einige sind nach 10 Fahrstunden schon bereit, die anderen brauchen mehr. Pauschal ein Jahr abverlangen ist doch nur Schickane, DAS macht das Fahren nicht sicherer - jene die's im Griff haben werden einfach die Zeit zw. Fahrstunden und Prüfung ausdehnen, aber sicher nicht mehr fahren...
Aber joah, ev. gibts wieder mehr Anwärter auf Verkehrssoldaten und/oder Doppelfunktionen Fahrer & xy, weil DANN muss man nicht mehr auf den Schein warten, dubiose Weiterbildungen (gehört ein Antischleuder-Kurs eig. zum WAB oder lernen's da nur Dinge, die man früher in der Fahrschule lernte?) und Wartezeiten abhocken muss... (oder gar für jede Kat-Erhöhung nochmals zur Prüfung)