Beiträge von Venjo

    verstehe ich das also richtig, dass es nichts bringt, wenn ich den motor bei einer drosselung (gaasanschlag) hochdrehe? Also lieber bis so 6-7 drehen und dann schalten?
    Die KTM Duke ist übrigends per Mapping gedrosselt!

    Das Ride by wire problem soll MV Augusta aber schon lange haben. Denke nicht, dass es so schnell behoben wird. Und der Powerwheelie kommt von der Kurzen übersetzung. Ein geiles teil aber!


    Ich besitze selbst die Street Triple R
    Es ist einfach liebe! Habe die KTM Duke 690 noch dazu probe gefahren, aber war mir zu ruppig! mt09 finde ich einfach nicht schön. Das draufkeklatschte rücklicht ist echt nicht sexy, und der nicht mittige digitale tacho auch nicht.
    Aber sonst wird es ein preis leistungs killer!


    Schöne artikel aber!

    League of legend meinsch :winking_face:
    Ich heisse Venjo, venjof oder eraha weisses nüme gnau.
    Spiele aber nüme aktiv. Han früener wos usecho isch, recht heftig gspielt gha.

    Also lernfahrer müssen einfach den gleichwertigen ausweis besitzen, wie die person sie ihn am machen ist.
    Also wenn A beschränkt lernfahrten gemacht werden muss der hintere die A beschränkt prüfung haben. Alter spielt dabei keine rolle. (hat mir mein fahrlehrer im letzten Töff Kurs gesagt)

    Guten Morgen


    Habe auf dem Strassenverkehrsanmt Zürich nochmals angerufen.


    Es ist tatsächlich so, wenn man die A Beschränkt hat, und 25 wird und einen Lernfahrausweis beantragt für A Offen, ist dieser 16 Monate gülltig und man muss nur eine Praktische Prüfung machen.


    Falls in der Zeit, die Probezeit von A beschränkt abläuft, wird einem der A Offen dennoch geschenkt.


    Das heisst für mich, ich mach die Prüfung nächstes Jahr, Werde 25 und beantrage gleich den A Offen Lernfahrausweis und fahre halt mit dem L umher. Perfekt!

    A beschränkt und a offen haben die gleichen kurse. 1:1 die gleichen 12 Stunden. Es währe also eine repetition.
    Da ich schon die A1 gemacht habe, muss ich für a Offen/beschränkt so oder so nur 6 von den verlangten 12 stunden machen. Geschenkt wird also nichts, da man die Kurse schon für A beschränkt machen musste.

    Also die inoffizielle lösung ist:


    Ich mach die Prüfung im 2014. also sagen wir mal August 2014 Prüfung, dann kann ich offen Fahren im 2016.


    Im 2015, im August werde ich 25. Also kann ich den Lernfahrausweis beantragen für A offen. dieser ist dann 16 Monate gültig, da ich schon eine A beschränkt Prüfung habe, OHNE kurse.


    Also fahre ich mit dem L wieder umher, und darf niemanden hinten drauf nehmen bis im August 2016, was ist denn dort? Genau, die 2 Jahre Probezeit von A beschränkt laufen aus.


    Das sollte funktionieren, da es zwei verschiedene Kategorien sind. Habe es mit einem Strassenverkehrsmitarbeiter angeschaut, und er meinte, es müsste so funktionieren.


    was bringt mir das ganze so? Ich muss nurnoch den kurs machen und mich nur eimal um die Prüfung kümmern :smiling_face:



    Was denkt ihr zu der lösung? :grinning_squinting_face:

    wieso sollte ich im 2015 dann nicht töff fahren können? wenn ich einen neuen ausweis beantragen könnte, und dann umschreiben lassen darf, dann geht es.


    Die restriktion mit nur einmal ablaufen kenne ich. Ich hoffe es gibt keine Restriktion mit umschreiben (wenn die es gleich werten wie ablaufen lassen und neu bestellen, dann ja)


    Ich arbeite zum glück gleich untendran vom Strassenverkehrsamt. Gehe wohl kurz hoch :smiling_face:


    Werde berichten, sobald ich zurück bin.