Ich habe heute dieses Glück an der Berner Fasnacht begossen und bin danach stockbesoffen nach Hause gefahren. Ich darf ja jetzt!
Spass beiseite, stimmt natürlich nicht
So einfach ist das bei uns mit Entschädigungen halt nicht. Ent-Schädigung. Also meine Schäden sind, soweit finanzieller Art, von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners natürlich gedeckt. Ich wurde sogar sehr gut beraten, der Versicherungsmensch hat mich auch besucht und mir alle Möglichkeiten aufgezeigt und gut bezahlt (z.B. die Schäden am Motorrad, Hauswirtschaftskosten etc.). Er hat mich auf die Möglichkeiten für eine Integritätsentschädigung von der SUVA informiert (kriegt man, wenn die körperliche Integrität nicht mehr vollständig ist, also z.B ein Arm nicht mehr verwendet oder nur noch eingeschränkt bewegt werden kann.
Ich hätte innert 3 Monaten nach dem Unfall den Unfallgegner anzeigen können wegen schwerer Körperverletzung. Das bringt mir aber eigentlich nichts, darauf habe ich verzichtet. Ich werde ihn dann kontaktieren und mich erkundigen, was er vom Staatsanwalt erhalten hat. Ich werde hier berichten.
So einfach ist auch das nicht. Ich bleibe auf keinen Unkosten sitzen, ausser natürlich dem körperlichen Schaden. Ich bin immer noch am Aufbauen der Schultermuskulatur und am Erweitern des Bewegungspielraumes.
Die SUVA, meine Unfallversicherung zu diesem Zeitpunkt, ist für alle Heilungskosten bisher aufgekommen, inkl. Verkehrs- resp. Transportkosten, Physiotherapie etc. Allein die Spitalkosten für die 4 Op's liegen bei 100kFr.
Selbstverständlich wird die SUVA dann Regress nehmen auf die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.