Danke euch beiden greywolf RebelFazer
Ich habe das auch versucht zu googlen, aber dachte, dass das mit der Steuer ein Fehler (in der Google Suche) wäre ^^. Deshalb die Nachfrage.
Beiträge von richardtrollsten
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Hoi Zäme!
Ich habe vor kurzem eine neue R 1200 GS gekauft.
Mir ist aufgefallen, dass unter Ziff. 13/14 des Fahrzeugausweises folgender kantonaler Vermerk bzw. Verfügung der Behörde steht:
Steuer-PS 5.96 WSEINL / 18.03.2022 8:00 / MIKWI
(Edit: ich merke, dass bei meinem alten Motorrad auch ein "Steuer-PS" Vermerk drin steht)Weiss jemand, was das bedeuten könnte? *think*
Mir sind nur 1 (oder 2) Besonderheiten/Änderungen am Motorrad bekannt:
1. Akrapovic Endtopf (mit Beiblatt)
2. Ein Beiblatt zu Austauschbremsscheiben. Ich weiss aber nicht ob diese effektiv montiert sind oder ob wieder andere dran sind.
Das Beiblatt zu den Bremsscheiben stammt nämlich aus dem Jahr 2017 und die Garage bei der ich meinen Töff gekauft habe meinte, sie hätten die Bremsschbeiben und Bremsbeläge gewechselt.
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Es sollte recht einfach sein, da die BMW der kostentreibende Posten ist.
Am besten rufts du einfach bei deiner lokalen Versicherungsagentur an und besprichst das ganze.
OK Ich hatte sowieso vor morgen mal dort anzurufen.
Ist es möglich, dass die Versicherungskosten (Haftpflicht (inkl. Grobfahrlässigkeitsausschluss + Teilkasko) für die BMW R1200GS etwa gleich hoch sind wie für die Kawasaki KLR 650c?
Ich habe nämlich auf comparis Preise verglichen und irgendwie scheinen die gleich hoch zu sein, obwohl die BMW locker doppelt soviel kostet. -
Aber auf diesem Weg würde ich bestimmt nicht die alte Nummer behalten können, oder? (Ist eigentlich auch nicht weiter wichtig)
Wieso nicht? Wechselnummer ist das Zauberwort. Das ist die günstigste Lösung.
Ich bin gar nicht darauf gekommen, danke!
Wenn ich aber den kleinen Töff nicht mehr habe, bzw. abgemeldet und verkauft habe, dann müsste ich wieder den Versicherungsvertrag von Wechselnummernschild auf normal ändern, korrekt?
Oder ist das nur ein Klick bei der Versicherung und eigentlich ganz einfach? (wahrscheinlich schon, schliesslich habe ich sowieso nur ein Nummernschild, welches ich behalten würde) -
Ohne spezielle Abmachung gilt bezüglich Schadenersatz Art. 41 Abs. 1 OR
ZitatWer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.
Ich habe es einmal so erledigt, dass wir am Morgen die Probefahrt hatten, der Käufer anschliessend den Vertrag unterschrieben hat. Anschliessend sind wir gerade gemeinsam zum Amt gefahren, ich hab die Nummer abgegeben und wir haben die Ummeldung "gemeinsam" erledigt. Kommt halt auch auf den Wochentag / Uhrzeit / Termine und die Entfernung zum Amt an.
Falls der andere schon eine Töffnummer hat, kann man das mittels "Vorläufige Verkehrsberechtigung" bequem auf dem Postweg lösen. Einziges Problem ist der Versicherungsnachweise. Zwar hat man diesen in ca. 5 Minuten, aber nur zu Bürozeiten der Versicherung.
Beispiel Kanton Zürich: https://www.zh.ch/de/mobilitaet/…eugwechsel.html
Achtung: Die Eröffnung eines Wechselschildes mittels Vorläufige Verkehrsberechtigung ist nicht in allen Kantonen möglich.
5.* Ich gehe zum STVA und melde das Motorrad ab (könnte ich allfällig mein Nummernschild "behalten"? bzw. auf neues Motorrad übertragen?)
Du kannst das Nummerschild 10 Tage behalten und damit mittels der "Vorläufige Verkehrsberechtigung" bequem einen neuen Töff einlösen. Löst man in dieser Zeit kein neues Fahrzeug ein, muss das Nummerschild beim Strassenverkehrsamt deponiert werden. Wenn nicht, kommt die Polizei und holt es bei dir ab.
Wenn Du ein Kopierer hast, mach eine Kopie des Fahrzeugausweises und gib die Kopie dem Käufer mit. Er hat damit alle Details für die Versicherung und kann damit ein Tagesschild organisieren.
