Ich hatte einfach die Assoziation, obschon ich schon lange nicht mehr dort war.
Freilos!
Ich hatte einfach die Assoziation, obschon ich schon lange nicht mehr dort war.
Freilos!
Das könnte der Bac Barcarin sein!
Col du Galibier?
Oberalppass?
/Edit: genauer die Auffahrt zum Staudamm Lai da Curnera
Als Louis Armstrong in den 50ern in Luzern aufgetreten ist, stand in der LNN: "die haben sogar ihren eigenen Tee mitgebracht. Den Tee trinken sie aber nicht, sie rauchen ihn!"
Ach lieber silvio
Da möchte ich dir widersprechen: Ich sehe keine Abzocke, sondern "the times are a changing". Meine Plastikkarte z.B. ist 16 Jahre alt, also eine vernünftige Uebergangszeit, oder nicht?
Mit der Ungültigkeit des Papieres verlierst du tatsächlich nicht das Recht, ein entsprechendes Fahrzeug zu lenken. Aber du kannst dich mit dem blauen Lappen nicht mehr gültig als Berechtigt ausweisen und könntest wegen NIchtmitführen des entsprechenden Ausweises wohl auch gebüsst werden.
Vielleicht liegen meine Aussagen juristisch nicht ganz richtig. Aber die Grundaussage, da stehe ich dahinter und sehe kein echtes Problem.
Hmm, also die Suzuki Carry sind doch wesentlich kleiner als ein Nissan NV200!
Hier noch ein Bild der erwähnten orangen Honda SL125S
Danke für die Erläuterung bezüglich des Akteneinsichtrechts. Ich kenne ja meine Anklage und werde darauf verzichten.
Danke auch für den Hinweis bezüglich einmaliger Rechtsauskunft. Ich denke, das habe ich sowohl von smile direct als auch vom TCS zugute. Da mir aber im Moment alles klar scheint, lasse ich der Sache ihren Lauf und behalte diese Möglichkeit als Reserve im Köcher.
Lüku Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich dann eine Einstellungsverfügung beantragen kann. Das würde bedeuten, auf eine Strafe (Busse) zu verzichten, weil ich ja körperlich eine ziemliche "Strafe" erlitten habe. Die Gerichtskosten werden aber bleiben.
Ganz komisch scheint mir übrigens auch, dass ich die Strafanzeige der Polizei an den Staatsanwalt nicht einsehen darf, auch wenn andere Beteiligte diesen Einblick erhalten! Aus datenrechtlichen Gründen kann ich das absolut nicht verstehen, gehören doch meine Daten eindeutig mir.
Eine Begründung dazu lautet, dass ich im Falle einer Einvernahme nicht vorher die Vorwürfe kennen darf. Ich kann aber bei einer Einvernahme jegliche Aussagen verweigern und dann kriegt mein Anwalt das Anklagepapier!!!
Die Bezahlung des Schadens durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegner ist explizit keine Schuld- oder Haftungsanerkennung! Der Ueberweisungstext lautet
Unpräjudiziell und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir Ihnen Fr. n'nnn akonto Gesamtschaden überwiesen.
zT frage ich mich, wieso überholen? Dass man nicht 3min 40s später am Ziel ist? Das Risiko (inbesondere wenns vorne dran noch mehrere Verkehrsteilnehmer hat) für einen Unfall steht doch nicht im Verhältnis von den 3min 40s die man gewinnt ... Klar, hier gibt es nicht nur schwarz und weiss und man werfe den ersten Stein, der noch nie überholt hat.
Und ja, auf Pässen mit dem Töff lohnt es sich eher, weils ja ums Fahren geht und nicht nur ums Ankommen und man nicht unbedingt im Stau auf den Pass fahren will.
FranzG bin gespannt auf dein Update.
Ich gehe mal davon aus, dass diese Frage eher rhetorischer Art ist! Es ist doch gerade die Freude am flüssigen Fahren und an den tollen Ueberholmöglichkeiten die sich mit dem Motorrad erschliessen!
Der Update folgt zu gegebener Zeit. Ihr wisst ja: das kann dauern!
Danke für Eure Ratschläge.
Nochmals: es sind beim Unfall zwei Fehler begangen worden:
- der ausschwenkende Fahrer hat mich nicht bemerkt
- ich bin wegen meiner Reaktion gestürzt
Punkt.
