Und... ah @greywolf es war eine SUPER idee von dir das ich anrufen soll!!! danke für den grossartigen tipp!
Beiträge von dridasi
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DEFINITIVE STRAFE
_____________________So, habe vorhin die Rechtsberatung meiner Versicherung kontaktiert und sie meinte auch das es zu 98% keine Administrativmassnahme geben wird. Ebenfalls hat sie erwähnt, dass ich ruhig bei Strassi anrufen soll. Das Strassi kann dann nicht einfach im sagen, dass es doch dann eine Massnahme gibt. Habe also angerufen und die hatten tatsächlich eine Meldung über den Vorfall mit dem Vermerk "Erledigt, keine Massnahme". Zusammengefasst:
Busse Fr. 250.-
Gebühr Fr. 250.-
keine Administrativmassnahme vom StrassiVielen Dank an euch allen für die Hilfe!
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@RebelFazer Danke!
Habe gerade auf dem strafbefehl nachgeschaut und gemäss schreiben ging eine kopie nur an mich.
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@greywolf super hilfreich!! HA HA HA
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@LimmatTiger Ok, also du würdest jetzt nicht beim strassi anrufen um nachzufragen? heisst es dann auch, dass wenn keine verwarnung ausgesprochen wurde, ich auch nicht auf "bewährung" bin? Sorry für die dummen fragen.. bei mir geht einfach der "fünfer" heute nicht runter
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@LimmatTiger danke für deine antwort!
bist du dir da sicher? ich habe nämlich folgendes auf der website vom strassi gefunden:
"Aufgrund dieser Trennung von Straf- und Massnahmeverfahren auferlegen sich die Strafbehörden denn auch zumeist grosser Zurückhaltung über die möglicherweise in Aussicht stehenden Administrativmassnahmen.
Wo der rechtlich relevante Sachverhalt aufgrund der Polizeiakten schlüssig beurteilt werden kann und von der betroffenen Person auch anerkannt wird, ergeht die Administrativmassnahme häufig vor dem Entscheid im Strafverfahren (und damit unabhängig von diesem). Ist dies aber nicht der Fall, und gebietet auch das Interesse der Verkehrssicherheit kein sofortiges (wenn auch vielleicht nur einstweiliges) Handeln der Administrativbehörde, dann wird in der Regel der Ausgang des Strafverfahrens abgewartet, bevor über die Administrativmassnahme entschieden wird." -
@RebelFazer Danke! @LimmatTiger nein, noch nicht.
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Soo.. Update von mir
Habe heute den Strafbefehl vom Bezirksgericht in Horgen erhalten: Fr. 250.- Busse und Fr. 250.- Gebühren. Folgende Artikel kamen zur Anwendung VRV Art. 23/ Abs. 3 und Art. 96. Kann mir jemand ev. sagen, ob ich noch mit einer Administrativmassnahme vom Strassi rechnen muss? Vielen vielen Dank!
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hallo zusammen
noch ein kurzes "positives" update von mir.
habe mittlerweile die prüfung für die kategorie A1 bestanden... jupiii :-).
vom gericht bzw. strassenverkehrsamt habe ich allerdings noch nichts erhalten, obwohl das schon fast zwei monate her ist. ist das normal? liebe grüsse, dridasi -
teile meine def. dann an alle hier mit, damit alle informiert sind
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wow, ich hab bis jetzt einfach meinen mund gehalten. Aber solche foren sind ja anscheinend sehr beliebt um anonymes "bashing" zu betreiben. wir alle sind ja schliesslich "PERFEKT" geboren... nicht wahr!
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@zdriver wieso kein ein richter nach seinen "vorlieben" entscheiden? das finde ich ja ganz krass. kann die strafe etwas milder ausfallen, wenn man vorher nie etwas hatte?
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@sachs81 vielen dank für endlich mal eine vernünftige und nicht "angriffige" antwort! danke nochmals!
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wird mir der ausweis auch so lange entzogen, wenn ich vorher nie eine busse etc. hatte? was passiert wenn ich in der zeit bis der gerichtsbeschluss kommt die prüfung für die kat. A1 ablege? oder gibt es bereits vor einem gerichtsbeschluss eine sperre?
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ehm, damals habe ich nur den lernfahrausweis per post erhalten und mehr nichts! und auf dem lernfahrausweis stand so etwas auf jeden fall nicht.