genau, lesen der VZV-Änderungsentwurf zusammen mit der aktuell gültigen VZV schafft Klarheit. Das mit den Einführungsdaten war mir nach dem Lesen der Erläuterungen auch nicht ganz klar. (liegt aber in der Natur der Sache, dass beim zusammenfassen Informationen wegfallen)
Betr. den Übergangsbestimmungen und dem von mir erwähnten Abs. 3 des Art. 151l (teil der neuen Verfassungsänderung) heisst dies konkret:
Wobei hier auf die aktuelle VZV verwiesen wird -> hier der Art. 24 Abs. 5
So jetzt muss ich aber aufhören, hier stinkts schon regelrecht vom ganzen klugscheissen
Wie bitte?
Heisst das jetzt das die die eine 35KW Beschränkung haben . nach 2 Jahren ohne wiederhalndlungen die 35 KW Beschrenkung aufgehoben wird ,und das ohne weitere Prüfung ?