Falls jemand von euch eine K13R mit Schnitzer SBL fährt und dieses DTC Gutachten hat, möchte ich fragen ob ich eine Kopie bekommen kann, würde auch etwas dafür zahlen! also nicht für umsonst . Danke und Gruß, Peter
Beiträge von k13r
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ich war Heute beim Experten des Strassenverkehrsamt
Chur. Er sagte mir folgendes:Für die Lenkstange ist die Eignungserklärung des
Herstellers OK. Das Problem bereitet die Gabelbrücke. Für diese in den Ausweis
eintragen zu lassen wird laut asa- Richtlinie 2b (Ersatz der
Gabelbrücke durch ein nicht Original- Teil….) folgendes benötigt:Entweder vom
Fahrzeughersteller(BMW) die Eignungserklärung dass die G- Brücke verwendet
werden darf, oder von ABM (Hersteller der Gabelbrücke) einen Nachweis
(Festigkeitsnachweis) vom schweizerischen DTC- Dynamic Test Center, dass die
Gabelbrücke geeignet ist. Ohne dieses Gutachten oder die BMW Erklärung no chance!
Gruß Peter -
Danke für eure schnellen Antworten.
Habe in der Zwischenzeit rum gegoogled:
Richtlinie Nr.2b asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) sagt folgendes:
- 4.2 Lenkeinrichtung:
- - Allgemeines: Änderungen an der Lenkeinrichtung sind melde- und prüfpflichtig (Melde- und prüfpflichtige Änderung)
- - Lenkstange: Ersatz der Lenkstange und /oder seines Befestigungssystems....... (Eignungserklärung Bauteilhersteller)
Demnach würde die Hersteller- Eignungerklärung genügen, oder wie siehst du das?Danke und Gruß,
Peter -
Hallo zusammen. Weiß hierzu von euch einer Bescheid?
Möchte auf meine K13R einen SBL von AC Schnitzer anbauen. Habe von Schnitzer aus DE eine Herstellerbescheinigung/Eignungsprüfung dass der Lenker für die K1300R geeignet ist. Reicht es die Bestätigung mitzuführen oder muss ich damit zum Strassenverkehrsamt und den Lenker in den Ausweis eintragen lassen?Danke für euer Feedback und Grüße,
Peter -
Gruß von Peter aus Chur, BMW K 1300 R.