Beiträge von servusli

    Da ich das Ganze für ein Gerücht halte, dass ein Smartphone durch Vibrationen am Motorrad schaden nehmen kann, hab ich mal an zwei unterschiedlichen Stellen nachgefragt ob es da einen Kausalzusammenhang geben kann.

    Wenn man ein Handy an einen Betonvibrator befestigt, kann ich es mir vortellen das jedes Handy den Dienst quittiert. Aber auf dem Töff?! Ein Rennrad ohne Federung auf der Tremola ist viel vibrationsintensiver als auf dem Töff...

    Bin gespannt auf die Antworte.

    @lender
    Das Mindestalter für Leasing würde schon einen grossen Erfolg bringen. Leasing ab 30 und es wären bedeutend weniger Testesteron gesteuerte PS-Bolidem unterwegs.

    Es gibt aber auch sehr viele Junge die sich das Geld für ihr Auto hart ersparten und sorgsam unterwegs sind. Muss auch mal erwähnt werden.

    @zdriver
    Es geht nicht darum ob er damit umgehen kann oder nicht. Sondern war er mehr der Meinung der Experte merke das schon nicht.

    Du gehst aber mit deinem Auto sorgsam um und fährst auch sicher nicht wie der letzte durch ein Dorf. :thumbsup:
    Mein Auto hat auch blos 170PS.
    Aber ein M3 lasse ich über die Schwägalp locker stehen. :lol:

    Diese Anpasserei hat wohl auch damit zu tun, dass viele Junge und auch andere ihre Fahrzeuge nicht im Griff haben und sich masslos überschätzen.

    Ich möchte an dieser Stelle niemanden verurteilen. Ich hab mich auch schon überschätzt und erwischte statt der Kurve Gottseidank noch ein Waldweg.

    Schlussendlich gefährdet sich der Töfffahrer am meisten selber und weniger die Anderen.

    Wer in letzter Zeit die Medien verfolgt hat, wird sich an den Kopf langen. Innert kurzer Zeit zwei schwere Unfälle mit Neulenkern (19 und 20) mit PS-Starken BMWs. Ich wäre längst der Meinung dass gewisse Leute einen Wesenstest (wie bei Hunden) durchführen müssen bevor sie zur Prüfung zugelassen werden.

    Warum kann ein 19 Jähriger ein 600PS BMW fahren aber ein 50 Jähriger Rockerneuling muss mit der kleinen Töffprüfung vorlieb nehmen. In Bülach beim Strassi war tatsächlich ein 20 Jähriger welcher die beschränkte Prüfung mit einer über 100PS starken Kawa ablegen wollte.

    Bei den Autos wäre eine Leistungsbegrenzung schon lange bitter nötig. Aber es wird noch viele schwere Unfälle geben müssen bis was passiert...

    Danke für das ausdeutschen. :smiling_face:

    Manchmal sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Aber wie weist man klaglose Fahrpraxis nach? Theoretisch könnte man die A2 Prüfung im April 21 machen zwei Jahre nicht mehr fahren und dann die A Prüfung machen.

    Und gerade ist mir ein Licht aufgegangen was der Sinn dahinter ist. So kann niemand mehr ohne Fahrpraxis nach 2. Jahren auf A unbeschränkt umsteigen.

    Man kann davon halten was man will.

    Hab ein wenig einge Beiträge überflogen.

    Zitat Astra:
    Die schweizerischen Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden, zudem soll das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt werden. Künftig sollen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen (heute in der Schweiz: ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (heute in der Schweiz: 16 Jahre). Keine Änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18Jahren bleibt.

    Hab ich das richtig verstanden das Kat. AM in die Kat A1 integriert wird. ab 15 Jahren darf man 45 km/h (max. 50ccm oder 4kW Leistung) und ab 16 Jahren 125 ccm fahren. Aus A beschränkt wird A2, das Mindestalter bleibt bei 18 Jahren. Es wird nur noch den Stufeneinstieg geben.

