Sind 'Kann-Artikel'.... das Motorrad kann stillgelegt werden (Einzug der Kontrollschilder), der Führerausweis kann an Ort und Stelle entzogen werden wegen Unnötigem Verursachen von vermeidbarem Lärm etc etc
Das 'L' verschärft das Ganze noch etwas, weil gerade DIE besondere Vorsicht walten lassen sollten... ansonsten sie ja charakterlich nicht geeignet sind....
so in etwa in dem Sinn und Geist
Die Entscheidung fällt aber immer das Amt für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr, die Polizei zieht nur vorsorglich ein.
Eingezogen wurde nichts. Ich nehme an eine Vorführung wird verlangt...solang nicht der Ausweis entzogen wird, bin ich "mit einem blauen Auge" davon gekommen und meine Lektion gelernt.
Besteht noch die Gefahr, dass der Entzug später entschieden wird ? Fahrerisch wurde jedoch nichts falsch gemacht...es war ja "nur" das Fahrzeug welches nicht den Richtilinen stimmte.