Beiträge von alex37

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    Nein eben NICHT!!! Ne Viertelstunde Googlemaps und die Sache ist getan.
    Als Ausschreiber einer Tour muss man einfach vermitteln, dass man sich ein paar Gedanken dazu gemacht hat. Das reicht schon.
    Und das ist keine Hexerei. N bisschen Mut und Selbstvertrauen und dann wird das klappen.


    Ganz genau so sehe ich das auch!

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    Zitat

    mich würden die Gründe der Anschlussgesuch-Bereich-Gegner sehr interessieren.... any comments ?


    Ych gsees eso:
    Du wilsch e bestimmts Gebiet neu kenne lerne, denn lueg ob öpert e Tour ussgschriebe het, oder gang ellai dört ane und lerns kenne. Es git nüt Spannenders!

    Du wilsch eifach nit ellai go Töff fahre, denn isch s Gebiet egal. Schliess Di enere Tour aa.

    Du wilsch in e bestimmts Gebiet, wo Du nit kennsch, aber wottsch nit ellai sy, schrieb sälber e Tour uss mit konkretem Tourevorschlag, Treffpunkt und Zyt und genau einere Ergänzig, die da wäre:
    "Ych kenn mi dört nit sehr guet uss. Wenn öpert anders will voruss fahre, darf sie oder er das gaern mache."
    Du gisch eso z'verstoo, dass Du bereit bisch, au selber Verantwortig z' übernee.

    Es bruucht denn au kei Spezialthread für das.

    Eifach nur " ych wett gern doert ane, weiss aber nit wie und Du, unbekannte edle Ritter, schryb doch mol e Tour in daem Gebiet uss, damit ych mitfahre ka." kunnt halt scho entweder sehr bequem oder sehr unselbständig übere, wenn d'waisch, wani maine :face_with_rolling_eyes:

    Hallo auroshika2,

    Willkommen und viel Spass in Forum und auf der Strasse.

    Gruess alex37

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    Ähm, um hier vielleicht etwas Klarheit zu schaffen:

    Die Veranstalterhaftung ergibt sich aus dem Pauschalreisegesetz. Es ist eine vertragliche Haftung.

    Befördern tut sich jeder selbst.
    Bleibt also die erforderliche Kombination von Unterbringung und einer anderen touristischen Dienstleistung. Letztere darf nicht Nebenleistung von Unterbringung sein und muss einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen (Art. 1). Das Ganze muss nicht nur gelegentlich angeboten werden, sondern regelmässig (Art. 2). Bei einem Tourguide ist das der Fall, wenn er nicht nur das Hotel reserviert, sondern die Routen erarbeitet, vorfährt, die Zwischenstopps organisiert und das alles regelmässig anbietet.

    Sodann muss das Ganze gegen Geld angeboten werden, womit nicht nur die Hotelkosten gemeint sein dürfen, sondern dass der Guide für seine Dienstleistung etwas verdient. Siehe dazu Art. 1.

    Ist das alles gegeben und liegt ein schriftlicher oder mündlicher Vertrag vor, kann die Haftung für Personenschäden gar nicht wegbedungen werden. Die Haftung erstreckt sich aber nicht auf Unfälle (höhere Gewalt), soweit man dem Guide nicht einen Vorwurf machen kann.(Er sollte halt nicht eine Gruppe Fahranfänger bei 0 Grad über das Stilfserjoch führen... ) Gehaftet wird damit für Unterbringung (Ersatzhotel suchen) und das guiden der Tour (Ersatzguide suchen). That's it.
    Siehe Art. 14, 15 und 16.

    Lösung damit sicher keine Haftung anfällt: Jede/r Teilnehmer reserviert, bucht und bezahlt sein Hotel selbst und gut ist. :grinning_squinting_face:

    Art. 1 Pauschalreise

    1 Als Pauschalreise gilt die im voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, wenn diese Verbindung zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschliesst:

    a.
    Beförderung;
    b.
    Unterbringung;
    c.
    andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.

    2 Dieses Gesetz ist auch anwendbar, wenn im Rahmen derselben Pauschalreise einzelne Leistungen getrennt berechnet werden.

