Beiträge von Lüku

    Oder das Relais, das umschaltet, hängt, dann bleibt auch das Fernlicht drin, also wenn Schalter iO, dann Relais oder zum Freundlichen, einmal das Relais tauschen und probieren, wenn es das nicht ist, dann Schalter prüfen (Relais ist sicher günstiger als den Schalter zu wechseln)

    erst mal herzlich :welcome:

    um Tips zu geben, da müsstest Du schon etwas zu Deinen Vorstellungen sagen. Empfehlen kann ich eine Kawasaki ER6, ist handlich und passt gut um zu lernen. Aber wenn Du eher der Cruiser Typ bist oder mehr auf Enduro stehst, dann passt das nicht. Also her mit Deinen Vorstellungen, auch wie gross Du bist etc.

    Hast Du schon bei Händlern rein geschaut? Wenn nein, erkundige Dich in der Gegend, jetzt beginnt die Zeit der Frühlingsausstellungen, da kannst Du dann Probe sitzen.

    Und ja, nimm einen Occasions-Töff, Du legst den Töff mindestens einmal ab und würdest Dich dann bei einem Neuen sicher über die Kratzer ärgern.

    Gruss Lukas

    Zuerst abwarten bis Geld zurück ist, dann bei Ebay melden, dass der Verkauf nicht zu Stande kam und der Verkäufer das mit Diebstahl aus dem Keller begründet habe. Eine negative Beurteilung kann dann ebenfalls abgegeben werden, aber in der Begründung eben hinschreiben, dass gemäss Angabe des Verkäufers die Spiegel aus dem Keller geklaut worden seien, sich also auf die Angabe des Verkäufers beziehen. So wird kein Vorwurf erhoben, jeder kann sich dann selbst ein Bild machen.

    Gruss Lukas

    Ich gehe davon aus, dass es gebrauchte Spiegel sind und nicht neue Original. Das heisst, Du kannst nicht einfach ein anderes Paar Spiegel der gleichen Bauart verlangen.

    Mein Verständnis ist aber so, dass der Verkäufer die Spiegel ja noch gar nicht versandt hat, die sind bei ihm in seinem Herrschaftsbereich gestohlen worden, er kann also seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen. Damit kannst Du von ihm das Geld zurück fordern, ich denke das ist im deutschen Recht gleich geregelt. Schwierig wird es, wenn er nicht bezahlt, dann musst Du in Deutschland rechtlich gegen ihn vorgehen. Aus diesem Grund bezahle ich nur noch via PayPal, dann hast Du Käuferschutz. Wenn er sich weigert das Geld zurück zu bezahlen, dann unbedingt bei EBay melden, eventuell schon jetzt an Ebay eine Mitteilung senden, dass da etwas schief lief. Wenn er bezahlt, dann kannst Du das ja auch melden.

    Gruss Lüku

    Na dann lies mal Art. 206 Abs. 1 OR, geh zu Polo und verlang die Lieferung einer anderen Jacke in Deiner Grösse, dies ist ja möglich. Auch wenn Polo Schweiz und Polo Deutschland zwei eigenständige Unternehmen sind, die Schweizer beziehen die Ware ja über Polo Deutschland.

    Gruss Lüku

    Und auf der deutschen Seite? ist die Kombi dort erhältlich?

    Wenn Du am 10. schon nachgefragt hast, dann droh an, dass Du nun die Jacke willst, entweder repariert oder unrepariert. Wenn nicht repariert dann aber mit einem Minderwert, der so bemessen ist, dass Du die Jacke bei einem Schneider Deines Vertrauens reparieren lassen kannst (dürfte so 50 - 100 CHF sein) oder, wenn sie nicht darauf einsteigen, dann sollen sie eben das Geld zurück geben. Setz eine klare Frist bis zur Rückgabe der Jacke, meines Erachtens müssten dazu 5 Tage reichen.

    Zweite Frage, wenn es sich um eine Kombi handelt, ist die Hose denn brauchbar ohne die Jacke? Nächste Frage, war es ein Einzelstück, das mit entsprechenden Hinweisen auf Ausschluss des Umtausches oder ähnlichem verkauft wurde? Oder war es einfach Ausverkauf?

    Meine Erfahrung mit Polo ist, es braucht manchmal etwas Zeit, aber in der Regel bemühen sich die Leute, dass Du als zufriedener Kunde weiterhin bei Polo bleibst, spätestens wenn Du den Filialleiter ansprichst.

    Gruss Lüku

    Hallo Alex

    Du hast Dich darauf eingelassen, dass Polo den Mangel auf eigene Kosten behebt. Dazu must Du etwas Zeit einräumen, sprich der Versand an den Hausschneider und zurück so wie die Bearbeitungszeit beim Hausschneider, der nicht nur auf diesen Auftrag gewartet hat. So drei Wochen sind da schnell durch. Also noch etwas gedulden :loudly_crying_face:
    Du kannst aber bei Polo mal nachfragen wie der Stand sei und gleichzeitig im Online-Shop schauen, ob die Jacke dort vorrätig ist. Wenn ja, verlang doch einfach, dass sie Dir aus dem Zentrallager eine Jacke in Deiner Grösse kommen lassen.

    Gruss Lüku

    :welcome:

    und viel Vergnügen hier und auf dem Töff. Zur Prüfung, rechen einfach ein, dass der Winter auch länger gehen kann und dann nach einem ersten Versuch eventuell kurzfristig kein Prüfungstermin mehr erhältlich ist. Aber ein Fahrlehrer Deines Vertrauens kann Dir da sicher besser raten, wie schnell dann wieder ein Termin erhältlich ist.

    Für mich ein Kriterium, die Prüfung im Herbst zu machen, im Winter wirst Du wahrscheinlich nicht so viel fahren und damit die Routine verlieren. Im Frühling musst Du dann zuerst wieder die Bewegungsabläufe etc. trainieren.

    Gruss Lüku

    RebelFazer: Ich sehe Deine Argumentation bezüglich der Übergangsbestimmung, da die Formulierung aber allgmein gehalten ist und nie angepasst wurde, gilt diese Bestimmung aus meiner Sicht generell und nicht nur für die erstmalige Einführung der Verordnung. Wenn anschliessend dann für jede Änerung noch zusätzliche Übergangsbestimmungen aufgenommen wurden, so dient das einer Präzisierung aus meiner Sicht.

    Wir können nun lange darüber streiten, Gewissheit bringt uns dann nur das Gericht (werde dann noch nachforschen, ob zu diesr Übergangsbestimmung ein Gerichtsurteil vorliegt).

    Zum Thema der Oldtimer, ich gehe davon aus, dass hier auch Ausnahmen bestehen, müsste dies aber suchen. Einfacher wird sein, wenn Du direkt beim Astra anfrägst.

    Gruss Lüku

    PS: Sinnvoll wäre wohl einmal eine komplette NEufassung, damit die VST besser lesbar wird.

    Art. 222 Abs. 2 der VTS (https://www.admin.ch/opc/de/classif…0165/index.html) besagt, dass die schon in Verkehr stehenden Fahrzeuge den Anforderungen des bisherigen Rechts genügen müssen. Heisst, dass die strengeren Anforderungen nur für Fahrzeuge, die neu erstmals zugelassen werden, gelten. Ausnahmen können nur durch eine spezielle Übergangsbestimmung gemacht werden. Wenn also keine Übergangsbestimmung zu ABS, Spiegel etc. aufgeführt ist, dann müssen die bisher in Verkehr gesetzten Töffs nicht nachgerüstet werden. Grin_Smiley

    Gruss Lukas