Irgendwie komisch, das mit den DB-Killern
Geprüft wird eine Anlage ja komplett homologiert, also genau so wie sie ausgeliefert werden muss um die Grenzlärm-Werte zu erreichen (so müsste es jedenfalls sein, sonst gibt's keine CH-ABE). Wenn ich da nun lese, dass irgendwas an den DB-Killern rumgewerkelt wurde damit sie LEISER wird, dann ist die Anlage nicht mehr im Homologations-Zustand und die Sache hat sich somit sowieso erledigt. Zumindest theoretisch, denn wenn nichts auffällt und der Ton ja stimmt, wird sich keiner darum bemühen nachzusehen ob der DB-Killer (nebenbei: ebenfalls mit E-Nummer homologiert wenn er vom Werk her demontierbar ist) dem Original entspricht.
Wie du sagst, wenn die Anlage mit den modifizierten Killern die Werte (noch besser) einhält, denke ich nicht, dass ich deswegen Probleme bekommen würde. Klar theoretisch wärs nicht erlaubt gewesen.. Wie geschrieben, bei mir gab es eine Senkung um ca 2 bis 3 DB, funktioniert hats also schon. E-Nummer auf dem Killer? Kann ich mich nicht dran erinnern..
Fraglich bleibt, was der Conrad-Lärmpegel-Messer taugt (und - ob der auch ganz genau nach Homologation am richtigen Ort plaziert wurde), da liegen locker paar DB (in alle Richtungen!) drin, wenn die Elektronik schlampig ist und man eben nicht ganz präsise die Vorgaben einhält.
Das Messgerät wäre auf 2db genau. Fraglich ist vor allem wie gut es kalibriert ist. Von der Messung her habe ich gemerkt, dass es nicht wirklich auf die cm genaue Positionierung ankommt.
Aber: wenn die Anlage warnehmbar DEUTLICH lauter ist in normal zugelassen in ausgeliefertemm Werkszustand als die Originale, dann ist da was faul.
Aber hallo! War ein Unterschied wie Tag und Nacht von der Lautstärke her. Auf dem rechten Ohr kanns schon unangenehm werden.
Wenn der Händler Dir das Ding als CH-Konform verkauft hat und das schlichtweg nicht stimmt, dann kannst Du dem Händler den Kram auf den Tresen legen und die Sache hat sich erledigt (der kann ja froh sein, verzeigst Du ihn nicht noch weil er eine CH-Bescheinigung erstellt hat welche gar nicht rechtens ist). Bei Privat oder Kauf vom Ausland wird das schwierig, zumal hier das Problem bleibt, dass der CH-Importeur welche die CH-Bescheinigung ausstellt die Anlage ja wohl gar nie gesehen hat und somit gar nicht beurteilen kann ob das eben die zugelassene Variante ist oder nicht.
Die Anlage geht an den Importeur zurück. Ich habe sie schliesslich von ihm gekauft und deshalb habe ich wohl bei ihm Garantieanspruch. (?) Wohin er sie noch schicken muss ist ja nicht mein Problem. Der Importeur meinte einfach, dass er den Auspuff zur Überprüfung an den Hersteller zurückschickt. Folglich wird der entscheiden, ob ich mein Geld zurückbekomme. Das kotzt mich etwas an.
Somit bleibt nur die Variante erst mal eine echte Lärmmessung zu machen (machen zu lassen) - und falls die Normen überschritten werden die Kosten gegebenenfalls dem Händler in Rechnung zu stellen. Trotz massiv mehr "Sound" weiterzufahren ist die schlechteste Lösung, denn der Richter wird Dich in die Pfanne hauen, egal welche Papiere Du hast und ob der Händler wusste ob die Anlage legal ist oder nicht.
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Bleibt nur das Problem wo. Beim Strassenverkehrsamt kommt es bisschen darauf an, mit wem man spricht. Der letzte wurde auf jeden Fall schnell unhöflich. Und die ändern ihre Meinung alle 2 min. Die wollen einfach keinen zusätzlichen Aufwand und wollen nicht für etwas verantwortlich gemacht werden können.
RebelFazer Danke für das pdf, werde ich mir anschauen, wenn ich mehr Zeit habe.
So, ich meinte nun ist alles dazu gesagt. Ich hoffe das ist zumindest für andere ein Denkanstoss, es sich nochmals zu überlegen, bevor sie eine neue Tröte kaufen. Ich zumindest habe nicht mit solchen dämlichen Problemen gerechnet.
Gruess Pascal