    Art. 2 Veranstalter, Vermittler und Konsument

    1 Als Veranstalter oder Veranstalterin (Veranstalter)1 gilt jede Person, die Pauschalreisen nicht nur gelegentlich organisiert und diese direkt oder über einen Vermittler anbietet.

    2 Als Vermittler oder Vermittlerin (Vermittler)2 gilt die Person, welche die vom Veranstalter zusammengestellte Pauschalreise anbietet.

    Art. 14 Haftung; Grundsatz

    1 Der Veranstalter oder der Vermittler, der Vertragspartei ist, haftet dem Konsumenten für die gehörige Vertragserfüllung unabhängig davon, ob er selbst oder andere Dienstleistungsträger die vertraglichen Leistungen zu erbringen haben.

    2 Der Veranstalter und der Vermittler können gegen andere Dienstleistungsträger Rückgriff nehmen.

    Art. 15 Ausnahmen

    1 Der Veranstalter oder der Vermittler haftet dem Konsumenten nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:

    a.
    auf Versäumnisse des Konsumenten;
    b.
    auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
    c.
    auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Veranstalter, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

    2 In den Fällen nach Absatz 1 Buchstaben b und c muss sich der Veranstalter oder der Vermittler, der Vertragspartei ist, darum bemühen, dem Konsumenten bei Schwierigkeiten Hilfe zu leisten.

    Art. 16 Beschränkung und Wegbedingung der Haftung

    1 Die Haftung für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, kann vertraglich nicht beschränkt werden.

    2 Für andere Schäden kann die Haftung vertraglich auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise beschränkt werden, ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden.

    Gruss alex37

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    Au vo mir e härzligs Willkomme!
    Fahr sälber viel im Baselbiet, Jura und Schwarzwald. Villicht gseet me sich jo emol uffere Tour.
    Hesch s L no? Was fahrsch für e Töff?

    Gruess
    alex37

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    Zitat

    Hallo leute hat jemad erfahrung mit dem motorrad sicherheitstraining von assr?ist das eine gute sache??also ich müsste den kurs sht1 machen!!danke für die antworten und bitte um eure erfahrungen!!gruss

    Hoi
    Ja, habe den Kurs SHT I von ASSR im Vorjahr gemacht und kann ihn vorbehaltlos empfehlen. Mache jetzt im April den SHT II. Mehrere Betreuer geben Dir nützliche Tipps. Ideale Mischung aus kurzer Theorie und viel Übung mit sofortiger Rückmeldung. Videoaufzeichnung Deiner Fahrt usw.
    Gruss alex37


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    Welcome und falls Du emol e Schwarzwald Jura oder Baselbiet Tour vorhesch, würdi au mitkoo.

    Gruess alex37

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    Aus eigener Erfahrung sehr empfehlenswert ist das Sicherheitstraining I und II von
    ASSR.

    http://www.assr.ch/index.php/motorradkurse.html

    Man geniesst Instruktionen durch diverse Kursleiter, hat vorallem viele Übungsmöglichkeiten und pro ca 6-7 Kursteilnehmer einen Leiter. Im video siehst Du dann, was Du noch falsch machst. Schon das SHT I ist für Anfänger und Durchschnittsfahrer die richtige Wahl. Jeder erkennt seine Schwachpunkte und kann diese angehen. Dieses Jahr mache ich das SHT II.

    Übrigens zahlt der Schweizerische Verkehrssicherheitsfonds einen Teil der Kosten zurück. Guckst Du hier:
    http://www.assr.ch/index.php/motorradkurse/tarife-moto.html

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    Hallo und willkommen. Am besten fährst Du mal bei einer der diversen Ausfahrten mit. Die Schweiz ist schnell erklärt: Überall Berge, zumindest Hügel, ausser im flachen Mittelland :grinning_squinting_face:
    Gruss alex37

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    Ich würde auch nicht aufhören.
    Wir müssen stets mit unfähigen Autofahrern rechnen und für die denken. Ist obermühsam, aber nicht zu vermeiden. Es hilft nur äusserst defensives Fahren. Glück braucht es auch noch.

    Auf jeden Fall gute Besserung!
    Bleib dabei! War gerade 4 Tage in den Dolomiten. Einfach nur der Oberhammer!

    Gruss
    alex37

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