Danke!
Ich werde wahrscheinlich schon bald den neuen Töff kaufen. Dann werde ich wohl für eine Weile 2 eingelöste und versicherte Töffs haben. Nicht weiter schlimm, ich zahle sowieso fast nichts für die Kawasaki klr 650 Versicherung.
Aber auf diesem Weg würde ich bestimmt nicht die alte Nummer behalten können, oder? (Ist eigentlich auch nicht weiter wichtig)
Freue mich riesig! Es wird sehr wahrscheinlich eine R1200 GS (2004). -
Ich denke, dass ich das mit dem Nummer abgeben lieber selbst mache. Schliesslich ist es nicht weit von mir bis zum StVA (15-20min Fahrt).
Sicherlich keine schlechte Idee, wenn die Distanz so kurz ist. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Wenn du von Haftpflichtversicherung sprichst, dann meinst du die obligatorische Motorhaftpflichtversicherung (von mir), richtig?
Hier noch eine Website mit Tipps zum Schadenfall bei der Probefahrt: Unfall bei Probefahrt / Wer bezahlt den Schaden?
Rein theoretisch könntest du auch in der Probefahrts-Vereinbarung schreiben, dass bei einem Schaden der Kaufinteressent
das Fahrzeug zum von dir aufgerufenen Preis zu kaufen hat, ganz entsprechend der amerikanischen Aussage: "You Break It, You Buy It!"Bezüglich der Versicherungsfrage noch eine wichtige Bemerkung:
Bei vielen Privathaftpflichtversicherungen ist das führen von fremden Fahrzeugen ausgeschlossen und muss explizit mit einer Zusatzabdeckung mitabgeschlossen werden.
Wenn der Kaufinteressent also einfach sagt, er hätte ja eine Privathaftpflichtversicherung, so ist das noch kein Garant, dass diese auch tatsächlich bezahlt.Sicherheitshalber würde ich an deiner Stelle auch deine eigene Versicherung anfragen, inwieweit diese für Schäden während einer Probefahrt aufkommt. Teilweise sind solche Fahrten beispielsweise auch in einer Vollkaskoversicherung explizit ausgeschlossen oder gehen mit einem höheren Selbstbehalt einher. Wenn dir deine Versicherung dann mitteilt, wie ein Schaden reguliert wird, kannst du dies auch entsprechend im Vertrag für die Probefahrt vermerken, zB "Schäden werden durch die Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters gedeckt, ein Selbstbehalt von xxxx.xx CHF, sowie der Verlust der Bonusstufe zu xxxx.xx CHF gehen zu Lasten des Unfallverursachers".
Danke für den Link!
Das mit der Privathaftpflicht hatte ich auch so im Kopf. Gut, dass du das so bestätigen kannst!Also mein Töff hat sowieso nur eine Haftpflicht und eine Teilkasko (und die Teilkasko bringt nichts für eine Probefahrt, soweit ich weiss). Aber ich werde sicherheitshalber mal nachfragen beim Versicherungsunternehmen.
Ich denke ich werde das "you break it, you buy it" auch aufnehmen. Das scheint mir auch deutlich einfacher, als ein Faustpfand zu begründen und dieses im Schadenfall zu verwerten. -
Wenn der potentielle Käufer einen Unfall baut, zahlt die Haftpflichtversicherung - die je nach Verschulden auf den Fahrer regressiert. Den Eigenschaden muss bei Eigenverschulden der Käufer übernehmen, bei Fremdverschulden die gegnerische Haftpflichtversicherung oder der Unfallverursacher selber, wenn er nicht versichert ist. Ob er das kann und will, ist eine andere Frage.
Wichtig: lass Dir den Führerausweis zeigen. Wenn er keinen besitzt, darf er nicht Fahren und wenn was passiert, regressiert deine Haftpflichtversicherung auf Dich. Zudem wäre es strafbar.
OK, Danke Langtourer .
Wenn du von Haftpflichtversicherung sprichst, dann meinst du die obligatorische Motorhaftpflichtversicherung (von mir), richtig? -
Mein Töff ist noch eingelöst und unter meinem Namen versichert.
1. Interessent kommt, besichtigt Motorrad
2. Interessent macht Probefahrt (Was muss ich da beachten? Haftung für Schäden/Unfall? Faustpfand gegen Diebstahl?)
Soweit schonmal korrekt. Falls das Motorrad nicht mehr eingelöst ist, ist eine Probefahrt nicht ohne weiteres möglich. Also die Probefahrt muss entweder mit deinem Nummernschild erfolgen, oder der Käufer muss ein "Garagistenschild" mitbringen, mit welchem er das Fahrzeug bewegen könnte.
