Beiträge von VFR750

    HAllo,

    ich bin 32 Jahre jung :smiling_face: und habe den Führerausweis Kat M und mit 18 Kat B in Deutschland gemacht. Da ich nun in die Schweiz gezogen bin hab ich meinen Führerschein umgeschrieben und habe nun Katergorie B und A1 45km/h. Nun möchte ich den Führerschein der Kategorie A unbeschränkt machen. Den Lernfahrausweis habe ich beantragt und erhalten. Allerdings verwirrt mich die Bemerkung Code 114 "Gilt nur mit Bescheinigung der Grundschulung". Heisst das das ich zuerst die Grundschulung absolvieren muss bevor ich fahren darf? Sowie ich das vestanden habe darf ich mit erhalt des Lehrfahrausweises fahren sofern ein L auf dem Motorrad ist. Wäre sehr froh über eure Hilfe da ich mir morgen ein Motorrad anschauen möchte.

    Danke euch im Vorraus

    Lg Michi