Beiträge von x1alfa

    nei die am Lenkerende gehen gar net finde ich.
    Aber wenn ich nur meine bestehenden durch LED ersetze und meine Ruckleuchte sollte ich ja diesbezüglich keine Befürchtungen haben. Ausser beim Auspuff... Mal schauen wie das wird.
    Wenn nicht nehm ich den Originalen von nem bekannten. Denn erst durch dessen Hinweis weiss ich es :winking_face:

    OK
    Also Endtopf bräuchte ich letztlich einfach vin BMW den Nachweis dass dieser drauf sein darf?

    Aber kannst du mir vielleicht mal die Sache Blinker und, als Beispiel, Rücklicht erklären?

    Was muss ich beachten wenn ich LED Blinker oder Rücklicht ranschrauben will.
    Genau hier gibt es ja in der Schweiz Mega Unterschiede.

    Liebe Grüsse und danke nochmals

    OK cool. Danke.
    Hab mal reingeschaut. Aber gerade was Leuten betrifft finde ich da nur Autos. Oder ist das bei Auto und Töff gleich?
    Ich finds mega kompliziert geschrieben :face_with_tongue:

    Aber die ABEs aus Deutschland werden da nirgends erwähnt. Deshalb verstehe ich es auch nicht.
    Sorry wenn ich mich vielleichr einfach dumm anstelle :confused_face:

    Vielen Dank für eure rasche und wirklich ausführlichen Stellungsnahmen.

    Mhh... An sich ist der Origanal Pott der 1300er nicht viel anderster als der Hexacone von Remus.

    Ich frag mal meinen Bmwler was er davon hält. Habe die Maschiene eh noch zu einigen Rückrüfen zu stellen :winking_face: Alleine das ist schon ein Merkmal, dass die Maschiene, die ich vor dem Kauf habe Checken lassen, zwar super in Schuss ist, aber eben recht lange nicht so richtig toll gepflegt, weil nicht gross bewegt wurde. Den Rest zeigen dann die Grade mal 18000 km nach 11 Jahren. Ich habe in drei Monaten 4000 km gemacht :winking_face:

    Was meint ihr mit der Sache mit der EG Übereinstimmung. Denn dazu habe ich eben auch nichts. UND ES NERVT! :winking_face:
    Hatte mit dem Händler meine lieben Probleme. Ging bis zu nem Anwalt. Und deswegen scheidet der leider aus.

    Braucht man diese Schweizer Beiblätter für jede kleinste Änderung? Also auch für Rücklicht mit LED oder Blinker mit LED oder ist es bei solchen Sachen recht egal so lange sie leuchten und nicht blenden UND Blinker natürlich blinken :D?

    Denn übertriebener Weise gesagt, für mein Navi, das ich dran habe, hab ich ja auch keine Schweizer Beiblätter :face_with_tongue:

    Guten Tag an euch alle

    Ich danke euch schon im Voraus mal, dass Ihr mir helfen wollt im Schweizer Gesetzesjungle etwas durchzublicken.

    Ich fahre eine BMW K1200S. An dieser war aber bereits beim Kauf (als Occasion) die Auspuffanlage von der 1300er montiert. Diese klingt nicht nur gut, sie ist auch wesentlich kleiner, also optisch besser.

    Nun habe ich Einiges bei euch schon gelesen und im Internet recherchiert. Ich war auch bereits in einer polizeilichen Kontrolle. Allerdings hat - ZUM GLÜK - niemand nach einer EG-Übereinstimmung gefragt. Denn diese hatte ich noch nie.
    Hier die erste Frage: Kann BMW mir diese erneut ausstellen?
    Die weite Frage ist dann, brauche ich irgendwelche Beiblätter, oder was weiss ich, auch wenn die Anlage ORIGINAL von BMW ist? Denn ich habe nichts. Habe das Töff - ja verrückter Weise- mit einem "L" und möchte nun bald zur Prüfung. In wie weit ist der Auspuff dort wichtig?
    Bei der Ummeldung (von Zürich nach Aargau) hat auch niemand danach gekräht. Weder nach EG noch sonst was.

    Wenn nun der Auspuff, bei der Prüfung, oder eben mal später, bei der technischen Abnahme (Vorführung) zu laut wäre. Was kann schlimmsten Falls passieren? Bekomme ich dann eine Frist, in der ich zu BMW muss und den Topf wechseln oder so?

    Danke euch vielmals für eure Hilfe. Ich bin echt bisschen verunsichert inzwischen :(.

    Liebe Grüsse

    x1alfa