Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion
Bei Navigationsgeräten kann eine Warnung vor Radargeräten über POI erfolgen. Dabei werden fixe Radarstandorte in die Karte einprogrammiert. Der Lenker erhält eine entsprechende Warnung, ähnlich wie bei Sehenswürdigkeiten, Tankstellen, Raststätten o.ä. Ob an diesen Standorten auch tatsächlich Radarmessungen stattfinden, ist mit diesen Geräten nicht feststellbar. Es werden von diesen Navis auch keine Funkwellen ausgesendet oder empfangen. Daher stellen diese Geräte keine Funkanlagen dar. Der Besitz und die Verwendung ist in Österreich völlig legal und eine funkrechtliche Bewilligung ist nicht notwendig.
Radarwarngeräte
Neben Navigationsgeräten mit fix eingefügten Radarstationen gibt es auch Geräte, die aktive Radargeräte über den Empfang von Funkwellen, welche die Radargeräte bei der Geschwindigkeitsmessung aussenden, anzeigen. Bei derartigen Geräten handelt es sich zweifelsfrei um Funkanlagen. Daher stellt sich die Frage, ob diese in Österreich legal verwendet werden dürfen oder ob allenfalls eine Bewilligung dafür notwendig ist.
Eine Antwort darauf ist nicht ganz einfach. Fix ist, dass der Besitz solcher Geräte jedenfalls zulässig ist, über die Verwendung wird allgemein die Auffassung vertreten, dass jedenfalls eine funkrechtliche Bewilligung notwendigt ist. Diese wird jedoch nicht erteilt. Ob dies juristisch haltbar ist, darüber gibt es (noch) keine einheitliche Rechtsmeinung. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass diesbezüglich die Rechtslage völlig unklar ist, sodass die Verwendung dieser Geräte nicht bedenkenlos empfohlen werden kann.