Beiträge von k13r

    ich war Heute beim Experten des Strassenverkehrsamt
    Chur. Er sagte mir folgendes:


    Für die Lenkstange ist die Eignungserklärung des
    Herstellers OK. Das Problem bereitet die Gabelbrücke. Für diese in den Ausweis
    eintragen zu lassen wird laut asa- Richtlinie 2b (Ersatz der
    Gabelbrücke durch ein nicht Original- Teil….) folgendes benötigt:


    Entweder vom
    Fahrzeughersteller(BMW) die Eignungserklärung dass die G- Brücke verwendet
    werden darf, oder von ABM (Hersteller der Gabelbrücke) einen Nachweis
    (Festigkeitsnachweis) vom schweizerischen DTC- Dynamic Test Center, dass die
    Gabelbrücke geeignet ist. Ohne dieses Gutachten oder die BMW Erklärung no chance!


    Gruß Peter

    Danke für eure schnellen Antworten.


    Habe in der Zwischenzeit rum gegoogled:


    Richtlinie Nr.2b asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) sagt folgendes:


    - 4.2 Lenkeinrichtung:
    - - Allgemeines: Änderungen an der Lenkeinrichtung sind melde- und prüfpflichtig (Melde- und prüfpflichtige Änderung)
    - - Lenkstange: Ersatz der Lenkstange und /oder seines Befestigungssystems....... (Eignungserklärung Bauteilhersteller)


    Demnach würde die Hersteller- Eignungerklärung genügen, oder wie siehst du das?

    Danke und Gruß,
    Peter

    Hallo zusammen. Weiß hierzu von euch einer Bescheid?
    Möchte auf meine K13R einen SBL von AC Schnitzer anbauen. Habe von Schnitzer aus DE eine Herstellerbescheinigung/Eignungsprüfung dass der Lenker für die K1300R geeignet ist. Reicht es die Bestätigung mitzuführen oder muss ich damit zum Strassenverkehrsamt und den Lenker in den Ausweis eintragen lassen?

    Danke für euer Feedback und Grüße,
    Peter