mm02 Die Frage ist, wie schnell die Polizei das zur Staatsanwaltschaft bringt und wie schnell dann ein Strafbefehl kommt. Da kannst Du schon mal mit mehr als ein oder zwei Wochen rechnen. Wie hoch die Busse ausfallen wird, kann ich nicht sagen. Aber erst wenn Du den strafbefehl akzeptiert hast resp. die Strafe rechtskräftig ist, wird das Strassenverkehrsamt in der Regel über die Administrativmassnahme entscheiden, sprich Verwarnung oder Entzug des Führerausweises.
Konkret solltest Du also die Prüfung in fünf Wochen ablegen können, bevor das STVA einen Ausweisentzug anordnet.