Für die Probefahrt solltest du, insofern du den Kaufinteressenten nicht kennst / vertraust, sicherlich einen Vertrag für die Probefahrt ausfüllen (zB ADAC - Probefahrt).
Kopiere (/Fotografiere) dir vor der Probefahrt sicherheitshalber den Führerausweis und eine Identitätsbestätigung (Pass / ID) und kontrolliere, ob der Kaufinteressent über die
notwendige Fahrerlaubnis für das Fahrzeug verfügt. Mach mit dem Interessenten einen genauen Zeit- und Kilometerrahmen ab und lass dir eine gewisse Sicherheit geben (zB soll der Käufer den Kaufpreis in Bar mitbringen und bei dir hinterlegen, falls er mit dem Auto kommt, kann er dieses bei dir in die Garage stellen, etc.).Bezüglich eines Schadenfalles kommt es auf deine Versicherung und die Versicherung des Andern an. Hast du eine Vollkasko, welche den Schaden sowieso übernimmt, dann kannst du im Vertrag festlegen, dass bei einem Schaden der Selbstbehalt / Bonusstufenverlust vom Andern übernommen werden muss. Evtl. hat er aber auch eine Privathaftpflichversicherung, welche Schäden an fremden Fahrzeugen abdeckt.
3. Kaufvertrag wird abgeschlossen
4. Evtl.: Käufer zahlt per Ebanking für das Motorrad
5.* Ich gehe zum STVA und melde das Motorrad ab (könnte ich allfällig mein Nummernschild "behalten"? bzw. auf neues Motorrad übertragen?)
6. Ich gehe zur Versicherung und künde den Versicherungsvertrag
7. Übergabe des Motorrads, Schlüssel, Fahrzeugausweis. Zahlung in Bar, falls keine vorherige Zahlung per Ebanking.
Der Ablauf stimmt grundsätzlich. Hast du den Kaufvertrag einmal abgeschlossen, musst du das Motorrad beim STVA abmelden gehen. Deine Nummer wird meines Wissens nach in der ganzen Schweiz 12 Monate lange hinterlegt und kann von dir in dieser Zeit auf ein neues Fahrzeug eingelöst oder auch verkauft (falls es eine spezielle Nummer ist) werden.
Theoretisch kannst du das Motorrad direkt dem Käufer mitgeben und er erledigt die Ummeldung und gibt deine Nummer zurück. Allerdings setzt dies ein gewisses Vertrauen in den Käufer voraus. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, musst du dies selbst erledigen. Ich habe es einmal so erledigt, dass wir am Morgen die Probefahrt hatten, der Käufer anschliessend den Vertrag unterschrieben hat. Anschliessend sind wir gerade gemeinsam zum Amt gefahren, ich hab die Nummer abgegeben und wir haben die Ummeldung "gemeinsam" erledigt. Kommt halt auch auf den Wochentag / Uhrzeit / Termine und die Entfernung zum Amt an.
Alternativ kannst du, wie bereits beschrieben, einen neuen Termin für die Übergabe des Fahrzeuges ausmachen.
Den Versicherungsvertrag musst du grundsätzlich nicht gesondert kündigen. Sobald du die Nummer hinterlegst und den Fahrzeugausweis annullierst, bekommt die Versicherung eine Mitteilung. Bei mir hatte ich einen Tag später einen Brief von der Versicherung zuhause, ob ich den Vertrag kündigen wolle oder auf ein neues Fahrzeug umschreiben. Sicherheitshalber kannst du jedoch der Versicherung kurz Bescheid geben.
Sorry für diese Anfängerfrage. Ich verkaufe das erste Mal in meinem Leben ein Fahrzeug ^^.
Für das ist ein Forum doch da, damit man sich gegenseitig helfen kann =)
Danke vielmals für die ausführliche Antwort, phunder !
Ich denke, dass ich das mit dem Nummer abgeben lieber selbst mache. Schliesslich ist es nicht weit von mir bis zum StVA (15-20min Fahrt). -
Danke, SpeedTriple und matti
Also habt ihr für die Probefahrt damals keine besondere Abmachung mit dem Interessenten getroffen? Also bezüglich Haftung, falls er einen Unfall baut oder bei der Fahrt der Töff umkippt o.ä.? -
Hoi Zusammen
Sorry falls es bereits so einen Thread gab. (Falls ja, bitte verlinken). Ich habe keinen solchen gefunden. ^^'Ich verkaufe derzeit meinen Töff um auf eine andere Maschine umzusteigen.
