Ersteres im Gesetzesartikel gilt zuerst thoger..... Dies ist immer so
Kategorie B; Nur bis 750 Kilo!!!!
Ich glaube, die Ausführung von Rebel war gut genug
Übrigens @RebelFazer mein Post schon wieder weg, habs gemerkt
Ersteres im Gesetzesartikel gilt zuerst thoger..... Dies ist immer so
Kategorie B; Nur bis 750 Kilo!!!!
Ich glaube, die Ausführung von Rebel war gut genug
Übrigens @RebelFazer mein Post schon wieder weg, habs gemerkt
Mal kurz runtergebrochen für alle.....
Mit der Kategorie B darf Mann/Frau NUR Anhänger bis Gesamtgewicht 750Kilo fahren!!!
Mit der Kategorie B darf keiner einen Anhänger fahren der schwerer als 750Kilo wiegt. Massgeblich ist der Fahrzeugausweis des Hängers.
Schlichtwegs FALSCH
Man lese den zitierten Artikel von servusli, Art. 3 VZV
Van mit Anhänger ist schonmal problematisch, da viele Vans schon von Haus aus schwer sind, da bleibt nicht viel platz bis 3500kg
Ungebremste anhänger ja andere nein
Wo hast du das denn her? Bitte Quelle
Meiner meinung nach spielt das keine rolle fürs „dürfen“
Alles klar.
Ich habe es nicht ganz verstanden, da ''klar und deutlich'' steht, das man einen Anhänger von nicht mehr als 750 kg mitführen darf. Abber alles blos verwirrung.Vielen dank für die klärung dieses problems.
Die 750kg ODER die anderen Voraussetzungen
Theoretisch darfst du mit einem 200kg zugfahrzeug ein 600kg anhänger ziehen (wird zwar schwierig aber du darfst)
Für die Kombo (3500kg) zählt das effektiv gewicht! Für die Anhängergewicht < Zugfahrzeuggewicht ist es das LEERGEWICHT des autos
Das würde dann heissen, das ich mit Kat. B einen Anhänger von 1500kg fahren darf, wenn das Auto auch 1500kg oder schwerer ist.
Ist das richtig?
richtig, sofern das auto nicht mehr als 2000kg hat, da gesamt nicht mehr als 3500kg
Vorsicht: leergewicht des zugfahrzeuges
Die Kat BE ist für Zugfahrzeug der Kat. B (9plätze inkl fahrer max 3.5t) + anhänger von mehr als 750kg wenn das gesamtgewicht höher als 3.5t ist total.
Bei BE werden Anhänger und Zugfahrzeug separat betrachtet
Zugfahrzeug bleibt sich identisch, Anhänger wird durch 2 Dinge limitiert: max. Gewicht im Ausweis des Hängers + zuglast im ausweis des zugfahrzeuges, nichts anderem
Nein, BE hat andere spezifikationen
Das ist dann eigentlich fast nix mehr? da der Hänger ja auch ein eigenen Gewicht haben muss damit er nicht Eiert bei 80kmh.
Richtig, da die Kategorie B auch nicht dafür da ist, anhänger zu führen.
Im Inland kann der BE-Lernfahrausweis beantragt werden und mit L am anhänger ohne begleitperson gefahren werden (dann mit den Angaben der kat. BE)
Also: solange Anhänger + ladung <750kg ist, so oder so erlaubt, falls anhänger >750kg sind die anderen dinge massgebend
Auch von mir ein Danke
hy zusammen
ich komme auch mal mit.werde um 10uhr bei der AB raststätte st.katahrinen losfahren.(nach AB ausfahrt gisikon root,richtung luzern)
Bin bestimmt halb 10 dort.will vorher ein kaffee.
Also phips,wir kommen.schön warten
markus
St. Katharinen tönt gut, bin dann dort
Bin dabei, Treffpunkt 2
@Thoryu treffen wir uns vorher?
@Zhuri ich hoffe, dass dem Wort GESCHÄDIGTER die Hauptbedeutung zukommt. WO ist die Schädigung wenn man zu schnell überholt? Richtig, nirgends.
Potenzielle/mögliche Schädigungen sollten genau davon ausgenommen werden. Heisst, dass wenn ein Schaden entstanden ist, die Aufnahmen zulässig sind, solange keiner entstanden ist, unzulässig.
Zumindest verstehe ich das so