Dass man mir fehlende Rücksichtsnahme vorwirft, verstehe und akzeptiere ich nicht. Ich werde aber keine weitere juristische Beratung beiziehen, aber gegen das erste Gerichtsurteil werde ich Einsprache erheben, weil ich vorher nicht angehört werde. Das hat mir bereits der Polizist geraten.
Sonst werde ich der Sache ihren Lauf lassen und hier wieder berichten was die Folgen sind.
Meine Motorradkarriere habe ich jedenfalls abgeschlossen (bin immerhin 68) und habe die Töffs verkauft. Ich freue mich auf Reisen mit meinem kleinen Camper. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners hat mir den Schaden an meinem Töff bereits sehr grosszügig vergütet.
Gruss
Franz
Sorry, Leute
Es geht hier weder um den Klausenpass noch um irgendeine Art schnell und frech zu fahren! Bitte zurück zum Thema.
Die Frage war und bleibt: wie hätte ich Rücksicht auf die übrigen Strassenbenützer nehmen können?
FranzG Sobald du in so einer Situation eine super Gelegenheit zum Überholen siehst, hatte mindestens einer der lahmen Autofahrer vor dir denselben Gedanken. Du weisst wohl selbst, dass es riskant war, da zu überholen und du als Töfffahrer immer drunter kommen wirst.
Genau das trifft es: die lahmen Autofahrer, auf die hätte ich Rücksicht nehmen sollen. Und ja, Du hast da nochmals recht: das Risiko war mir bewusst. In Frankreich wäre das nicht passiert, die wären alle auch schon am Ueberholen gewesen.
Eben, den Vorwurf wegen Nichtbeherrschung des Fahrzeugs akzeptiere ich voll und ganz.
Doch doch, den Anderen hat man auch, er wurde vom nachfolgenden Fahrer fotografiert. Seine Anklage lautet "Unvorsichtiges Ausschwenken nach links zum Ueberholen als Lenker eines Personenwagens".
Rechtsschutzversicherung habe ich keine. Unterdessen habe ich vier Operationen hinter mir und die dritte Schulterprothese drin. Von Auto- oder Motorradfahren war seither keine Rede und ich werde auch mit einem Ausweisentzug rechnen müssen.
Am letzten Pfingstsonntag hatte ich einen Unfall, habe ja an anderer Stelle schon davon berichtet. Nun bin ich empört nachdem ich das Anklagepapier der Polizei eingesehen habe.
Der Ueberholvorgang:
Ein Traktor gefolgt von 4 Personenwagen, Geschwindigkeit ca. 40 km/h. Keiner der Personenwagen macht Anstalt zum Ueberholen.
Ich beginne den Ueberholvorgang mit ca. 60 bis 65 km/h und bin äusserst aufmerksam. Zwei Autos habe ich bereits überholt und befinde mich links von der Hinterachse des dritten Autos, als dieses unvermittelt den Blinker setzt und nach links ausschwenkt.
Mir ist keine andere Wahl geblieben, als unmittelbar abzubremsen. Mein Motorrad hat kein ABS, erlaubt also beim Vollbremsvorgang nicht noch ein Ausweichmanöver. Aber da mir das Heck des Autos immer näher kam, habe ich reflexartig versucht auszuweichen und bin dadurch zu Fall gekommen ohne dass mich das Fahrzeug touchierte. Das muss ich als «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs» akzeptieren. Mit ABS wäre beides möglich gewesen.
Nun kommts: in der Anklage steht auch noch:
Ungenügende Rücksichtnahme auf die übrigen Strassenbenützer beim Ueberholen als Lenker eines Motorrades
VRV Art. 10 Abs. 1
SVG Art. 35 Abs. 1
SVG Art 90. Abs. 1
Verstehe ich nicht. Wie bitte hätte eine «genügende Rücksichtnahme» ausgesehen?
Die Strecke war gerade und übersichtlich. Kein Gegenverkehr. Die vier Fahrzeuge welche hinter dem Traktor hergefahren sind, machten keinerlei Anstalten zum Ueberholen. Kein Blinker war gesetzt.
Was sagt Ihr dazu?
Gruss
Franz