Beiträge von matti

    das bike muss dir gefallen und niemand anderem. aber du musst es auch beherrschen können. wenn die 701 dein traum ist (was ich sehr gut verstehen kann :smiling_face_with_halo: ), dann gehe sie probesitzen. die tieferlegung kann man simulieren, z.b. mit einem brett auf dem boden o.ä. wichtig ist, dass du das bike im stand aufrecht halten kannst und mindestens mit den zehenspitzen auf den boden kommst. alles andere kann man lernen. ich habe schon ähnlich grosse leute gesehen, die auf hohen sportenduros gefahren sind. da musst du dich selber etwas einschätzen, wie geschickt und lernfähig deine motorik ist.

    wie lange hast du den motor warmgefahren?


    meine vermutung: solange das schauglas kalt ist, schlägt sich der heisse öldampf darauf nieder. ist wie bei anlaufenden scheiben, glasdeckel auf dem kochtopf, etc. erst wenn das glas so warm ist wie der rest des motors, läuft das öl wieder runter. weil glas wärme schlechter leitet als metall, kann das eine gute weile dauern.

    lohnt sich das?


    strikt nach gesetz: das motorrad muss dort immatrikuliert und versichert werden, wo es normalerweise über nacht abgestellt wird. man kann sich vielleicht herausreden mit übergangsfristen nach umzug.


    der knackpunkt in der schweiz ist meist nich die mfk (leistung wird meist nicht geprüft) sondern die versicherung, die im versicherungsfall (diebstahl, unfall, etc.) leistungen verweigern bzw. regress nehmen kann, wenn das fahrzeug nicht den vorschriften entspricht oder nicht vertragsgemäss eingesetzt wurde. eine schweizer versicherung wird dir bei deutschem wohnort wegen finanzmarktregulierung aber auch keinen vertrag anbieten.


    in deutschland droht dir glaubs schon bei einer polizeikontrolle ein ausweisentzug, wenn dein motorrad mehr leistung als A1 hat.


    ausserdem: wenn du ihn DE wartung machen lässt, musst du die schweizer mwst von diesen arbeiten bezahlen, sobald du in die schweiz fährst.

    es kommt der quadratur des kreises gleich: man will eine gute, breite ausleuchtung. dafür muss der scheinwerfer in viele richtungen strahlen. das blendet aber andere verkehrsteilnehmer, und ist deshalb nicht erlaubt.


    hier ein paar erfahrungen von der HAT classic - ohne fundierte betrachtung der rechtslage:


    ich hatte für HAT classic an der husqvarna die denali d3 installiert [1]. diese sind ECE-konform, wenn die hybridlinse installiert ist. sie haben einen scharfen hellen brennpunkt, den ich am originalscheinwerfer ausgerichtet hatte. ein einzelner d3 überstrahlte meinen original-halogenscheinwerfer gefühlt um etwa das zweifache und leuchtete den boden besser aus, was für die offroad-passagen der HAT sehr hilfreich war.


    ich hatte zwei d3 installiert (der symmetrie wegen - aber einer mehr als erlaubt). damit die lichtmaschine die zusätzlichen 36 watt sicher verkraftet, hatte ich sie aber auf die hälfte der lichtleistung gedimmt. einer mit voller leistung hätte gereicht.


    unbrauchbar war der scheinwerfer im nebel: da sah man nur eine leuchtende, weisse wand und nichts mehr vom boden.


    [1] https://denalielectronics.com/…gy?variant=43252600602808


    ui, rebel empfiehlt temu :boom:

    da steht aber nichts, das darauf hindeuten würde, dass sie legal sind. CE hat nichts mit strassenzulassung zu tun. ausserdem wurde in diesem forum mal gesagt, dass maximal 2 scheinwerfer (inkl. dem originalen) erlaubt sind, ausser bei nebelscheinwerfern.


    1500 lumen sind grössenordnungsmässig ähnlich (wenig) hell wie eine gewöhnliche halogen-scheinwerferlampe:


    Watt, Lumen und der Vergleich von Halogen- und LED-Lampen
    Lumen Allgemein ist es wichtig zu wissen, dass eine Halogenlampe mit einer bestimmten Wattzahl bezogen auf dessen Lichtstrom (Lumenzahl) nicht durch eine…
    www.betamp.ch

    import/export selber zu machen, ist in meinen augen verschwendete lebenszeit. da muss ein profi ran. wenn der transport auf dem landweg erfolgt, musst du dich nämlich auch noch mit dem französischen (oder anderem) zoll herumschlagen (z.b. temporäre einfuhr mit depot für zollabgaben).

    ich hatte mal ein vorkommnis, bei dem das starterrelais (yamaha xt600) nach dem anlassen nicht abfiel, und der anlasser sich weiter drehte. erst nach einem beherzten hammerschlag löste es sich. das war aber eine einmalige sache.

    Aber eben, man hofft halt dass gewisse Umstände dann mildernd auf eine Strafe wirken.

    mildernde umstände kann erst der richter berücksichtigen. die anklage ist eine maximalforderung.


    Rechtsschutzversicherung habe ich keine.

    ich würde einen anwalt konsultieren. der kann dir schnell sagen, wie die chancen stehen. kostet halt was, kann aber auch gut investiertes geld sein, je nachdem, was sonst noch kommt, z.b. von der versicherung.


    ich wünsche dir in jedem fall weiterhin gute besserung!