Beiträge von ClisClis

    Ich weiss ja nicht..

    Wenn ich an einem Banhübergang oder an einer Ampel vorsichtig nach vorne fahre, gefährde ich ja niemanden. Im Gegenteil, ich mache den Verkehr sicherer, da ich die Autos vor mir nachher nicht mehr bei hoher Geschwindigkeit überholen muss.

    und wenn man in der Autobahn im Stau steht, und man gemütlich zwischendurch schlängelt, schadet das ja auch niemanden :grinning_squinting_face:
    Und wenn richtig Stau ist, kann dir auch kein Polizist hinterherkommen.

    Ob legal oder nicht, wenn man bei den 60.- ist, ist das ja egal.
    Wenns dann soweit geht, dass man rechts überholt haben soll, dann wirds schön blöder :grinning_squinting_face:

    Die A1 ist bereits ab 16 möglich und gilt dann für die 50ccm Roller und Motorräder.
    Ansonsten bin ich gleicher Ansicht wie du, lediglich diese Antwort in den häufigen Fragen hat mich verwirrt. Aber dabei gehts wohl um Leute, die die A1 nach einer alten Regelung haben.

    Kategorie A1 ist 125ccm, bis 11kw soweit ich weiss. Möglich ab 18 Jahren.

    Moin Leute,
    Bisher dachte ich, dass das ganze folgendermassen abläuft:

    Mit 16 Jahren kann man die 50ccm Dinger fahren. Das ist Kat. A1.
    Mit 18 kann man dann entweder mit dem gleichen Ausweis 125ccm Motorräder mit bis zu 11kw fahren oder einen Lernfahrausweis für Kat A (beschränkt) anfordern.
    Hat man dann mit Kat. A (beschränkt) 2 Jahre Fahrpraxis (also 2 Jahre lang mit abgeschlossener praktischen Prüfung) oder ist man 25 Jahre alt, darf man dann offene Maschinen, mit mehr als 25 kw fahren. Ansonsten ist man an die 25kW gebunden.

    Nun steht aber auf http://www.pom.be.ch/pom/de/index/s…kategorien.html folgendes:

    Zitat

    Wie gelange ich als Ausweisinhaber der bisherigen Kategorie A1 zur neuen Kategorie A?

    • Die bisherige Kategorie A1 berechtigt nach Ausstellung des neuen Führerausweises zum Führen von Motorrädern der neuen Kategorie A mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
    • Diese Beschränkung wird auf Gesuch des Ausweisinhabers aufgehoben, wenn dieser eine zweijährige Fahrpraxis auf Motorrädern der bisherigen Kategorie A1 nachweist oder das 25. Altersjahr vollendet hat, und die praktische Führerprüfung mit einem Motorrad mit einer Leistung von mindestens 35 kW (47 PS) bestanden hat. Die Zulassungsbehörde stellt den entsprechenden Lernfahrausweis aus.

    Interessant ist hierbei der zweite (fett markiert) Abschnitt.
    Verstehe ich das nun anhand dieser Formulierung richtig, dass man entgegen meiner Annahme, nach 2 jähriger Fahrpraxis in der Kat A1, was ich ja habe, einen Lernfahrausweis der Kat A (ohne Beschränkung) beantragen kann, und gar nicht mit an die 25kW gebunden bin ?