Da die Farbe im Fz-Ausweis eingetragen ist, muss dies dem STVA gemeldet werden und wird ein neuer Fz-Ausweis ausgestellt. In der Regel muss das Fahrzeug mit der neuen Farbe kurz beim STVA vorgeführt werden, damit sich der Experte die neue Farbe ansehen kann.
Beiträge von Lüku
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Die Frage scheint super spezifisch zu sein für eine Tour, die mehrer Tage dauern soll.
Bei der Planung einer Tour stellen sich viele Fragen. Wenn ich dann für spezifische Punkte auf das Wissen von Mitgliedern in einem Forum bauen kann, was ist daran falsch?
Und ja, wenn ich Bilder von depressiven Pferden suche,m dann werde ich in Museen oder Galerien auch danach fragen im Wissen, dass mich manchmal Leute als eigenartig empfinden
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Ich kenne die Insolvenzverfahren in Österreich nicht. Aber in der Regel können die Aktiven zu einem kleinen Preis aus der Insolvenzmasse gekauft werden und dann kann KTM mit neuem Eigner weitergeführt werden. Einzig die Gläubiger bleiben dann auf ihren Forderungen sitzen.
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Hallo zusammen, ich bin auf Unterstützung für die Region Lenzburg angewiesen.
Ich plane für Ende Mai oder Anfang Juni 2025 eine mehrtägige Tour für / mit Kollegen. Dabei würde ich an einem Freitag so zwischen 16 und 18 Uhr durch Lenzburg fahren. Meine Frage, wie ist an einem Freitagnachmittag in diesem Zeitraum der Verkehr in Lenzburg? Sollte ich besser eine Umfahrung einplanen? Von Lenzburg aus plane ich dann auf der Nordseite der Aare Richtung Sattelegg oder Benkerjoch zu fahren.
Ich wünsche allen noch eine besinnliche Adventszeit.
Gruss Lüku
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Fragen, weshalb die Bremsen zerlegt und entrostet werden mussten, kannst Du immer und auch anmerken, dass Du in Zukunft gerne vorgängig über solchen Zusatzaufwand informiert würdest.
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Den Zeitaufwand kann ich nicht wirklich überprüfen. Allerdings lese ich sowohl bei der Hinter- wie auch der Vorderbremse, dass die zerlegt und entrostet wurde. Wenn da die Bremsteile wirklich zu rosten anfingen, dann kann das schon Zeit beanspruchen, die Teile wieder auf Vordermann zu bringen. Stand Dein Töff lange ungenutzt im Freien oder ist er bei Salz auf der Strasse gefahren worden?
Für das Material sind faire Preise aufgerufen und auch der Stundenansatz ist heute wohl normal in der Grössenordnung.Das Einzige was ich bemängeln könnte ist, dass sie Dich nicht angerufen haben wegen der Zusatzarbeit bei den Bremsen, da diese Arbeiten über das PRüfen gemäss Plan hinaus gehen. Aber machen mussten die das schon, wenn da wirklich etwas verrostet war.
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Wenn Du beide Rechnungen noch hast, dann poste die hier, ansonsten auch meine Glaskugel keine Infos geben kann
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Wurde der REifen beide MAle in der gleichen Werkstatt erneuert?
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Im Aargau können nicht zugelassene Fahrzeuge nur mit Händler- oder Tagesschildern zur MFK gefahren werden https://www.ag.ch/de/verwaltung/…ahrzeugpruefung
In Zürich muss das Fahrzeug zumindest versichert sein, damit ohne Kontrollschilder zur MFK gefahren werden kann.
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Ich hatte bei einem Motorrad auf Wave-Scheiben gewechselt. Dazu musste ich aber vom Importeur eine entsprechende Eignungserklärung im Original bezogen auf mein Motorrad beibringen.
Wenn die Scheiben im Ausland bestellt werden, kann es schwierig werden, eine entsprechende Eigungserklärung zu erhalten resp. bezahlt man dann eventuell noch separat für die Eignungserklärung von einem CH-Händler (war bei mir der Fall), so dass das Ganze teurer kommen kann als beim Kauf der Originalen.
Und ja, wenn Du die Wave-Scheiben montiert hast, musst Du das beim Strassenverkehrsamt vorführen, da Änderungen an der Bremsanlage geprüft werden müssen. -
Zumindest im Kanton Bern kann ein Fahrzeug, das älter als 10 Jahre ist, nur eingelöst werden, wenn die letzte MFK weniger als 2 Jahre her ist. Wenn es auch im Aargau gilt, kannst Du Tagesschilder lösen, die aber eben nur für 24, 48, 72 oder 96 Stunden gültig sind, je nach dem was Du beantragst. Mit den Tagesschildern kannst Du dann zur MFK fahren.
Die Tagesschilder aber erst benatragen, wenn der Prüftermin feststeht.
Gemäss Homepage des Strassenverkehrsamtes Aargau https://www.ag.ch/de/verwaltung/…fungsintervalle kann ein Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn zum Zeitpunkt der Zulassung die letzte Prüfung nicht ausserhalb des Prüfungsintervalls liegt. Da das PRüfungsintervall in Deinem Fall 2 Jahre beträgt, musst Du den Töff zuerst prüfen (mit Tagesschildern möglich), bevor Du den Töff zulassen kannst.
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Hallo Rhono
willkommen hier im Forum, eine kurze Vorstellung wäre auch schn im entsprechenden Bereich.
Betreffend Umfallen, das kann von gar nichts sehen bis zu einem grösseren Schaden gehen, auch bei tiefen Geschwindigkeiten. Meist ist einfach etwas Lack beschädigt, aber wenn der Töff mit der Gabel auf eine Kante (Trottoir, Strassenrand oä) fällt, kann eben auch ein Gabelholm beschädigt sein oder durch einen Stein, der dumm liegt, auch soinst ein anderes Teil Schaden nehmen.Betreffend Änderungen am Töff, vieles kannst Du ändern ohne Probleme. Heikel sind alle Teile, die sicherheitsrelevant sind oder Einfluss auf die Emissionen (insbesondere Lautstärke) nehmen. Bremshebel kannst Du zB nicht einfach wechesln, Auspuff benötigt eine Beswcheinigung des Herstellers oder des Importeurs (Zusatzblatt) anderer LEnker muss auch vorgeführt werden etc. Am Besten Du schaust Dir die Asa 2b https://asa.ch/wp-content/upl…2019/index.html dazu an.
Als LAie kannst Du, wenn Du Lust und LAune hast, alles smontieren, aber Du musst beachten, wo Du dann ev. noch eine Bestätigung von einem Fachmann, dem Importeur oder dem Herstsller benötigst.
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Sustenpass
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Bei 11,2 Volt kannst Du noch nicht von einer Tiefenentladung sprechen meiner Meinung nach. Ich hatte auch schon Batterien mit so geringer Voltzahl, nach dem Laden waren diese noch lange im Dienst.
Die Entladung der Batterie hängt von verschiedene Faktoren ab, insbesondere wenn an der Elektrik etwas verändert wurde und Zusatzverbraucher angeschlossen sind, kann sich eine Batterie schneller entladen.
Ich würde die Batterie erstmal mit dem Programm 12M laden, das ist schonender, dauert halt etwas länger.
Wenn die Batterie sich dann wieder schnell entlädt, muss Du einmal prüfen, ob der Ruhestrom zu hoch ist.