Beiträge von Domi57

    genau, lesen der VZV-Änderungsentwurf zusammen mit der aktuell gültigen VZV schafft Klarheit. Das mit den Einführungsdaten war mir nach dem Lesen der Erläuterungen auch nicht ganz klar. (liegt aber in der Natur der Sache, dass beim zusammenfassen Informationen wegfallen)

    Betr. den Übergangsbestimmungen und dem von mir erwähnten Abs. 3 des Art. 151l (teil der neuen Verfassungsänderung) heisst dies konkret:

    Wobei hier auf die aktuelle VZV verwiesen wird -> hier der Art. 24 Abs. 5

    So jetzt muss ich aber aufhören, hier stinkts schon regelrecht vom ganzen klugscheissen :geek::face_with_tongue:

    Wie bitte?
    Heisst das jetzt das die die eine 35KW Beschränkung haben . nach 2 Jahren ohne wiederhalndlungen die 35 KW Beschrenkung aufgehoben wird ,und das ohne weitere Prüfung ?

    Hallo
    Bin Besitzer einer Honda Dominator j 1990 also bald 30j alt.
    Meine Frage dazu ist werden bei solch alten Motorräder beim StVA die Abgaswerte gemessen?
    Ich habe eine SLS am Motorrad (SLS Sekundär-Luft-System) Motorrad die ich beseitigen will.
    Grund ist : Bessere Gasannahme und weniger Probleme im unteren Drehzah Bereich.
    Vielleicht hat schon Jemand zur Abgassmessung an den StVA-Stellen eine Antwort?
    Bis jetzt habe ich verschiedene Meinungen darüber gehört, wie Zb. bei so altem Töffs werden die Abgastest nicht mehr gemacht.
    Oder Antworten wie kommt auf die Kantosnstelle an.

    Besten Dank
    Domi57