Beiträge von BlueMoon_73
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Nee mit frech meinte ich auch eher, dass ich meine nicht vorhandenen Eier zusammensuche und da hin fahre.
BTW die nächste Runde in Sachen MFK wurde heute eingeläutet *piiiiiiing*
Möpp hat ne Drossel auf 34PS verbaut. Es reicht nun nicht einfach nur die Drossel entfernen zu lassen neiiiin weit gefehlt!!!! Ich brauch jetzt nen Honda Händler der mir die Drossel entfernt und danach eine Bestätigung gibt dass das Motorrad nun wieder im "Originalzustand" ist.
Himmel, Arsch und Wolkenbruch!!! In D werden nur Dinge in den Schein eingetragen wenn der An-/Einbau den Orignalzustand verändert. Also kann man wohl im logischen Umkehrschluss annehmen, dass wenn ich einen solchen Einbau entferne der Originalzustand wieder hergestellt wurde. LOGIK ist nicht bei der MFK. Das war mir zwar schon länger klar, aber es treibt mich die Palme hoch!
Hab jetzt mit einem Hondahändler Kontakt aufgenommen, der war erstmal bass erstaunt ob des Alters meines Möpps. Tjojo....möcht man ja garnicht glauben, was da noch rumfährt, hm? Also der setzt sich jetzt mit Honda Genf in Verbindung und wenns da nicht weitergeht muss ich mit Honda Deutschland Kontakt aufnehmen. Mann Mann Mann.... da bekommste gleich morgens nen Adrenalinschub dass du keinen Kaffee mehr brauchst...den ganzen Tag nicht
:thumbdown:
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Lieben Dank an alle
Kalle Danke für den Tip! Den probier ich glatt mal aus
Bist ja quasi mein Nachbar wenn Du aml Hallwilersee wohnst
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Kalle ich find dich klasse
Ok ich antworte mal in der Reihenfolge die Du schon angefangen hast. Vermeidet Verwirrungen
1. Das mach ich glatt. Danke für den Tip
2. Yep hab vorher gefragt und die Kosten für adäquat befunden. Reparaturen sind auch schon gemacht, muss nur noch bezahlen und abholen.
3. Da hat mir Dein Tip mit der Zügelgutregelung echt geholfen. Das hat mich neugierig gemacht und ich habe auf der Seite vom Strassenverkehrsamt Aargau folgenden Text gefunden:-
Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut sowie zollfreie Einfuhr
Für
Fahrzeuge, die von den Zollbehörden als Übersiedlungs-, Ausstattungs-
oder Erbschaftsgut abgefertigt werden oder deren Halter eine Bewilligung
zur zollfreien Verwendung besitzt, sind die Bestimmungen betreffend
Import mit bzw. ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung zu beachten,
jedoch ohne Bestätigung über Frontpartie, Front- und
Seitenaufprallschutz sowie der Abgas- und Geräuschvorschriften.
Die
Fahrzeuge mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) nach
Richtlinie 2007/46/EG können direkt beim AGVS zur Prüfung angemeldet
werden.
Falls kein COC</abbr> vorliegt erfolgt eine Einschränkung bei Halterwechsel. Diese wird im Fahrzeugausweis eingetragen.
Um
unliebsame Verzögerungen/Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir vor
dem Import abzuklären, ob die ausländischen Papiere für die
CH-Zulassung genügen. Beanspruchen Sie bitte die Hilfe von Importeuren,
Markenvertretern oder anderen Fachleuten
Ergo: Mein dütscher Auspuff muss genehmigt werden.
Ich würde lieber ein Organ spenden als mein Möpp hergeben. Ich könnte das Möpp zwar in D durch TÜV, KÜS, oder DEKRA bringen und zwar ohne Probs aber was nützt mir das? Deutsche Kennzeichen gibts deswegen nicht, dafür bräuchte ich einen deutschen Wohnsitz welchen ich nicht habe und den ich mir auch garantiert nie wieder freiwillig zulegen werde. Das fällt also flach.
