Im nachhinein wäre das keine dumme idee gewesen. Aber wer macht das schon ^^. Könnte den töff auch am auto vorbeistossen xD und für ein auto 1.5m ausholen wäre auch lustig. Ist ja nicht so als hätte ich schon 1m abstand gehabt
Beiträge von Dracleen
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Bin wenigstens stolze 30T km in den letzten 2 jahren mit ihr gefahren und hat mich nicht einmal im stich gelassen. Selbst im Winter sprang sie an und sie hatte ja noch keine einspritzung
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Hey ja leider einen wirtschaftlichen totalschaden. Und ich habe leider nicht das nötige geld zum reparieren. Lehrlingslohn
... Die Monster hat doch einen Totalschaden
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Das fehlt mir noch... Hett ich es nicht beherrscht wäre ich voll in die türe reingefahren. Konnte noch mit dem lenker ausweichen hat aber nicht gereicht. Vorallem hatte ich bis jetz noch nie eine busse oder ähnliches. Und vorsichtiger konnte ich ja kaum noch überholen
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Ja mich, fussgelenk gebrochen sonst nichts.
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Dabei bleiben wird es leider nicht.bei einem unfall wird ja automatisch ein verfahren gegen beide eröffnet. Meine hoffnung ist dass ich vielleicht nur zu 30% schuld bin.
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Er hat mir den entsprechenden artikel im ordnungsbussenkatalog gezeigt und gesagt das wäre mein verstoss gewesen. Zahlen musste ich bis jetzt noch nichts
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Da ja ein Unfall passiert ist entscheided das Bezirksgericht wer was für bussen erhält. Ich habe nur gesagt bekommen vom polizist dass seiner meinung nach beide einen fehler gemacht haben. Meiner meinung nach ist mein fehler nicht so schlimm wie der des autofahrers
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Verlassen des platzes in der Kolonne als Motorradfahrer ist auch eine ordnungsbusse von 60 franken. Das wurde mir vorgeworfen. Das öffnen einer autotür auf der strasse also nicht parkiert am strassenrand wird hingegen nich im ordnungsbussenkatalog aufgeführt und ist deutlich gefährdender als langsames überholen eines einzigen autos.
Mit einer äusserst dürftigen Kurzbegründung. Verweis auf die angeblich verletzten Artikel des SVG und der dazugehörigen Verordnung.
Falschparken gibt eine Ordnungsbusse. Was nicht im Ordnungsbussenkatalog aufgeführt ist, wird an das Bezirksamt/Statthalteramt verzeigt.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, melde denen den Fall. Zumindest die Gebühren müssten sie übernehmen. -
Begründung? Mein veegehen dass ich vielleicht begangen habe wird genauso geahndet wie falschparken un da gibts auch kein strafbefehl
Du wirst höchstwahrscheinlich einen Strafbefehl bekommen. Wenn du damit nicht einverstanden bist, musst du innert 10 Tagen Einsprache erheben.
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Okay dann ist es klar ^^. Hoffen wir mal...
Habe falsch verstanden dass du auf der rechten fahrbahn warst. So ist er schuld
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Die Versicherungen gehen von einer geteilten Haftung aus. Ich war auf der Gegenfahrbahn, die Türe wurde demnach in die Gegenfahrbahn geöffnet. Laut Art. 35 Abs. 2 im SVG ist aber das überholen im Kolonnenverkehr erlaubt, wenn man eine Lücke hat (hatte ich) und den Gegenverkehr nicht behindert (hatte keinen Gegenverkehr). Zudem habe ich nur EIN Auto überholt nicht mehrere!
Du darfst auf keinen fall eine kolonne überholen, so ist leider gesetzlich..aber wenn denn lieber in gegenfahrbahn solche fälle zu vermeiden. Aber jetzt bist zu 100% schuld.
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Danke für die Antwort
Das ist mir natürlich bewusst als überholender muss man auf gewisse Dinge achten aber auf alles kann man ja auch nicht achten ^^. Die Polizei sagte, dass der Autofahrer die Sorgfaltspflicht verletzt hatte, weil er nicht nach hinten geschaut hatte vor dem öffnen. Mir wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen nach Art. 47 der SVG (Motorradfahrer müssen platz in der Kolonne beibehalten) war dass denn aber schon eine Kolonne?
Gute Frage - ohne Gewähr aber ich denke mal das Du als überholende Person das zu beachten hast. Würde mich aber sehr interessieren!! Ich drücke Dir die Daumen das alles zu Deinen (positiven) Gunsten ausfällt
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Hallo Forum
Ich bin neu hier, und hoffe auf ein Paar hilfreiche Tipps und Antworten bezüglich meines Unfalls.
Ich habe auf dem Heimweg ein Auto auf einer Haupstrasse innerorts zu überholen versucht, dass sehr langsam auf einen Rückstau aufschloss, dass von einem Kreisel 300m weiter vorne verursacht wurde. Ich habe meine Blicke gemacht den Blinker gestellt, es gab keinen Gegenverkehr oder einen Fussgängerstreifen und es gab eine grosse Lücke vor diesem Auto in die ich wollte, es war auch alles sehr übersichtlich. Ich habe mit maximal 30 km/h überholt, als der Fahrer die Autotür öffnete als ich in etwa auf der höhe der hinteren Türe war. Ich hatte keine Zeit mehr zum ausweichen und mein Tank prallte in die äusserste Kante der Tür und ich legte mich auf die rechte Seite wenige Meter weiter vorne.
Meine Frage ist: Wer trägt wieviel Schuld? Und falls ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe wegen dem Überholen hat der Autofahrer etwas genauso Schlimmes getan oder ist seine Handlung gefährlicher als meine?
Habe noch keinen Gerichtsentscheid hoffe aber auf hilfreiche Antworten.
Vielen Dank schon im Voraus!
PS: Mein Töff hat natürlich einen Totalschaden