Wie das mit dem 'Nichtwissen' in
anderen Ländern aussieht, weiss ich nicht.
Der Logik folgend, wirst Du mit Deiner
Einschätzung wohl richtig liegen.
Als Tourist habe ich bis jetzt immer
die Erfahrung gemacht, dass man ganz gut fährt, dem Staatsdiener
Respekt entgegen zu bringen, freundlich lächeln und etwas auf dumm
machen.
Dann bin ich noch immer mit einem
blauen Auge davon gekommen.
Das bezieht sich allerdings nicht auf
offensichtlich verbotene Dinge.
Nu ja, allenfalls kann ich mich,
rechtlich gesehen, auf Treu und Glauben, berufen.
Mit grösster Wahrscheinlichkeit, werde
ich damit aber durchrasseln, wenn mir die Beweisführung nicht
gelingt.
Deswegen behalte ich jede Mail und
jedes Schreiben von Amtsstellen.
Und gerade Dein Satz 'wenn sie nicht
offensichtlich falsch' ist, lässt dem Gericht, im Zweifelsfall, viel
Spielraum.
Ist schon krass, dass in einem
Bundesstaat sich zwei Gesetze gegenseitig aufheben.
Ich glaube nicht, dass die Schweiz das
Abkommen von 1949 noch ratifizieren werden.
Witzigerweise wurde es in Genf verfasst
und die Schweiz anerkennt Internationale Führerscheine nach dem
Genfer Abkommen von 1949.
In den letzten Jahren haben zum Glück
einige Länder nun auch das Abkommen von 1968 ratifiziert.
So ist es uns Schweizer zum Beispiel
endlich möglich, legal ein Fahrzeug in Thailand zu fahren.
Interessant ist, dass die Schweiz das
Abkommen von 1926 unterschrieben und ratifiziert hat – aber keine
Internationalen Führerscheine nach diesem Abkommen ausstellt.
Da frage ich mich schon lange, ob das
rechtens ist.
Ich bin der Meinung, dass wenn der
Staat etwas unterzeichnet, was den Bürger betrifft, die Bürger auch
ein Recht darauf haben es zu bekommen.
Das würde ich gerne mal von einem
Fachanwalt wissen.
Na ja, die Abkommen, welche die
Schweizerische Eidgenossenschaft unterzeichnet hat, sind auf admin.ch
in Deutsch veröffentlicht.
Das Abkommen von 1949 findet man, auf
Deutsch, in der Österreichischen Rechtssammlung.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=10011286