Formvorlage
Beiträge von Chevalier
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Ächt?!?
Do gseht me wiider unsere Kantönligeischt. Aber schliesslich isch jo jede Kanton e eigene Staat imene Staatebund genannt - Schweiz -
Die Polizei sendet das Kontrollschild automatisch an die zuständige MFK (Motorfahrzeug-Kontrolle). Ab dem Zeitpunkt
wo das Schild bei der Polizei abgegeben wurde, ruht die Versicherung des Fahrzeugs, sowie die Verkehrssteuer.
Ebenfalls kannst Du dann ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt unter Vorlage des Fz-Ausweises das Fahrzeug neu einlösen.
Hierfür muss aber vorgängig ein Versicherungsschein von Deiner Versicherung elektronisch an die MFK übermittelt werden. Dieser ist 30 Tage gültig.
Möglicherweise erhälst Du nach ein paar Tagen einen Vorfühbefehl der MFK dDeines Kantons, sofern die letzte Prüfung desMotorrades länger als
1 Jahr her ist.P.S.
Noch eine kleine Anmerkung zur Begriffbarkeit ...
MFK - Motorfahrzeug-Kontrolle (Schweiz) = STVA Strassenverkehrsamt (Deutschland)
MFP - Motorfahrzeug-Prüfstation (Schweiz) = TÜV - Technischer Überwachungsverein (Deutschland)Ich bin für schweizer Begriffe in der Schweiz - deutsche Begriffe in Deutschland
Auch wenn ich mir hier so "Feinde" machen könnte denen ich nie begegnen werde.
P.P.S.
Ich habe deutsche Vorfahren. -
Gesetzt der Fall dass der Verkäufer die Nummer vom Motorrad entfernt, kannst Du das Bike eh nicht fahren.
Das ginge nur, wenn Du eine Tagesnummer hättest.
Ich würde die Möglichkeit schaffen, dass Du das Mottorrad notfalls in einem Transporter zu Dir nach Hause
transportieren kannst. A) kann der Ex-Besitzer die Nummer dann gleich behalten und B) hast du Dir die
zweite Fahrt gespart und hast alles in Deiner Hand.Es gibt ja auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer Dir die Nummer für den Transport zu Dir überlässt und
Du diese dann am Polizeiposten hinterlegst (dies liegt im Vertrauensermessen des Verkäufers).Defacto würde ich mich für alle Eventualitäten absichern und mit einem Transporter hinfahren, oder
dies vorher mit dem Verkäufer klären. -
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