Alles anzeigenEin paar einschlägige Rechtsnormen vorab:
Art. 68 Abs. 4 lit. b SSV: [Gelbes Licht bedeutet] ... wenn es zusammen mit rotem Licht erscheint: Sich für die Weiterfahrt bereithalten und die Freigabe des Verkehrs durch das grüne Licht abwarten.
Art. 10 VSKV-ASTRA:
1 Rotlichtüberwachungssysteme dienen in erster Linie der Feststellung von Widerhandlungen gegen das Haltegebot durch Lichtsignale.
2 Sie können mit Systemen zur Geschwindigkeitsmessung kombiniert werden.
Weisungen über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung im Strassenverkehr vom ASTRA
Ziff. 13: Messsysteme mit im Fahrbahnbelag eingebauten Sensoren
Dazu gehören Systeme mit induktiven Schleifen, Piezosensoren oder Lichtleiterusw. Die im Fahrbahnbelag eingebauten Sensoren sind Bestandteil des Mess-systems und müssen geeicht werden. Diese Systeme sind vielfach kombiniert mitRotlichtüberwachungsanlagen.
VII Rotlichtüberwachungssysteme (Art. 10 VSKV)
Ziff. 22 Aufstellung
22.1 Übergangszeiten bei Lichtsignalanlagen (Dauer der Gelbphase)Rotlichtüberwachungssysteme dürfen nur bei Lichtsignalanlagen betriebenwerden, deren Übergangszeiten (Dauer der Gelbphase zwischen den Grün-und Rotzeiten) mindestens folgenden Werten entsprechen:
- 3 Sekunden bei einer Höchstgeschwindigkeit bis und mit 50 km/h,
- 4 Sekunden bei einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h,
- 5 Sekunden bei einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h und darüber [...]
22.2 Erfassungsbereichdes Sensors (Detektion des Fahrzeugs)
Der Sensor muss das Fahrzeug unmittelbar nach der Haltelinie erfassen undbildlich die Rotlichtmissachtung zu diesem Zeitpunkt festhalten.
Ziff. 23 Betrieb
23.1 Beginn der Verzugszeit
Die Dauer der Verzugszeit (Zeit zwischen Beginn der Rotphase und der Aktivierung der Rotlichtüberwachung) darf nicht kleiner 0.5 Sekunden sein.
23.3 Anforderungen an die Bilddokumentationen
Rotlichtmissachtungen müssen auf mindestens einer Bildaufnahme fest-gehalten werden. Bei nur einer Aufnahme muss sich das Fahrzeug im Kon-fliktbereich nach Ziffer 23.4 befinden unter technisch einwandfreier Nach-weisbarkeit, dass es den Sensor zum Zeitpunkt roten Lichts überfahren hat. [...]
23.4 Rotlichtmissachtung
Anhand der Bilddokumentation muss ersichtlich sein, dass das Fahrzeugsich im Konfliktbereich mit anderen Verkehrsteilnehmern befindet (Fussgängerstreifen, Querverkehr, einbiegender Verkehr, Gegenverkehr usw.) oderaufgrund der festgestellten Positionsveränderung auf den Folgeaufnahmenund der dadurch ermittelten Geschwindigkeit unausweichlich in diesen Konfliktbereich hinein gefahren ist oder das Lichtsignal passiert hat (der Führer/die Führerin hat keine Sicht mehr auf das Lichtsignal). [...]
Daraus folgt dass Rot-Orange unter den gegebenen Voraussetzungen rechtlich noch immer als rot gilt, und dass man die Überwachung auslöst, wenn man in diesem Zeitpunkt die Messzone (Induktionsschleifen; sichtbar als zwei Quadrate aus Bitumen im Belag) überfährt.
Hallo Spark
Vielen Dank, das war sehr hilfreich. Auch wenn es mich trotzdem nervt, schlussendlich bin ich selbst Schuld, aber kann wenigstens ruhig schlafen. Schauen wir, was kommt.
Viele Grüsse
Achim