Ich wollte nun fragen, ob das Vorgehen so korrekt ist:
Mein Töff ist noch eingelöst und unter meinem Namen versichert.
1. Interessent kommt, besichtigt Motorrad
2. Interessent macht Probefahrt (Was muss ich da beachten? Haftung für Schäden/Unfall? Faustpfand gegen Diebstahl?)
3. Kaufvertrag wird abgeschlossen
4. Evtl.: Käufer zahlt per Ebanking für das Motorrad
5.* Ich gehe zum STVA und melde das Motorrad ab (könnte ich allfällig mein Nummernschild "behalten"? bzw. auf neues Motorrad übertragen?)
6. Ich gehe zur Versicherung und künde den Versicherungsvertrag
7. Übergabe des Motorrads, Schlüssel, Fahrzeugausweis. Zahlung in Bar, falls keine vorherige Zahlung per Ebanking.
*Oder melde ich hier das Motorrad nicht ab sondern auf den Namen des Käufers um? *think*
Stimmt das so?
Sorry für diese Anfängerfrage. Ich verkaufe das erste Mal in meinem Leben ein Fahrzeug ^^.
Edit: Kann ich allfällig auch jetzt ganz am Anfang das Motorrad abmelden und den Versicherungsvertrag kündigen?
Wie würde es dann mit einer Probefahrt aussehen? Die ginge dann eigentlich nicht mehr, oder?
Danke und
LG
Richard -
Das Problem am Ganzen ist ja, dass man noch ein Spezialwerkzeug für den Rotor usw. braucht.
Auf der Webseite des Herstellers kam für die all diesen Schnickschnack USD 200 raus (ohne Einfuhrzölle)Ich will das Teil hauptsächlich wechseln weil ich nicht weiss ob meiner kaputt ist oder nicht (kann ich ja nicht sehen)
Edit: aber mit dem Fahrwerk und so bin ich ganz zufrieden (die klr ist nur nicht so effizient, was den sprit verbrauch angeht aber tragisch ists nicht) -
Hallo zusammen
Ich habe mich gefragt, ob jemand weiss, wo man am besten (idealerweise in Europa) den Doohickey Kit von Eagle Mike kaufen kann.
Den alten Beitrag dazu habe ich zwar gesehen, der Fragesteller scheint aber nicht mehr aktiv zu sein. Und aufgrund eines technischen Fehlers komme ich nicht in das KLR650 Forum.
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Danke für alle Antworten!
Das zur Zulassung ist mir auch aufgefallen.
Es gibt zwar zwei /drei Auspuffe, die eine EU Zulassung haben, aber auf Anfrage wurde mir jeu allen gesagt, sie hätten keine Zulassung für die Schweiz. Schade.Ich habe mich nur gefragt, da auf den Internetseiten mit "+5ps" etc. geworben wird.
Wenn sowieso keine Leistungssteigerung erzielt werden kann, kaufe ich mir keinen neuen Endtopf.
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Wenn du dir einen neuen Originalen kaufst und montierst, hast du am Anfang eine Leistungssteigerung... bzw die Leistungssteigerung ist nur gefühlt eigentlich ist es bloss ein Zurückstellen der Werte, (auf Anfang) aber vom Momentan wert ist es eine Steigerung.
bei einem Zubehörtopf ist diese Steigerung geringer und nimmt rasant ab je mehr dieser ausgebrannt ist.
Danke für die Antwort.
Also abgesehen vom Klang hat ein neuer aftermarket Endtopf keinen wirklichen (dauerhaften) Mehrwert, abgesehen vom Gewicht (nur minimal), richtig? -
Grüezi miteinander,
Ich habe mir überlegt, einen neuen Endtopf für meinen Töff zu kaufen.
Der jetzige ist nämlich schwer und hat eine ziemlich grosse Delle (ca. 6 x 11 cm und zw. 2 bis 3 cm tief).
Ich habe mich gefragt, ob das die Performance negativ beeinflussen könnte?
Ausserdem habe ich mich gefragt, ob ein after-market Endtopf tatsächlich eine Leistungssteigerung bringen kann, oder ob der Hersteller des Auspuffs evtl. durch Anpassung von Vergaser und Luftfilter etwas "nachgeholfen hat"?
Die "Paris Dakar Replica" von "Arrow" verspricht nämlich eine Leistungssteigerung von (nur) 5 PS. Und sie ist etwas leichter als die alte.