muss meine letzte These etwas revidieren:
einer polizeilichen Ladung bei Verkehrssachen sollte man doch insofern Folge leisten (insbesondere bei Ladungen per eingeschriebenem Brief), als dass die Polizei einen ansonsten zur Vorladung abholen kann.
Man sollte sich dann nat. vorher überlegen, wie man auf die Vorlage von etwaigen Fahrerfotos etc reagiert.
Als Beschuldigter hat man ein Aussageverweigerungsrecht; man ist nur verpflichtet seine Personalien anzugeben.
Sehr hilfreich sind hier die Ausführungen im Forum bindex.ch
fregatte