so nun habe ich antwort von der MFK bez. der bremsscheibengeschichte. wie erwähnt habe ich der MFK per mail oben verlinkte dokus geschickt und um schriftliche Bestätigung bez. rechtskonformität/eingragungsfähigkeit gebeten :
folgende antwort haben die mir geschickt:
" die in den zugesandten Dokumenten erwähnten bremsscheiben können verwendet werden, stellen jedoch eine prüf- und meldetechnische Änderung dar, welche vor der weiterverwendung des fahrzeugs zu prüfen ist.
die bremsscheiben müssen zwingend im fahrzeugausweis eingetragen werden".
dies bedeutet also, dass ich einen prüftermin (techn. Änderung bremsscheiben) vereinbaren muss um das fahzeug bei der mfk prüfen zu lassen und um einen entsprechenden eintrag im fahrzeugausweis zu bekommen. also steht dem kauf und der montage dieser bremsscheiben nichts mehr im weg.
grüsse cydister