    In älteren Kommentaren habe ich gelesen, dass als Stufeneinstieg eine 4 Jährige Fahrpraxis mit Kat. A1 angerechnet wird für den Einstieg in Kat. A. Ich habe es schon richtig verstanden, dass nach neuster Information nach min. 2 Jahre klagloser Fahrpraxis kann der A-Schein beantragt werden.

    Was aber nicht ersichtlich ist, muss für die Kat. A nach klagloser zweijähriger Fahrpraxis die Prpüfung nochmals abgelegt werden?

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
    (Um ehrlich zu sein, habe ich nicht alle 16 Seiten akribisch durchgelesen.)
    Grundsätzlich kanns mir ja egal sein, ich habe mein A-Permis aber für den künftigen Töff-Nachwuchs sind das wichtige Informationen.

    @Janne ich glaube wir reden aneinander vorbei meinen aber das Gleiche. :smiling_face:

    Ist es effektiv so, dass für das "grosse" Permis die ganze praktiscje Prüfubf erneut durchlaufen werden muss?
    Im geänderten Art. 15ff VZV heisst es nämlich, dass das grosse Billet nach klagloser zweijähriger gedrosselter Fahrpraxis gem. Art. 8 VZV ersucht werden kann. Klaglos im Sinne von Art. 8 heisst, man darf im Zeitraum von zwei Jahren keine Wiederhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts begangen haben welche zu einem Entzug des Führerausweis führt bzw. geführt hatte.

    Am abgeschaften Direkteinstieg gibts nicht zu rütteln. Was mich ein senig stört ist, dass gem. Art. 8 keine Fahrpraxis nachgewiesen werden muss wie Kat. D. Lediglich die o.e. klaglose Fahrpraxis. So kann jemand die "kleine" Prüfung machen und zwei Jahre nicht fahren, dann das grosse Billet holen.
    Wer bereits Kat. B unbefristet hat muss ja für den Töff keine WAB Kurse besuchen.

    Einmal absolvierte Ausbildungen (Theorieprüfung, VKU, Motorradgrundkurs) sind ab 2021 umbefristet gültig.
    (klick hier)

    Das mit dem unbefristeten Motorradgrundkurs finde ich persönlich nicht gut. So kann einer kommen, im April 2021 den Grundkurs machen und irgendwann zehn Jahreespäter das "kleine" Billet direkt machen.

    Korrigiert mich, sollte ich was fehlinterpretiert haben.

    Was auch neu ist, ist dass die Kurse nicht mehr verfallen. VKU und Motorradgrundkurs sollen unbefristet gültig sein.
    Heisst für mich, man kann einen neuen LFA beantragen ohne den Töffkurs erneut besuchen zu müssen, hat man den Kurs bereits besucht.

    Weiss nicht ob ich das mit dem Töffkurs gut finden soll... Für mich war der Töffkurs enorm sinnvoll. Werden hier drin andere auch dieser Meinung sein.

    zweitens, der direkte Einstieg in A offen ist nur noch nächstes Jahr möglich, ab 1.1.20121 müssen alle, die neu einen LFA für A beantragen, zuerst die beschränkte Prüfung machen und können erst nach zwei Jahren den A offen (auch wieder mit Prüfung) machen.

    Wo steht das geschrieben? :smiling_face:
    Wenn ich das recht verstehe, zB ein 40 Jähriger/Jährige muss zu erst die A- Prüfung machen um nach 2 Jahren die A Prüfung machen zu können. Richtig?

    @Janne ich persönlich denke, ein neues Smartphone kann mit solche Vibrationen umgehen. Die allermeisten Hersteller sagen dass das Handy das kann obwohl es mehr könnte. Bestes Beispiel das Ganze mit dem Wasserfest. Apple sagte doch das iPhone 6 sei nicht wasserfest. Obwohl in diversen Tests im Wasser das iPhone duechgehalten hat. Einfach ein selbstschutz vor Klagen.