So bin also einfach frech und hoffe das Beste
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Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut sowie zollfreie Einfuhr
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Heissen Dank nochmal
Hab die Papiere an die MFK geschickt und prompt kam ne nette Anfrage ob ich denn die Papiere für die Drossel noch nachreichen könnte. Hab ganz nett zurückgeschrieben, dass ich die nicht habe ich aber anbiete die Drossel entfernen zu lassen. Mal sehen was da kommt...ich fürchte mich vor der Antwort
Töff zum Mechaniker gebracht. Bestandsaufnahme: Kette erneuern (hab ich erwartet, wollt ich sowiso machen lassen), Gabeldichtungen nicht dicht (war ich nicht echt überrascht), Bremsbeläge vorne sind runter, Hupä hupt nicht mehr. Ok. Ach ja, der Auspuff ist original Honda dütschland, aber wie immer geht auch da CH eigene Wege und hat irgendwann in den 90ern neue Auspuffs...Auspüffe...wie auch immer eingeführt mit einer SW Kennzeichnung. Nuja...bin dreist und versuchs mal mit meinem dütschen Auspuff und hoffe dass der Prüfer es entweder nicht sieht oder es mir durchgehen lässt... Hoffe hier liest keiner von der MFK mit sonst bin ich am Arsch.
Ich werde übrigens selbst vorführen und mit Tageskennzeichen hinfahren...nur vorsichthalber... Frau weiss ja nie, ob der gute Mann nicht doch ne Menge Dinge findet die ihm nicht gefallen.
LG
Nicki -
Ich sag mal vielen lieben Dank für die ausführlichen Antworten die ich bekommen habe
RebelFazer: Betreffend "Papiere sind also vollständig vorhanden": Form 18.22
(Übersiedlungsgut) UND Form 13.20 (Prüfbericht mit Stammnumer) hast du
also?
Yep ist alles vollständig vorhanden und griffbereitNummernschild gibts nicht mehr, musste ja nach 1 Jahr abmelden. Macht nix, ich wollte eh nicht selbst vorführen sondern das den Garagisten machen lassen.
Die in Schafisheim sehen nicht gerne Privatpersonen Fahrzeuge vorführen, dass hab ich schon mehrfach gehört und leidvoll selbst erfahren (Dose). Ich zahl lieber, als dort drinnen zu stehen und den Typen töten zu wollen, da hab ich gar keinen Nerv dafür. Klar, könnte man sagen, was regste dich auf, ist eben so. Stümmt. Aber deswegen kann ich das noch lange nicht einfach hinnehmen, so bin ich halt und daher bleche ich lieber
Ich werds machen wir Marc vorgeschlagen hat: Mechaniker suchen (den hab ich bereits) und den nen Check und Wartung machen lassen und ihn bitten die Maschine vorzuführen. Den Papierkrieg erledige ich vorab.
Sooo...meine neuen Klamotten sind beim Schneider zum ändern nun brauch ich nur noch ein CH-Kennzeichen für meinen kleinen blauen Schatten
Vielen lieben Dank nochmal, Ihr wart super hilfreich :thumbup:
LG
Nicki -
Hoi,
ich möchte nun meine VT600C BJ 1992 in CH Zulassen.
Mitgebracht habe ich sie als Übersiedlungsgut und natürlich ordnungsgemäss beim Zoll angemeldet, diese Papiere sind also vollständig vorhanden.
Nun meine Frage:
Ich war bei einem Töff Garagisten (nennt man das so?) und der meinte es wäre kein Problem diese durch die MFK zu bringen. Töff war in D seit 2007 auf mich zugelassen.Nun würde ich gerne wissen, was die MFK denn so abprüft. Ich möchte meine kleine nur ungern auf gut will jemandem überlassen der mir dann evtl. eine Menge Zeugs berechnet, was überhaupt nicht nötig gewesen wäre.
Falls mir jemand einen Schrauber, welcher die Maschine auch vorführt, im Kanton Aargau bzw. Umgebung Reinach AG empfehlen kann, wäre nö bin ich extremst dankbar
Merci schon mal!
LG
Nicki -
Sali zsämme,
bin neu hier und wollte mich kurz vorstellen
Heisse Nicole, bin 40, verheiratet, 1 Tochter und fahre seit 2007 eine VT600C Shadow BJ 1992. Bin aus D und wohne seit 10/2010 im Kanton Aargau.
Hab meine Lady 1 Jahr mit deutschen Kennzeichen gefahren und dann abgemeldet. Nun möchte ich sie durch die MFK bringen und mit CH Kennzeichen anmelden. Mal sehen ob das klappt.
Ausserdem würde ich mich sehr freuen, wenn ich Leute finden würde, die gerne mal ab und zu eine Ausfahrt mit mir machen würden
Liabs Grüassli
Nicki